Vaterschaftstest + pränataler Vaterschaftstest mit DNA / Speichelprobe

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Vaterschaftstest und pränataler Vaterschaftstest

Formen der Elternschaft

Leiblich, rechtlich und sozial kann die Elternschaft durchaus auf verschiedene Personen entfallen.

Als leibliche Mutter gilt die Frau, die das Kind geboren hat. Als leiblicher Vater gilt der Erzeuger des Kindes.

Geht es um die rechtliche Mutter- und Vaterschaft, dann richtet sich diese nach dem Rechtsverhältnis, das zum Kind besteht. Die rechtliche Elternschaft der Mutter wird durch die Geburt oder durch eine Adoption des Kindes geschaffen.

Bei der rechtlichen Elternschaft des Vaters gilt Folgendes: Als rechtlicher Vater des Kindes gilt der Mann, der bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkennt oder dessen Vaterschaft durch ein Gericht festgestellt wurde oder der das Kind adoptiert hat.

Bei der sozialen Elternschaft geht es vorrangig um die gestalterische Beziehung zum Kind. Als soziale Mutter oder sozialer Vater kann also ein Elternteil bezeichnet werden, der zwar nicht als rechtliche Mutter oder rechtlicher Vater des Kindes gilt, aber mit dem Kind gemeinsam lebt und sich um das Wohl des Kindes sorgt.

Anerkennung der Vaterschaft

Als rechtlicher Vater des Kindes gilt der Mann, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, wenn das Kind geboren wird. Ist die Ehe geschieden oder leben die Eltern in einer anderen Lebensform zusammen, muss die Vaterschaft anerkannt werden oder wird gegebenenfalls vom Gericht festgestellt.

Ein Kind, das nach einer rechtskräftigen Scheidung eines Ehepaares geboren wird, hat nicht automatisch den geschiedenen Ehemann als Vater. Die gilt auch dann, wenn kein anderer Mann die Vaterschaft des Kindes anerkennt.

Wenn ein Kind vor einer rechtkräftigen Scheidung, aber nach einem gestellten Antrag auf Scheidung geboren wird, kommt Folgendes zur Anwendung: Wenn ein anderer Mann als der (Noch) Ehemann, beispielsweise der neue Lebensgefährte der Mutter des Kindes die Vaterschaft anerkennt, (bis spätestens ein Jahr nach der Geburt) und ist der (Noch)Ehemann oder zwischenzeitlich geschiedene Mann mit dieser Anerkennung einverstanden, dann gilt der frühere Ehemann nicht als der Vater des Kindes. Als Vater des Kindes gilt der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.

Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, dann ist im Sinne des Gesetzes der Mann der Vater, der die Vaterschaft anerkennt. Voraussetzung ist, dass die Mutter des Kindes der Anerkennung zustimmt.

Vaterschaftsfeststellung

Tritt der Fall ein, dass ein Vater die Anerkennung seiner Vaterschaft verweigert, kann diese durch ein Gericht festgestellt werden. Für eine Vaterschaftsfeststellung können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden: Die betroffene Mutter kann sich an das Jugendamt wenden, das dann die Feststellung der Vaterschaft im Rahmen der Beistandschaft betreiben kann. Eine andere Möglichkeit ist das Hinzuziehen eines Anwalts. Außerdem kann die Mutter des Kindes auch eine Vaterschaftsklage erheben. Die Vaterschaftsklage wird bei der Rechtsantragsstelle beim zuständigen Familiengericht am Amtsgericht oder beim Amtsgericht in Familiensachen erhoben. In der Regel wird die Vaterschaft durch ein serologisches Gutachten festgestellt und falls notwendig zusätzlich durch ein DNA-Gutachten. Als Beweismittel vor Gericht ist ein so genannter heimlicher Vaterschaftstest nicht zulässig.

Wendet sich die Mutter an das Jugendamt, kann ihr bei der Vaterschaftsfeststellung Hilfe im Rahmen der Beistandschaft angeboten werden, denn die rechtliche Klärung der Abstammung sollte nicht unterschätzt werden. Erst dann, wenn die Vaterschaft festgestellt wurde, tritt das Kind mit seinem Vater in eine verwandtschaftliche Beziehung. Aus dieser regeln sich für das Kind Unterhaltsansprüche, Erbansprüche und rentenrechtliche Ansprüche.

Für Mütter ist die Feststellung der Vaterschaft auch deshalb wichtig, da sie eventuell Anspruch auf Betreuungsunterhalt des Kindes hat. Betreut sie nämlich das Kind und kann deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, hat sie in der Regel gegenüber dem Vater des Kindes einen eigenen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Der Anspruch gilt in der Regel bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes.

Allerdings geht es bei der Feststellung der Vaterschaft nicht nur um eine finanzielle Absicherung. Schließlich möchte jeder wissen, woher er abstammt. Das Kind hat also ein Recht von seiner eigenen Abstammung zu erfahren. Auch in puncto Umgangsrecht ist die Feststellung der Vaterschaft wichtig, da sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis das Umgangsrecht ableitet.

Oftmals verläuft die Feststellung der Vaterschaft unproblematisch. Gibt es Schwierigkeiten, kann das Jugendamt der Mutter im Rahmen der Beistandschaft Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft anbieten. Die Mutter gibt den Namen des Vaters dem Beistand bekannt, der dann Kontakt zu ihm aufnimmt. Ist der Aufenthaltsort des Vaters nicht bekannt, hilft der Beistand bei der Ermittlung. Sollte der von der Mutter benannte Vater die Vaterschaft nicht anerkennen wollen oder haben beide Zweifel, wird der Beistand im Zweifelsfalle den Eltern nahelegen, einen privaten Vaterschaftstest zu machen und ein privates Gutachten einzuholen. Ist ein Elternteil damit nicht einverstanden oder sind beide Elternteile dagegen, wird er im Namen des Kindes eine Klage auf die Feststellung der Vaterschaft erheben. Er vertritt auch das Kind im gerichtlichen Verfahren.

Gesetz zur Klärung der Vaterschaft

Das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren ist am 01. April 2008 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz ist es möglich, unabhängig von einer Anfechtung der Vaterschaft die genetische Abstammung eines Kindes zu klären. Mehr Informationen zu Vaterschaftsstests finden Sie im VAETERBlog.

Anfechtung einer Vaterschaft

Wer als Vater eines Kindes gilt, ist in §1592 BGB festgelegt. Geht es um die Anfechtung der Vaterschaft, sind die Anfechtungsberechtigten in §1600 GBG festgelegt.

Wer die Vaterschaft anfechten will, muss dies innerhalb von einer zweijährigen Frist tun, wobei die Frist frühestens mit der Geburt des Kindes anfängt. Die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft gilt für jeden der zur Anfechtung Berechtigten ab dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnisse erlangt, die gegen eine Vaterschaft sprechen.

Für das minderjährige Kind gilt dabei eine Besonderheit. Wenn der Vertreter des minderjährigen Kindes die Anfechtung der Vaterschaft nicht rechtzeitig unternommen hat, ist das Kind berechtigt, nach Eintritt der Volljährigkeit selbst die Anfechtung einzuleiten.

Vaterschaftstest

Um eine Vaterschaft festzustellen, ist nicht zwingend eine Anfechtung nötig. Sind sich alle Beteiligten einig, kann die Vaterschaft auch durch ein Abstammungsgutachten, dem sogenannten Vaterschaftstest, geklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Mutter des Kindes, das Kind und der rechtliche Vater des Kindes einen Anspruch gegeneinander auf die Einwilligung in das genetische Abstammungsgutachten (umgangssprachlich: DNA-Vaterschaftstest) haben. Wenn sich ein Elternteil oder das Kind gegen diesen Vaterschaftstest ausspricht, haben die anderen Anspruchsberechtigten die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht auf Ersetzung der fehlenden Einwilligung zu stellen.

Heimliche Vaterschaftstests sind in Deutschland rechtswidrig und werden vor Gericht nicht als Beweis anerkannt.

Wird ein Vaterschaftstest in Auftrag gegeben, werden die genetischen Merkmale von Vater und Kind untersucht und verglichen. Dabei werden solche Merkmale ausgewählt, die sich bei den verschiedenen Menschen stark voneinander unterschieden. So ist es möglich, einem Menschen sein eigenes spezifisches Muster anhand bestimmter Merkmale zuzuweisen. Wurden früher körperliche Merkmale, Blutgruppen und andere biochemische Marker verwendet, kommt heute in der Regel der so genannte genetische Fingerabdruck (DNA-Profil, DNA-Fingerprinting) zum Einsatz.

Wird ein Labor mit der Untersuchung beauftragt, sollte vorab eine Absprache getroffen werden, wie die Proben für den Vaterschaftstest entnommen und versandt werden müssen. Dabei kommen als Körpergewebe Blut, Haare, ein Mundschleimhautabstrich (Speichel) in Frage.

Die Aussagesicherheit eines Vaterschaftstest hängt auch davon ab, ob Vater, Mutter und Kind gemeinsam in den Test eingeschlossen werden sowie von der Zahl der untersuchten Merkmale.

Pränataler Vaterschaftstest

Bevor ein Kind geboren ist, kann bereits ein Vaterschaftstest durchgeführt werden, der pränatale Vaterschaftstest. Da die dafür benötigte Entnahme des Zellmaterials jedoch mit einem erhöhten Risiko für eine Fehlgeburt verbunden ist, wird der pränatale Vaterschaftstest in der Regel nur dann durchgeführt, wenn beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie durchgeführt werden muss.

Um den möglichen Vater des Kindes festzustellen, kann eine Blutprobe und/oder Speichelprobe verwendet werden. Damit die Identität der untersuchten Person vor Gericht nachgewiesen werden kann, sollte die Entnahme des Blutes und/oder des Speichels durch einen Arzt erfolgen. Dieser überprüft anhand des amtlichen Personalausweises die Identität. Ein heimlicher pränataler Vaterschaftstest, der mit Hilfe von benutzten Taschentüchern, Speichelprobe u.ä. des möglichen Vaters durchgeführt wird, wird von den deutschen Gerichten nicht anerkannt.

Kosten Vaterschaftsgutachten

Wurde der Vaterschaftstest (Vaterschaftsgutachten) gerichtlich bestellt, sind die Kosten im Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz (ZSEG) festgelegt.

Wurde der Vaterschaftstest privat in Auftrag gegeben, schwanken die Kosten beträchtlich, da es keine amtlich festgelegten Gebühren gibt. Daher sollte sich jeder, der solch ein Gutachten in Auftrag gibt, vorab umfassend über die Kosten für einen Vaterschaftstest informieren. Außerdem ist es wichtig, vorab zu klären, ob das Abstammungsgutachten auch gerichtsverwertbar ist.

Wer einen gerichtsverwertbaren Vaterschaftstest benötigt, sollte sich daher keinesfalls von verlockenden Angeboten für Vaterschaftstests wie „günstig, „billig“, „preiswert“ oder gar „kostenlos“ blenden lassen. Bei der Recherche im Internet stößt man durchaus auf seriöse Institute und Labore, die sich besonders in größeren Städten wie Berlin, München, Stuttgart, Regensburg, Leipzig, Bremen, Hamburg sowie in anderen Städten finden lassen.

Neben Informationen zum Abstammungsgutachten und Vaterschaftstest erhalten Interessierte hier Auskunft zum Preis, zum Ablauf des Vaterschaftstests, erfahren Wissenswertes über den DNA-Vaterschaftstest und über die Haaranalyse oder können sich mit dem molekularbiologischen Vaterschaftstest befassen.

Da ein Vaterschaftstest nicht nur mit Kosten, sondern auch mit Emotionen für alle Beteiligten verbunden ist, sollte sich jeder vor dem Auftrag eines Vaterschaftstest genau informieren.

Zuständigkeit Feststellung Vaterschaft

Für Vaterschaftsfeststellungsklagen und Vaterschaftsanfechtungsklagen ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Kindes zuständig.

Einen sicheren, gerichtsverwertbaren Vaterschaftstest erhalten Sie im akkreditierten und zertifizierten Labor der JenaGen GmbH.

Die Ausführungen in diesem Beitrag geben lediglich einen Überblick über Vaterschaftstests. Weder erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit, noch können sie den individuellen Besonderheiten bei Einzelfällen gerecht werden. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Nicht immer ist ganz klar, wer der Vater eines Kindes ist. Wenn die Frau zum Beispiel direkt nach einem Partnerwechsel schwanger geworden ist, könnte das Kind theoretisch auch von ihrem vorigen Lebensgefährten stammen. Oder eine Frau geht fremd und wird dabei schwanger. Gründe gibt es viele, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Die geschieht mit Hilfe der Bestimmung der DNA von Kind und Vater. Das Ergebnis wird aber nie zu 100 Prozent angegeben, sondern beläuft sich höchstens auf 99,9 Prozent – was gleichzusetzen ist.

Landläufig wird ein Abstammungsnachweis als Vaterschaftstest bezeichnet. Die Gründe für das Verlangen nach einem solchen Test können vielfältig sein. So hat eine Frau eine Schwangerschaft vielleicht festgestellt, kurz nachdem sie mit einem neuen Partner zusammenkam. Theoretisch käme als Vater der neue Mann ebenso wie der bisherige Partner in Betracht. Oder die Frau ist fremdgegangen und stellt später eine Schwangerschaft fest, so hat der Mann berechtigte Zweifel an der möglichen Vaterschaft. Allerdings muss immer abgewogen werden, wie groß die Zweifel sein dürfen, denn sie können eine Beziehung auch so belasten, dass es zum völligen Bruch kommt.

Nicht wenige Männer gehen davon aus, dass ein Kind ihnen auch ähneln müsste. Wenn das nicht der Fall ist, gehen die Gedanken schnell zu einem möglichen Betrug. Dabei wird aber vergessen, dass zwischen Phänotyp und Genotyp unterschieden werden muss. Das Kind kann die „richtigen“ genetischen Anlagen besitzen, diese müssen sich äußerlich aber nicht zeigen. Umgekehrt kann es sein, dass ein Kind völlig anders aussieht, als beide Eltern, es muss keinem von beiden ähneln und ist dennoch das Kind von ihnen mit den passenden Genen. Grund dafür ist die Neukombination der Gene bei der Befruchtung der Eizelle.

Methoden des Vaterschaftstests

Unterschieden wird in vier Varianten des Vaterschaftstests, wobei bei keinem dieser vier das Ergebnis mit 100 Prozent angegeben wird. Höchstmöglich sind 99,9 Prozent, den Rest lassen sich die Labore wohl immer noch offen.

Beim Blutgruppentest werden die Blutgruppen aller Beteiligter bestimmt, also vom Kind genauso, wie von Mutter und Vater. Anhand der Vererbungsregeln wird dann ein Ergebnis ermittelt, das aber weniger sicher ist, als bei anderen Methoden.

Beim serologischen Gutachten werden auch die Blutbestandteile untersucht, wie HLA-Antigene oder verschiedene Proteine.

Dann gibt es noch das anthropologisch-erbbiologische Gutachten, bei der die äußeren Merkmale der Beteiligten in die Untersuchung mit einbezogen werden.

Zuletzt sei die DNA-Analyse genannt, die zuverlässigste aller Methoden. Sie bietet das beste und sicherste Ergebnis in positiver wie in negativer Richtung.

Vaterschaftstest – ab wann?

Ein DNA-Test kann zu jedem Entwicklungszeitpunkt des Kindes durchgeführt werden, weil er auf Basis des so genannten Genetischen Fingerabdrucks arbeitet.

Rechtslage beim Vaterschaftstest

Für einen Vaterschaftstest muss die Zustimmung aller Beteiligten in schriftlicher Form seit dem 01.02.2010 vorliegen. Seit diesem Tag gilt das Gendiagnostikgesetz in Deutschland. Die Abnahme der Proben wird durch den Arzt oder die durchführende Behörde dokumentiert. Zu Hause dürfen keine Proben mehr genommen werden, also auch der berühmte Weg, ein Haar des Kindes für den Vaterschaftstest zu nutzen, ist nicht mehr zulässig. Eine heimliche DNA-Analyse ist in Deutschland nicht zulässig. Das Ergebnis wäre auch gerichtlich nicht verwertbar. Es muss dem Vater aber möglich sein, seine Vaterschaft tatsächlich nachweisen zu lassen. Stimmt die Mutter dem nicht zu, so kann das Familiengericht angerufen werden. Es fällt dann eine für alle verbindliche Entscheidung. Damit kann der Vater seine Vaterschaft nachweisen lassen, auch wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Dies war früher nicht so und die Väter wurden durch die Gesetzesentscheidung gestärkt. Allerdings müssen seine Gründe plausibel sein. „Das Kind sieht dem Chef meiner Frau ähnlich, es ist sicher nicht von mir“ reicht dem Gericht als handfester Grund nicht aus.

Sehr umfangreiche Informationen zum Thema Vaterschaftstest finden Sie auf der Seite http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_156.html.

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