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Neue Unterhaltsreform / 2 Familien - Sorgerecht und Unterhalt :





Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle. - Neue Unterhaltsreform / 2 Familien
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Ziva Ziva ist weiblich
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Neue Unterhaltsreform / 2 Familien

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Hallo, also mir wurde von Mafa empfohlen das ganze mal hier rein zu setzen und ich werde alles erzählen, vielleicht kann mir einer von euch das alles genau erklären. Wie es schon oben im Thema steht geht es mir hier um klärung der 2 Familien bei der neuen unterhaltsreform. Also nun erstmal die geschichte.....Mein Mann war mit seiner Ex-Frau 4 Monate verheiratet...(weiß dazu muß man ansich nix mehr sagen) die ehe wurde 2004 geschieden, das problem in der ehe kam die gemeinsame tochter zur welt...die kleine ist jetzt im sommer 5 jahre alt....logisch das mein mann dafür unterhalt zahlen muß....also für kind und für die ex-ehefrau...dazu muß ich sagen mein mann ist bei der Marine und BS, das heißt er hat ein gutes gehalt und madame reibt sich ordentlich die hände logisch bekommt ja ordentlich knete.....



Im Sommer vorigen Jahres kam unser gemeinsamer sohn auf die welt...er wurde bei der unterhaltsberechnung berücksichtigt...nur ich hatte die arschkarte....hab nichts bekommen, da ich ja nur die lebenspartnerin war (dem entsprechend laut gericht abfall...suuuupppppaaaaaa) na ja....wir haben dann geheiratet....warum auch nicht...ich liebe ihn, er mich und wir haben vor alt mit einander zu werden....nun sitze ich hier am pc tipp für euch den text und habe unter dem herzen ein baby im 4 monat.....wir freuen uns total und hoffen so blöd es klingen mag das sich mit diesem kind auch mal endlich was zu unseren gunsten wendet, da wir bis jetzt echt immer gerade so über die runden kamen. Nun meine Fragen....



Das Kind kommt ja nun in einer Ehe auf die Welt, was ist nun mit mir...werde ich nun beim Unterhalt auch berücksichtigt? Wie sieht es aus wenn die neue reform greift? derzeit verdient mein mann 2000,-€ netto und die kinder bekommen 199,-€ jeweils gezahlt die ex jetzt nur noch 389,-€ (madame hat mal 694,-€ bekommen und trotzdem noch 600,-€ hartz4+kindesunterhalt+kindergeld....Vielleicht kann mir von euch einer diese Frage beantworten? Wäre echt klasse. Wie gesagt, das kind kommt nun in einer ehe auf die welt...nicht wie unser erstes in einer eheähnlichen gemeinschaft





Liebe Grüße

Ziva

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12.06.2007 09:00 Ziva ist offline E-Mail an Ziva senden Beiträge von Ziva suchen Nehmen Sie Ziva in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Susanne Susanne ist weiblich
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huhu,

genau kenn ich mich da zwar nicht aus, ABER einer freundin gings ähnlich - aber nur ähnlich. sie hatte mit einem verheirateten kerl eine beziehung (das übliche bla-bla - ehe kaputt etc) und bekam im mai 2005 ein kind von ihm. beziehung war aber schon in der ss beendet. die ehefrau bekam im oktober 2005 ein kind von dem mann.
der unterhalt wurde da so gehandhabt: zuerst muss der KU gezahlt werden - für beide kinder gleichberechtigt! wenn dann noch was überbleibt würde das zwischen beiden frauen aufgeteilt obwohl die eine die ehefrau ist(mittlerweile war) und die andere 'nur' eine affäre/beziehung was auch immer...

an deiner stelle würde ich zum anwalt gehen und da nachfragen bzw. ne beratung in anspruch nehmen.

denn in welche regelung ihr fallt weiß ich nicht.
mein mann war auch schon vor unserer beziehung verheiratet und auch da gabs ein kind. damals hieß es noch, dass ich die a-karte hab, weil ich die zweite frau bin und somit mein unterhaltsanspruch ganz hinten steht. aber ich meine, dass es da eine änderung gab, was alle frauen auf eine stufe stellt - also nix mehr mit erste frau hat die goldene karte und der rest kann gucken wo er bleibt...

da würd ich echt mal nachfragen.. in jedem fall steht euch nach der geburt (aber ich glaub vorher auch schon wegen mehrbedarf - weiß ich aber nicht so genau kommt drauf an wie weit 'oben' du auf der liste stehst) mehr geld zu wegen dem kind.


wie gesagt: geh zum anwalt und lass dich da beraten.

viel glück Daumen drück

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Liebe Grüße Susanne mit Sarah *19.10.2004 und Jonas *24.2.2007

12.06.2007 09:43 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Huhu,

also ich glaube die regelung

Zitat:
dass es da eine änderung gab, was alle frauen auf eine stufe stellt


ist nicht durch.

meine erinnerung ist....1. rang die kinder, wenn dann noch was ist die ex-Ehefrau und dann erst die "Zweite".

Aber lass dich einfach mal beraten...ich glaube bei caritas oder diakonie bekommst du sowas auch umsonst als beratung.

liebe grüße
mellipop

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12.06.2007 09:50 mellipop ist offline E-Mail an mellipop senden Beiträge von mellipop suchen Nehmen Sie mellipop in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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das ist es ja da wir verheiratet sind und ich ja auch von etwas leben muß, der staat hilft uns nicht und erziehungsgeld bekomm ich für den kurzen auch so gut wie nichts aber fleißig unterhalt dürfen wir zahlen, das verstehe ich nicht.....die dame hat über 1500,-e im monat zum leben...und kommt damit super klar...und wir können schauen wo wir bleiben....bloß weil mein mann einmal in den misthaufen gegrifen hat, dafür kann man doch nicht sein lebenlang bestraft werden.

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12.06.2007 10:39 Ziva ist offline E-Mail an Ziva senden Beiträge von Ziva suchen Nehmen Sie Ziva in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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alternative: unterhalt neu berechnen lassen - das steht ihm sowieso alle 2 jahre zu - allerdings könnte der schuss auch nach hinten losgehn wenn er mittlerweile mehr verdient als bei der ursprünglichen berechnung.

wie gesagt: die besten infos wirst du bei nem anwalt kriegen, weils schon sehr speziell ist


denn eigentlich könnte die frau ja wieder arbeiten gehn... aber ich weiß nicht in wie weit sie in die regelung fällt... ich dachte da gabs ne änderung (oder soll die auch erst noch kommen), dass frauen nur die ersten 3 jahre noch voll daheim bleiben dürfen und dann wenigstens teilzeit arbeiten müssen/sollen...

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Liebe Grüße Susanne mit Sarah *19.10.2004 und Jonas *24.2.2007

12.06.2007 11:01 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Huhu...


nee auch diese Änderung ist nicht durch...also an sich gilt immer noch folgendes :

Zitat:
Ab welchem Alter des Kindes wieder eine Berufstätigkeit verlangt werden kann, lässt sich nicht generell sagen, auch hier kommt es - wie immer im Unterhaltsrecht - auf die Umstände des Einzelfalls an. Ganz grob kann man sagen, dass etwa ab der Einschulung des jüngsten Kindes eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar ist. Etwa ab dem 12. bis 14. Lebensjahr kann je nach Entwicklungstand des Kindes eine Vollzeitbeschäftigung des betreuenden Elternteils erwartet werden.


gruß
mellipop

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Lilypie Erster Geburtstag Ticker
12.06.2007 11:09 mellipop ist offline E-Mail an mellipop senden Beiträge von mellipop suchen Nehmen Sie mellipop in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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mal ne andere frage: bleibt überhaupt noch was übrig für den unterhalt der ex-frau nach der geburt eures zweiten kindes??? das wären ja - wenn ich jetzt 'Nur' ie 199€ KU fürs 'neue' kind abziehe 180€ die da noch wären - gut, immer noch zuviel ich weiß aber sie bekam ja schon mal ne minderung um 305 € wenn sie früher 694€ bekam (wodurch kam die minderung denn?)

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Liebe Grüße Susanne mit Sarah *19.10.2004 und Jonas *24.2.2007

12.06.2007 11:17 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Hm Susanne,

also ich komme noch auf 1.213 € ( 2.000-199-389) davon noch die 199 € fürs gemeinsame neue kind ab und da haben wir dann... 1.014 € und das ist immernoch mehr als der Selbstbehalt, denn dieser kann ihm ja noch gekürzt werden, weil er ja durch das Zusammenleben mit Ziva eine Mietminderung hat.

liebe grüße
mellipop

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von mellipop: 12.06.2007 11:36.

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ja aber was ist mit der 2ten? Wir leben ja zusammen und sind verheiratet....ich bekomm nichts vcom staat weil die sagen mein mann ist für mich zuständig....super der hat aber nach allem nur noch sein selbstbehalt...also kann ich von dem geld ja nicht leben...das sollte ja das neue gesetz irgenwie ändern...aber ob das jemals noch kommen wird

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12.06.2007 11:38 Ziva ist offline E-Mail an Ziva senden Beiträge von Ziva suchen Nehmen Sie Ziva in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Susanne Susanne ist weiblich
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Hm Susanne,

also ich komme noch auf 1.213 € ( 2.000-199-389) davon noch die 199 € fürs gemeinsame neue kind ab und da haben wir dann... 1.014 € und das ist immernoch mehr als der Selbstbehalt, denn dieser kann ihm ja noch gekürzt werden, weil er ja durch das Zusammenleben mit Ziva eine Mietminderung hat.

liebe grüße
mellipop



oben schrieb ziva ja was, dass die ex momentan nen unterhalt von 384€ kriegt - deshalb komm ich darauf Augenzwinkern

im übrigen stimmt das mit der mietminderung nicht!
in diesem fall kann man der ex-frau anrechnen, dass sie weniger miete zahlen muss also eine ersparnis hat wenn sie mit einem anderen mann zusammen leben würde (das wären 300€). dem mann (also dem unterhaltszahler) kann dies nicht angerechnet werden! soweit die info unserer anwältin als die ex-frau meines mannes das anbringen wollte, weil ihr 300€ angerechnet wurden die sie an miete spart bzw. ihr an haushaltszuschuss vom 'neuen' zustehn (da ist auch nicht wichtig ob das tatsächlich gezahlt wird oder nicht bzw. ob die ersparnis tatsächlich 300€ ist oder nicht - diese summe wird veranschlagt - jedenfalls war das 2003 noch so).


@ziva
wie schon gesagt: nen anwalt fragen. kann dir da leider nicht weiter helfen weil mein mann für seine ex-frau nix zahlen musst/musste! (die verlangte von einem nettoeinkommen von 1120€ damals tatsächlich 524€ für sich und 200€ fürs kind - was natürlich nicht durchging)

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Liebe Grüße Susanne mit Sarah *19.10.2004 und Jonas *24.2.2007

12.06.2007 11:46 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ganz so kannst du nicht rechnen....da er einen erwerbstätigenbonus noch hat und fahrtkosten....

also mußt du erstmal die 2000,- - 166 (fahrtkosten rechnen) = 1834,-€

davon der unterhalt für die Kinder die je mit 240,-€ berechnet werden (anteilig kindergeld)

1834-480=1354,-€

dann muß hier der erwerbstätigenbonus wech der beträgt 261,-€

1354-261= 1093,-€

und da sie noch hartz4 bekommt was ein einkommen ist (575,-€)

1093-575=518,-€

und das muß durch 2 gerechnet werden das ist dann ungefähr ihr unterhalt....

(wären.....258,-€) sie bekommt aber mehr da der richter zufaul war eine zulage raus zunehmen die mein mann gar nicht mehr hat..... wir haben am 28.6 neuen gerichtstermin....

da bei uns auch die fahrtkosten gestiegen sind....

und wie man sieht bleibt da nichts für mich..nachdem neuen gesetz hätten die 258,-€ unterhalt geteilt werden müssen( so wurde mir gesagt)

und nun steh ich wieder da und bin die blöde...verstehe die gesetze nicht....

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12.06.2007 11:46 Ziva ist offline E-Mail an Ziva senden Beiträge von Ziva suchen Nehmen Sie Ziva in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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