RE: Unterhalt bei Trennung ohne Scheidung |
 |
Mein Lieblingsthema....
Also es besteht für Dich weiter die Möglichkeit, solange die Mutter mitspielt,
die Steuerklasse III zu behalten - für die Mutter hat es den Vorteil, der Kindergarten & Hort wird weiter von Dir bezahlt). Aber so oder so - für Dich ändert sich netto nicht sehr viel.......
1. Du wohnst zwar nicht mehr bei der Mutter, nimmst Dir jedoch eine
Zweitwohnung ( zahlst u.U. später eine Zweitwohnungssteuer )
2. Ihr wirtschaftet weiter gemeinsam, also zahlst Du weiter die Miete,
bist sicherlich noch im Mietvertrag...und Kindergarten / Hort.
3. Die Mutter bekommt das Kindergeld
4. Du überläßt der Mutter ein angemessene Haushaltsgeld
Angenommen, Du bekommst 2600€ nette bei Steuerklasse III,
die Mutter 1000€ netto bei Steuerklasse V, zusammen sind
das also 3600€ - Miete der Mutter geschätzt 600€ - Nebenkosten
geschätzt 100€ - Kredite ( schätze mal ) 500€, Riester &
Versicherungen etc. 200€
= 2600 - 1500 = 1100 verbleiben für Dich
zuzüglich der bereits vom Arbeitgeber übernommenen Hortkosten..
5. gemeinsame Steuererklärung = Erstattung 50/50 geteilt
Also hat die Mutter:
1000€ Eigenes Gehalt
308€ Kindergeld
= 1308€ Haushalts und Taschengeld
und keine Mietbelastungen etc.
So etwas ist möglich und ich nenne das Trennung Light......
Falls es nicht klappt, natürlich erfolgt die Berechnung des KU
auf der Basis der neunen ( schlechteren) Steuerklasse I, aber
Du kannst den EU der Mutter steuerlich absetzen....
- aber trotz der Trennung, eine gemeinsame Steuererklärung
abgeben.... und schön die ( hohe) Erstattung teilen....
Die Mutter sollte da mitspielen, da sonst die Rechnung so aussieht:
geschätztes Netto bei Steurklasse I 2000€
./. 5% 100€
1900€
KU - 255+309 abzüglich 154€ hälftiges Kindergeld = 410€
( keine Schulden, Kredite, abzugsfähige Versicherungen Riester ?? )
also verbleiben Dir erst aml 1490€
Deine Frau bekommt etwas mehr ( Steuerklasse 2 und hat netto
1200 ./. 5% 1140
und nach der Differenzmethode zahlst Du
nur noch 150€
( Danke Gott, das die Frau arbeitet !!! )
Also bekommt die Mutter:
308,00 Kindergeld
410,00 KU
150,00 EU von Dir
1140,00 eigenes Gehalt
2008,00 Euro
( der Hort und Kindergarten wird von der lieben Mutter gezahlt, wegen des
geringen Einkommens sind die Gebühren auch niedriger. )
und für Dich "satte" 2000 - 410- 150 = 1440,00
( dein AG zahlt Dir dann mehr Gehalt, weil der Kindergartenanteil wegfällt ?? )
...
oder ??
Viel Glück !!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von mafa: 27.12.2003 15:58.
|