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Sorgerecht und Unterhalt - Unterhalt bei Trennung ohne Scheidung :





Unterhalt bei Trennung ohne Scheidung im Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Unterhalt bei Trennung ohne Scheidung
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dstaeber
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Unterhalt bei Trennung ohne Scheidung

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Hallöle...

Viele Fragen
 schiel  

Meine Frau und ich haben sich im September, mehr oder weniger friedlich getrennt. Von Scheidung sprechen wir mal nicht.
Z.Zt. zahle ich natürlich den Unterhalt für meine beiden Söhne (8 und 4) nach der Düsseldorfer Tabelle (Stufe 5) und einen Unterhaltsausgleich an meine Frau weil sie nur einen 25 Std. Job hat.
Das alles haben wir ohne Anwalt geregelt, auch das Die Kinder nicht nur alle 2 Wochenenden bei mir sind, sondern 2Tage jede Woche zusätzlich.
Ich bin eigentlich sehr froh über diese Regelung, nur kommt jetzt das Problem das ich ab dem 01.01.2004 Steuerklasse I mit einem Kind (2*0,5 halt) und sie mit Steuerklasse II mit einem Kind bekommt.

Der Kindergartenbeitrag wird von meinem Arbeitgeber voll vor Steuerabzug bezahlt (368,00€ inkl. Essensgeld)
... netter Arbeigeber
 ablachen  

Da ich eigentlich recht gutmütig bin, habe ich bis jetzt den vollen Unterhalt der Kinder gezahlt ohne das ich das Kindergeld bekomme und verrechne es auch nicht. Auch den Kindergartenbeitrag habe ich nicht verrechnet. Ferner schwankt ihr Einkommen durch Schichtdienste die sie macht.

Natürlich komme ich weiterhin für die Kinder auf.
Da ich aber durch meine andere Steuerklasse ab dem 01.01.2004 einiges weniger verdiene werde ich wohl weniger zahlen können und müssen, oder?

Fragen:
Es bleibt wohl abzuwarten wieviel meine Frau dann verdient! Aber wie wird schwankendes Einkommen (+/- 250 Euro) berechnet?

Ist es sinnvoll den Kindergartenbeitrag weiterhin über den Arbeigeber begleich zulassen und eine Vereinbarung zu treffen das sie sich trotzdem daran beteiligt!?
Denke, ja! Denn der Steuervorteil ist schon ernorm.
Kann man sowas Vertraglich regeln?
Denn ansonsten würde ich diesen Betrag zusätzlich als Bruttogehalt bekommen, dieser dann ganz normal versteuert wird... das bringt doch niemanden etwas!?

Wen meine Frau das volle Kindergeld bekommt, ich dann wohl in der Düsseldorfer Tabelle auf Stufe 4 rutsche, ist es dann richtig das ich ihr nur noch 441,00€ überweisen muß?

Fragen über Fragen...
Dabei geht es den Kindern besser den je, haben bei mir ein Zuhause und bei meiner Frau! Mal abgesehen davon ist das Verhältnis dadurch wieder supergut geworden.

Leider habe ich die Befürchtung das, wenn ich das Geld (berechigter Weise dadurch das ich netto weniger bekomme) kürze, es wieder Stress gibt den ich nicht will...
aber bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf...


viele Grüße
Dirk
23.12.2003 15:00
mafa
unregistriert


RE: Unterhalt bei Trennung ohne Scheidung

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Mein Lieblingsthema....


Also es besteht für Dich weiter die Möglichkeit, solange die Mutter mitspielt,
die Steuerklasse III zu behalten - für die Mutter hat es den Vorteil, der Kindergarten & Hort wird weiter von Dir bezahlt). Aber so oder so - für Dich ändert sich netto nicht sehr viel.......


1. Du wohnst zwar nicht mehr bei der Mutter, nimmst Dir jedoch eine
Zweitwohnung ( zahlst u.U. später eine Zweitwohnungssteuer )

2. Ihr wirtschaftet weiter gemeinsam, also zahlst Du weiter die Miete,
bist sicherlich noch im Mietvertrag...und Kindergarten / Hort.

3. Die Mutter bekommt das Kindergeld

4. Du überläßt der Mutter ein angemessene Haushaltsgeld

Angenommen, Du bekommst 2600€ nette bei Steuerklasse III,
die Mutter 1000€ netto bei Steuerklasse V, zusammen sind
das also 3600€ - Miete der Mutter geschätzt 600€ - Nebenkosten
geschätzt 100€ - Kredite ( schätze mal ) 500€, Riester &
Versicherungen etc. 200€

= 2600 - 1500 = 1100 verbleiben für Dich

zuzüglich der bereits vom Arbeitgeber übernommenen Hortkosten..

5. gemeinsame Steuererklärung = Erstattung 50/50 geteilt


Also hat die Mutter:


1000€ Eigenes Gehalt
308€ Kindergeld

= 1308€ Haushalts und Taschengeld

und keine Mietbelastungen etc.


So etwas ist möglich und ich nenne das Trennung Light......


Falls es nicht klappt, natürlich erfolgt die Berechnung des KU
auf der Basis der neunen ( schlechteren) Steuerklasse I, aber
Du kannst den EU der Mutter steuerlich absetzen....

- aber trotz der Trennung, eine gemeinsame Steuererklärung
abgeben.... und schön die ( hohe) Erstattung teilen....

Die Mutter sollte da mitspielen, da sonst die Rechnung so aussieht:


geschätztes Netto bei Steurklasse I 2000€

./. 5% 100€

1900€

KU - 255+309 abzüglich 154€ hälftiges Kindergeld = 410€


( keine Schulden, Kredite, abzugsfähige Versicherungen Riester ?? )



also verbleiben Dir erst aml 1490€

Deine Frau bekommt etwas mehr ( Steuerklasse 2 und hat netto
1200 ./. 5% 1140

und nach der Differenzmethode zahlst Du

nur noch 150€


( Danke Gott, das die Frau arbeitet !!! )

Also bekommt die Mutter:

308,00 Kindergeld
410,00 KU
150,00 EU von Dir
1140,00 eigenes Gehalt

2008,00 Euro

( der Hort und Kindergarten wird von der lieben Mutter gezahlt, wegen des
geringen Einkommens sind die Gebühren auch niedriger. )

und für Dich "satte" 2000 - 410- 150 = 1440,00

( dein AG zahlt Dir dann mehr Gehalt, weil der Kindergartenanteil wegfällt ?? )

...

oder ??


Viel Glück !!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von mafa: 27.12.2003 15:58.

25.12.2003 23:43
dstaeber
unregistriert


opps...

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Da liegen einige Mißverständnisse vor!

1.
Mein derzeitiges Nettoeinkommen liegt bei 2200€ (Steuerklasse III mit 2 Kindern)

2
Frau ist auf Steuerklasse V und hat ca. 850-1000€ Nettoeinkommen

3.
Dazu kommen natürlich das Kindergeld und mein KiTa-Beitrag Steuerfrei

4.
Ja, Schulden, sprich Kredit ist vorhanden. Es gibt eine monatl. Abtragungssumme von 500€, die werden allerdings nicht nur von mir getragen, die werden auch jetzt schon geteilt.



Frage:

In wie fern werden gemeinsame Schulden mit in die Berechnung eingeschlossen? Wenn ja wie genau!? Ich habe erfahren das es 50 zu 50 ist.

KiTa-Beitrag
Werden von der Gemeinde/Stadt dann wirklich nur die Einkünfte des Haushalts berechnet die überwiegend das/die Kinder betreuen!? Oder werden beide veranlagt!?
(So wie ich diese Einrichtung kenne, beziehen die sogar Gehälter mit ein die nicht bezogen worden sind ( ich bekomme z.B. kein 13tes Gehalt, wurde aber mal einfach mit berechnet))

Meine Frau wird ihr Einkommen verbessern, Steuerklasse II mit 1,0 Kindern, ich mich verschlechtern, eben mit Steuerklasse I mit einem Kind!

Wäre schön wenn mir ca. 1600 übrig bleiben, liegt aber weit von der Realität, ich denke das mir so ca. 1100 bleiben.

Ich gönne meinen Kindern alles, gebe auch alles, mag nur nicht das meine Frau alles auf der Welt sich leisten kann und ich den Euro am Monatsende umdrehen muß ob ich noch tanken kann.

Nicht böse gemeint, ich suche nur Gerechtigkeit, gibt es die eigentlich bei einer Trennung?

Dirk
26.12.2003 00:32
mafa
unregistriert


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... na ein wenig selbst must du schon rechnen... siehe also selbst unter Düsseldorfer Tabelle nach....


aber beachte: Sonderzahlungen, hier der Beitrag zu den Hortkosten...
zählen am Ende zu deinem Einkommen, wenn also eine formelle Trennung vorliegt, wird der Beitrag auf das Einkommen des Betreuenden berechnet.

In diesem Fall kannst Du mit Deiner Frau möglicherweise aber eine
Vereinbarung treffen, also die Kinder bleiben weiter auf meiner Steuerkarte
und dafür zahle ich die ( hohen) Hortkosten.

Damit fährt sie besser als mit dem Haushaltsfreibetrag, der ihr bei dem geringen Gehalt ohnehin nichts bringt.

Dann steigt aber das Nettoeinkommen, da diese Leistung dem Gehalt zugerechnet wird.

Was den Kredit betrifft, kann dieser beliebig aufgeteilt werden 50:50 oder 30:70%, wer dann zahlt, kann diese Kosten auf sein Einkommen anrechnen lassen.

Ich würde Dir raten, übernehme die Tilgung und mache eine vernünftige
Regelung mit der Mutter.


Wenn Du also bei Steuerklasse 1 2100€ netto mit Hortkosten bekommst und die Mutter 900€ stehen 3000€ zur Verfügung.


Dir wird sicherlich folgende Rechnung präsentiert:

2100 netto
./. 5% 1995,00

Kinderunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle:
564-154 = 410€

verbleiben 1585€

(- Altersvorsorge, Schulden aus der Ehe etc.)


wenn du Pech hast, wird das Gehalt der Mutter nur wenig angerechnet,
da sie von ihrem Gehalt noch die 5% abzieht, einen Fraibetrag hat, das ein Kind unter 8 Jahre ist und sie rechnet die gemeinsamen Schulden dagegen....

falls nicht, wird die Differenzmethode angewendet, also wird

1585 - 900 = 685 /7*3 knapp 295€ Unterhalt gerechnet.

Also bekommt die Mutter:

900€ Gehalt - danke Gott !!
410€ KU
295€ EU
308€ Kindergeld
_____

1913€ ( sofern sie die Schulden an der Backe hat)

Du hast:

2100€ Gehalt
-410€ KU
-295€ EU
-368€ Hortkosten

Verbleiben dir 1027€ - sicherlich nicht soooo lustig, oder ??

Wie gesagt, dieses ist nur eine ca. Berechnung - wende dich an deinen Steuerberater ...

Gruß

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von mafa: 27.12.2003 16:01.

27.12.2003 15:40
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Grins, in diesen Fragen ist mafa echt unschlagbar, wirst hier keinen finden, der dir besser antworten kann.

Zum Kindergarten:
Zur Berechnung des Beitrages wird der Unterhalt des Kindes, der Verdienst der Mutter und der Trennungsunterhalt für die Mutter als Basis genommen.
Dazu reicht ein Schreiben, in dem du erklärst, dass du dich verpflichtest, die und die Summen deiner Frau monatlich zukommen zu lassen.
Bei uns (einvernehmliche Trennung ohne Scheidung) fuhren wir damit sehr gut, da der Beitrag von 177 Euro auf 0 Euro sank, davon ausgenommen war allerdings das Essensgeld. Aber sie kann einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn sie unter 12.000 Euro Jahreseinkommen liegt. Ich konnte das nicht, da ich in einer anderen Stadt wohne als der Kindergarten. (Blöder Satz)

Ihr könnt bei einer Mediation einen Vertrag aufsetzen, in dem ihr die finanziellen Seiten und das Umgangsrecht für die Kinder festhaltet. Dieser Vertrag ist verbindlich für euch, wollt ihr ihn bei einer späteren Scheidung als Erleichterung einsetzen, muss er notariell abgesegnet sein.

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mafa
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Danke für das Lob, Idgie - war und bin selbst betroffen und habe mir ( und meiner Frau ) die beste Möglichkeit berechnet mit dem Ergebniss: trennung light

Also weiter gemeinsam wirtschaften ( Steueklasse III) und sie bekommt großzügiges Haushaltsgeld und das Kindergeld, aber getrennt wohnen, die Wohnungen liegen 50m voneinader entfernt und Tochter pendelt ( mit Absprache) hin und her und hat keine Probleme. So gut habe ich mich vorher nie mit meiner Frau verstanden und bin irgendwie froh.

... und alles ohne Jugendamt, Anwalt und Rosenkrieg!

Gruß in den Pott ( bin in Schwelm geboren )
29.12.2003 12:50
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Hi,

ich habe ein paar Fragen zu dem Modell Trennung Light, also wenn man sich trennt, einer auszieht (in dem Fall ich), man aber gemeinsam veranlagt werden will.

1. Ich muss meine Wohnung als Zweitwohnung anmelden, und dann evtl. Zweitwohnungssteuer zahlen, ja?

Wie sieht das eigentlich dann mit Müllgebühren usw. aus, die muss ich dann zweimal zahlen (wenn pro gemeldeter Person abgerechnet werden)?

Kann man das eigentlich so machen, dass meine Freundin (mit der ich zusammen wohnen werde) die Wohnung mietet, und ich dann keine Zweitwohnungsteuer zahlen muss?

2. Wenn es beim Unterhalt zum Mangelfall kommt (mein Selbstbehalt zum Tragen kommt), und meine Frau nachher zuwenig hat, kann sie ja dann kein ALGII bekommen, oder? (ALG1 läuft jetzt aus, sie will ja auchteilzeit arbeiten, aber was finden bei den beschissenen KGa-Zeiten...)

3. Darf man bei sowas getrennte Konten haben?

4. Darf man bei so einem Modell eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen mir Vereinbarung von Gütertrennung ab dem Trennungsdatum (das ja kein richiges Trennungsdatum sein darf, wenn man weiter gemeinsam veranlagt werden will, mit Steuerklasse III und V)? Oder sagt man einfach niemandem, dass man so eine Vereinbarung hat? Und wenn das bei der Scheidung rauskommt, bekommt das dann das Finanzamt mit (wäre ja aber egal, wenn so eine Vereinbarung nicht zusammenveranlagungsschädlich wäre)?

5. Kann man bei so einer Vereinbarung auch ausschließen, dass man im Falle des Pflegebedürftigwerdens für den Noch-Gatten unterhaltspflichtig wird?

Gibt es noch was, was man bei diesem Modell beachten muss?

So, fürs Erste wars das mal, wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Gruß
Roland
14.08.2008 19:51 Roland71 ist offline E-Mail an Roland71 senden Beiträge von Roland71 suchen Nehmen Sie Roland71 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Das geht sehr ans Eingemachte.

Ich glaube ich würde mich auf Antworten hier nicht verlassen.
Vielleicht ist da ein Steuerberater oder ähnliches "sicherer"...

Alles Gute!

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Naja, hier gibts wohl einige, die so ein modell praktiieren, und erfahrungsberichte können ja auch helfen...

Gruß
Roland
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Also Roland, zu Deinen Fragen habe ich folgende Antworten. Vorne weg muss ich allerdings sagen, dass ich eine Trennung Light für Schwachsinn halte. Sorry, aber das ist meine Meinung.

zu 1. Müllgebühren und auch alle anderen Nebenkosten musst Du zweimal bezahlen. Ist logisch sind ja auch zwei Wohnungen.

Zur Zweitwohnungsteuer kann ich Dir leider nichts sagen.

Was die Wohnungsmiete durch Deine Freundin angeht so ist dies natürlich möglich. Du wirst dann auch keine Zweitssteuer bezahlen, aber Sie kann Dich jederzeit vor die Tür setzen.
Ob man, dass nur um Steuern zu sparen riskieren will muss jeder für sich selber entscheiden.

zu 2. Nachdem Du Dich ja nicht scheiden hast lassen gibt es keinen Selbstbehalt. Zum mindest nicht für die Berechnung des ALG II. So weit ich weiß.
Immer schön vor Augen halten, dass Du vor den Finanzbehörden immer noch Tisch und Bett mit Deiner Frau teilst, also wie in guten und in schlechten Tagen.

zu 3. Natürlich.

zu 4. Eine Scheidungsfolgevereinbarung tritt garnicht ein, da Du ja nicht geschieden bist. Und wenn Du Dich scheiden lässt gibt es keine Zusammenveranlagung mehr.

zu 5. Ich denke schon, dass Du in so einer Scheidungsfolgevereinbarung solche Sachen abschliessen kannst.
Aber nochmal bei Trennung Light bist Du nicht geschieden und bist im Falle eines Falles natürlich unterhaltspflichtig.

Zum Abschluss noch eins.
Eine Trennung light, also nicht mehr gemeinsam wohnen und leben aber so tun als ob ist ganz klar Steuerhinterziehung und dies ist in Deutschland strafbar.
Soviel mal zum rechtlichen und jetzt noch was persönliches:
Die obengeschriebenen Postings von mafa sind zwar alle korrekt aber ich gebe zu bedenken, dass a) die Frau mitspielen muss und zwar für immer und b) du ein ziemlich guter Verdiener sein musst, denn Du zahlst zwei Wohnungen mit allem drum und dran.

Also ich würde mir das ganze echt nochmal überlegen.

LG
littlefoot
15.08.2008 21:52 littlefoot ist offline E-Mail an littlefoot senden Beiträge von littlefoot suchen Nehmen Sie littlefoot in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Coleman Coleman ist männlich
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Roland, Du solltest nicht um jeden Preis versuchen, das Geld für den Anwalt zu sparen. Und ich würde nicht zum Steuerberater, sondern zum Anwalt gehen, und zwar zu einem, der sich auch mit Steuerrecht auskennt (die hier einschlägigen Fragen kann Dir aber auch jeder Familienrechtsanwalt beantworten, der seinen Job versteht). Es geht, wie Du den Antworten schon entnehmen kannst, um eine ganze Menge - spar nicht am falschen Ende.

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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe. (René Descartes)
15.08.2008 22:37 Coleman ist offline Beiträge von Coleman suchen Nehmen Sie Coleman in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Roland71
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Hallo Littlefoot,

erstmal danke für die antworten!


Zu 1. Also dass meine Freundin mich "einfach so" vor die Türe setzen würde, glaube ich nicht (jepp, glauben heißt nicht wissen). Klar, wenns auseinandergeht braucht einer eine neue Wohnung, aber ich ziehe wegen ihr in diese Stadt, dann würde ich wohl ehe wieder wegziehen, wenns au wäre.

Hmm... wenn sie die Wohnung mietet, als ihren Hauptwohnungssitz, kann ich mich dann polizeilich dort anmelden, ohne Zweitwohnungssteuer zu zahlen? Dann wären z.B. Müllgebühren und so korrekt abgerechnet und fällig.

Zu 2. Also gibts hier den ersten finanziellen Haken der Trennung Light, dass sie keine Unterstützung bekommt (ist ja auch ok so).

Zu 3. Ok, nennen wir es Ehevertrag statt Scheidungsfolgenvereinbarung. Man schließt also einen Ehevertrag ab, vereinbart darin Gütertrennung, macht nen entsprechenden Zugewinnausgleich (darf man den ohne Gericht machen, also sozusagen im Rahmen des Ehevertrags?), und schließt für die Zeit nach dem Ende der Zugewinngemeinschaft den Versorgungsausgleich aus (also so, dass bei einer s