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Sorgerecht und Unterhalt - Einsicht Gehaltabrechnung :





Einsicht Gehaltabrechnung im Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Einsicht Gehaltabrechnung
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Hugo-Soft
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Einsicht Gehaltabrechnung

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Hallo Zusammen,

Ich habe ein uneheliches Kind wofür ich Unterhalt zahle nach der Berechnung des Jugendamtes. Es ist jetzt schon in der 3. Altersstufe. Jetzt hat sich meine damalige Freundin von ihrem Mann scheiden lassen.

Jetzt habe ich Post von einem Anwalt bekommen der Einsicht von den letzten Gehaltabrechnungen haben möchte.

Jetzt meine Frage hat er das Recht dazu. Soweit ich das weis kann dieses nur Ämter also Jugendamt oder die ARGE.

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe
31.05.2008 17:03 Hugo-Soft ist offline E-Mail an Hugo-Soft senden Beiträge von Hugo-Soft suchen Nehmen Sie Hugo-Soft in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Hallo Hugo-Soft!
Ich muß dir leider sagen,dass zur Feststellung der Unterhaltspflicht der Anwalt der Mutter die Gehaltsabrechnung einsehen darf.
Und das sogar in regelmäßigen Abständen!
Wo ist dabei dein Problem?
Wenn du deiner Abrechnung nach pflichtgemäß zahlst,kannst du doch mit gutem Gewissen das Ding vorlegen!
Bye face-off
31.05.2008 18:12 face-off ist offline E-Mail an face-off senden Beiträge von face-off suchen Nehmen Sie face-off in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ja kann da nur Face- off zustimmen.

Lg
Frank

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31.05.2008 18:33 Frank2007 ist offline E-Mail an Frank2007 senden Beiträge von Frank2007 suchen Nehmen Sie Frank2007 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Frank2007 in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Leider habe ich keinen Anwalt, will mich nicht über den Tisch ziehen lassen. Weil ich schon öfters Ärger mit meiner Ex hatte. Und wird ihr Anwalt nicht zu ihren gunsten den Unterhalt neu festsetzen. Wird er meine zwei andren Kinder in die Neuberechnung mit ein beziehen usw.

Fragen und Ängste!!!
Habe ein Haus und meine Frau ist arbeitslos gewurden. Da reicht das Geld sowie so nicht mehr richtig.
31.05.2008 20:26 Hugo-Soft ist offline E-Mail an Hugo-Soft senden Beiträge von Hugo-Soft suchen Nehmen Sie Hugo-Soft in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Du kannst aber zu einer Rechtsberatung gehen.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe,kostet die 20€.

Und du kannst bei einem Anwalt nachfragen,ob dir Prozeßkostenhilfe zusteht.Anhand von Einnahmen und Ausgaben kann das im Rahmen einer Rechtsberatung geklärt werden!
31.05.2008 20:42 face-off ist offline E-Mail an face-off senden Beiträge von face-off suchen Nehmen Sie face-off in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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