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Sorgerecht und Unterhalt - Unterhalt und Sondervereinbarungen :





Unterhalt und Sondervereinbarungen im Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Unterhalt und Sondervereinbarungen
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Petersilie77
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Unterhalt und Sondervereinbarungen

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Hallo Liebe Forengemeinde,

ich habe mich entschieden mit meiner derzeitigen Partnerin (drei Jahre in einer Beziehung) ein Kind zu bekommen. Ich habe jedoch bereits ein uneheliches Kind und zahle monatlich 200 EUR Unterhalt für dieses Kind und habe für die Mutter die ersten 3 Jahre 150 EUR bezahlt.

Wenn ich ein zweites Kind mit meiner neuen Partnerin bekommen sollte, dann nur wenn eine vorherige Vereinbarung geschlossen wird , daß ich sowohl von Unterhaltszahlungen bei Trennung gegenüber dem Kinde als auch gegenüber der Mutter freigestellt werde.

Meine Partnerin kann das verstehen, weil Sie weiß, daß mein Finanzieller Spielraum ein zweites Diseaster dieser Art nicht hergiebt.

Kann mir jemand sagen ob eine solche Vereinbarung vor Gericht wirksam ist und was ich bei der Formulierung beachten muß.

.........Bitte keine Beschimpfungen und moralischen Vorwürfe...........

Herzlichen Dank im Voraus

Petersilie77
09.07.2008 13:38 Petersilie77 ist offline E-Mail an Petersilie77 senden Beiträge von Petersilie77 suchen Nehmen Sie Petersilie77 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Hallo,

bin jetzt kein Profi in solchen Sachen aber meiner Meinung nach hält so eine Vereinbarung vor Gericht nur in einem Punkt und zwar im Bezug auf die Unterhaltsleistungen des Partner. Wenn der Partner keine Anspüche geltend macht so wird ein Gericht sicherlich nicht dagegen entscheiden.

Gegenüber dem Kind bist Du als Vater auf alle Fälle zum Unterhalt verpflichtet egal was für Vereinbarungen getroffen werden.

Den es gilt der Gedanke "was kann das Kind dafür, dass es bei den Eltern nicht geklappt hat".

LG
littlefoot
09.07.2008 14:07 littlefoot ist online E-Mail an littlefoot senden Beiträge von littlefoot suchen Nehmen Sie littlefoot in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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RE: Unterhalt und Sondervereinbarungen

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Zitat:
Original von Petersilie77
Wenn ich ein zweites Kind mit meiner neuen Partnerin bekommen sollte, dann nur wenn eine vorherige Vereinbarung geschlossen wird , daß ich sowohl von Unterhaltszahlungen bei Trennung gegenüber dem Kinde als auch gegenüber der Mutter freigestellt werde.


Keine Chance.
Ein Verzicht der Mutter auf Kindesunterhalt wäre nicht nur sittenwidrig sondern sie würde sich auch strafbar machen.
Den Kindesunterhalt schuldest du dem Kind! Darauf kann also kein Elternteil verzichten. Deine Elternschaft endet ja nun nicht mit der Beziehung, die bleit bestehen. Wie schon bei deinem erstem Kind.

HTH,
Tina

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Ich glaube daran, dass das größte Geschenk, das ich von jemandem empfangen kann, ist, gesehen, gehört, verstanden und berührt zu werden.
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09.07.2008 14:13 Hextina ist offline E-Mail an Hextina senden Beiträge von Hextina suchen Nehmen Sie Hextina in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Petersilie77
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dann wirds wohl nix

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Ok Leute,

ich danke euch recht herzlich. Ich werde mir meinen Kinderwunsch dann wohl verkneifen müssen.

Herzlichen Dank

Petersilie77
09.07.2008 14:42 Petersilie77 ist offline E-Mail an Petersilie77 senden Beiträge von Petersilie77 suchen Nehmen Sie Petersilie77 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Wie kannst du denn jetzt schon davon ausgehen, dass deine neue Beziehung nicht hält?
Dies ist jetzt keine Beschimpfung und auch kein moralischer Vorwurf, ehrlich nicht!
Ich versteh nur diese negative Einstellung nicht......denn das allein ist schon Grund genug für mich, kein Kind in die Welt zu setzen.
Ich wünsche dir, dass deine Beziehung auch ohne Kind hält!

LG face-off
09.07.2008 14:51 face-off ist offline E-Mail an face-off senden Beiträge von face-off suchen Nehmen Sie face-off in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Petersilie77
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Themenstarter Thema begonnen von Petersilie77



@face off

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nun ja,
mein erstes Kind stammt aus einem ons. Ich wollte das Kind nicht haben. Die Kindsmutter war heilfroh, daß sie endlich einen zum ausnehmen gefunden hatte und hat das auch gnadenlos getan. Ich hatte zu Anfang noch regelmäßig Kontakt zum Kind, bis wir schließlich nachdem Sie plötzlich keine gemeinsamen Besuchtermine mehr finden konnten vor einem Schlichter beim Jugendamt gelandet sind. Dem hat sie dann erzählt ich würde das Kind nie anschnallen, wenn ich es mitnähme und hätte überall Sexspielzeug in der Wohnung rumliegen.

Der Schlichter meinte dann er müsse im Zweifel zum Wohle des Kindes entscheiden und da Aussage gegen Aussage stünde wäre es wohl aus mit dem Besuchsrecht. Ich hatte keine Lust zu kämpfen da wir sowieso in der Unterhaltsgeschiche für die Mutter noch vor Gericht standen.

Ich wäge nun ab wie hoch das Risiko ist, daß meine derzeitige Freundin sich eventuell nach Geburt des Kindes von mir trennt. Wie wägt man ein solches Risiko am besten ab?

Mit der Statistik, und die spricht nicht gerade für unser Vorhaben!

Ich bin nicht negativ eingestellt, ich glaube eher ich bin ein verdammter Realist
09.07.2008 15:14 Petersilie77 ist offline E-Mail an Petersilie77 senden Beiträge von Petersilie77 suchen Nehmen Sie Petersilie77 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Huhu Petersilie77,

na da bin ich aba froh, dass mein partner anders denkt.

er selber hat auch einen sohn aus einem ons und zahlt für diesen und sieht diesen auch. trotz der finanziellen sache hat er es gewagt mit mir ein kind zu haben und ist seit 8 wochen nun ein überaus stolzer vater Grien

jetzt mal abgesehen vom unterhalt. könntest du dir überhaupt ein kind vorstellen können und auch so "finanzieren" können?

denn auch wenn ihr euch nciht trennt, kostest das kind ja etwas.

vergiss bitte nciht mit deiner partner darüber zu reden und zwar intensiv. für sie ist es bsonders schwer zu verstehen.

lieben gruß
mellipop

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Lilypie Erster Geburtstag Ticker
09.07.2008 16:54 mellipop ist offline E-Mail an mellipop senden Beiträge von mellipop suchen Nehmen Sie mellipop in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hjr hjr ist männlich
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RE: Unterhalt und Sondervereinbarungen

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Hallo,
diese Vereinbarung nennt man "Freistellungsvereinbarung".
Sie ist durch mir vorliegendes Urteile des BGH statthaft.
Weitere Urteile sind VG Braunschweig usw.
Habe viele Unterlagen zu, da selbst davon betroffen.
Habe sogar eine Honorarschlacht gegen meinen OLG-Anwalt in dieser Sache geführt und dazu vom AG Bad Kreuznach Recht erhalten.

Das BGH-Urteil und auch die weiteren Mustertexte für solche Vereinbarungen habe ich.

hjrmzde@yahoo.de
11.07.2008 17:25 hjr ist offline E-Mail an hjr senden Beiträge von hjr suchen Nehmen Sie hjr in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Roland71
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Hi,

hast Du ein Aktenzeichen von dem BGH Urteil?

Gruß
Roland
15.08.2008 08:12 Roland71 ist offline E-Mail an Roland71 senden Beiträge von Roland71 suchen Nehmen Sie Roland71 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hjr hjr ist männlich
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Hallo Roland,
Die Urteile habe ich in pdf-Datei zum senden.
Melden unter meiner angegebenen E-Mail-Adresee
mfg
hjr
15.08.2008 11:35 hjr ist offline E-Mail an hjr senden Beiträge von hjr suchen Nehmen Sie hjr in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Giraffenkind Giraffenkind ist weiblich
Chaot ;o)


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Kinder: Junior ist 9
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Ich befürchte, spätestens wenn die Mutter Geld vom Staat will wird diese Vereinbarung nicht Stand halten.

Hatte auch so eine Vereinbarung. Dem Sozialamt war das Wurscht. Sollte meinen Unterhalt einfordern und dann könnte ich wieder kommen.

Wenn du für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig wirst, wird für das erstere neu berechnet, soweit ich weiß. Oder machst einen auf Hartz IV, dann kommst dru rum. So macht das mein Ex-Mann Angry Fire

Im übrigen tut mir dein Erstgeborenes sehr leid!
Hört sich an, als ob weder Mutter noch Vater "Interesse" an seinem Wohlergehen hätte.
Kann zwar deinen Frust verstehen, aber was kann das Kind dafür?

Trotz allem alles Gute für dich!

__________________
Bevor du urteilen willst
über mich oder mein Leben,
ziehe meine Schuhe an und laufe
meinen Weg.

15.08.2008 18:27 Giraffenkind ist offline E-Mail an Giraffenkind senden Beiträge von Giraffenkind suchen Nehmen Sie Giraffenkind in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!