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Sorgerecht und Unterhalt - Unterhalt / Kindergartenbeiträge Hilfe! :





Unterhalt / Kindergartenbeiträge Hilfe! im Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Unterhalt / Kindergartenbeiträge Hilfe!
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kuekenmama83
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Unterhalt / Kindergartenbeiträge Hilfe!

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Hallo allerseits,

habe folgendes Problem. Vieleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus.
ICh wohne seit Oktober mit meinem Freund zusammen. Ich habe ein Tochter von 4 Jahren, von ihrem leiblichen ********
bin ich seit 3 Jahren getrennt. Ich bekamen jetzt Post von der Verbandsgemeinde. 1700 Euro Kindergartenbeiträge wären
nachzuzahlen, seit 2006.
Die Sache ist, dass ich in der Zeit nur ab und an was überwiesen habe, da ich selbst kein Geld hatte/habe.
In der Zeit machte ich eine AUsbildung und habe kein Geld verdient, da diese schulich war.
Unterhalt von dem ******** gab es auch keinen, lediglich das Kindergeld war da. Bis Oktober 2007
wohnte ich noch bei meine Eltern, ohne EInkommen, dann seit Oktober Hartz 4 bis letzten Monat.
Der Kindesvater arbeitet seit 5 Jahren normal.Sorgerecht 50:50
Wie wird das jetzt geregelt? Ich soll 1700 Euro zahlen, obwohl ich die ganze Zeit über
kein Einkommen hatte. Einen Beitrag auf Elternbeitragübernahme habe ich nun gestellt, für dieses Jahr.
Momentan arbeitet ich Teilzeit und meine Tochter ist zu 3/4 bei uns, auch Unterhalt wird seit 2 Monaten
bezahlt. Dennoch ist es unmöglich jeden Monat 90 Euro für den Kindergarten zu bezahlen, geschweige denn
die 1700 Euro zurückzuzahlen. Mein Freund kriegt ALG 1 und ich 500 Brutto, das ist nicht viel.
Weiß jemand was?

Grüße
K.
25.07.2008 12:28 kuekenmama83 ist offline E-Mail an kuekenmama83 senden Beiträge von kuekenmama83 suchen Nehmen Sie kuekenmama83 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Wenn Du HartzIV bekommst und mit Deinen Gesamteinkünften unter einem Jahreseinkommen von 15.000€ liegst, wirst Du vom Kindergartenbeitrag freigestellt.

__________________
LG Marion

*wer Schmetterlinge im Bauch haben möchte, muß sich Raupen in den Po stecken...*


25.07.2008 12:43 Leon910 ist offline E-Mail an Leon910 senden Beiträge von Leon910 suchen Nehmen Sie Leon910 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Leon910 in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Leon910 anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
kuekenmama83
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Themenstarter Thema begonnen von kuekenmama83



Befreiung

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Habe von Oktober bis Mai hartz 4 bekommen.Seit Juni arbeite ich Teilzeit für 700 Brutto.
Kann ich jetzt auch noch nachträglich davon freigestellt werden?

Von 2006 - 05/2008 hatte ich ja null Einkommen ausser Kindergeld.
25.07.2008 12:56 kuekenmama83 ist offline E-Mail an kuekenmama83 senden Beiträge von kuekenmama83 suchen Nehmen Sie kuekenmama83 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Galaxie Galaxie ist weiblich
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Bei uns ist es so, dass dann das Jugendamt die Kiga-Beiträge zahlt. Hast du denn da einen Antrag gestellt?

__________________
Bei Fragen oder Problemen bezüglich des Forums PN an Galaxie


Patin von Heidesand Love 1
25.07.2008 20:21 Galaxie ist offline Beiträge von Galaxie suchen Nehmen Sie Galaxie in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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