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Sorgerecht und Unterhalt - Seit wann Ehevertrag nur mit Notar? :





Seit wann Ehevertrag nur mit Notar? im Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Seit wann Ehevertrag nur mit Notar?
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Roland71
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Seit wann Ehevertrag nur mit Notar?

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Hallo zusammen,

ein Ehevertrag muss ja vor dem Notar geschlossen werden, zumindest wenn er den Güterstand regelt.

Ist das schon immer so?
Hab mal was von 1.4.2007 gelesen.

Was, wenn man 1998 geheiratet hat, und 2003 einen Ehevertrag gemacht hat, der Gütertrennung ab 1.1.2005 vorsieht, allerdings ohne Notar?

Galt der damals überhaupt?
Falls ja, gilt der jetzt immer noch?

Gruß
Roland
15.08.2008 09:59 Roland71 ist offline E-Mail an Roland71 senden Beiträge von Roland71 suchen Nehmen Sie Roland71 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
kukulux kukulux ist weiblich
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Ich denke das gibt es nicht mehr?
jedenfalls nciht so in der form wie früher. die neuen gesetze besagen ja, das frauen nur noch ein recht auf drei jahre unterhalt haben und die auch nicht mehr im vollen umfang wie früher.

sie sind zudem alle anfechtbar nach einer trennung. gütertrennung später einzuführen, bedeutet alles was einem gehört genaustens aufzudröseln. also immer gleich mit gütertrennung machen. was ja ncihts schlimmes ist. denn wenn man sich trennt dann kann man sich ja selber einigen und bekommt eben das was man sich auch selber angeschafft hat. gute sache das Daumen drück

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von kukulux: 15.08.2008 10:11.

15.08.2008 10:10 kukulux ist offline E-Mail an kukulux senden Beiträge von kukulux suchen Nehmen Sie kukulux in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Roland71
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Hi,

die Frage war ja, ob das jemals ohne Notar rechtskräftig möglich war, seit wann genau nicht mehr, und was mit Verträgen, die vorher ohne Notar geschlossen wurden, jetzt ist.

Gruß
Roland
15.08.2008 10:30 Roland71 ist offline E-Mail an Roland71 senden Beiträge von Roland71 suchen Nehmen Sie Roland71 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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immer langsam mit den jungen pferden... nirgendwo wird so viel halbwissen verbreitet wie auf dem gebiet des rechts. warum? keine ahnung...
alte juristenwahrheit: ein blick ins gesetz verhindert geschwätz. darum:
§ 1410 BGB: Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.
bin kein spezialist auf dem gebiet, aber ich glaub das war schon immer so.

mit dem nachehelichen unterhalt hat das nicht viel zu tun, obwohl man natürlich im rahmen eines ehevertrages auch eine scheidungsfolgenvereinbarung treffen kann, die das dann regelt. der wirksamkeit sind aber grenzen gesetzt, wenn es grob unbillig ist, oder wenn es zu lasten der allgemeinheit geht (der bedürftige teil wird sozialhilfeempfänger).

alle, die keinen ehevertrag haben, haben für die dauer der ehezeit automatisch gütertrennung. was ihm gehört, bleibt bei ihm, was er dazugewinnt, auch, was ihr gehört, bleibt bei ihr, was sie dazugewinnt, auch. das ganze heisst zugewinngemeinschaft und unterscheidet sich von der echten gütertrennung erst, wenn die ehe endet, durch scheidung oder durch tod: dann wird nämlich über das, was beide inzwischen dazuerworben haben, abgerechnet, und zwar kriegt der, der weniger erworben hat, die hälfte des überschusses von dem anderen (vermögen und rentenansprüche).

noch fragen?

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15.08.2008 11:51 Coleman ist offline Beiträge von Coleman suchen Nehmen Sie Coleman in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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es gab solche verträge ohne notar rechtsgültig?
dachte das gibts nur beim testament. sorry, die frage kann ich dir leider nicht beantworten. ich weiß nur das letzenendes die gütertrennung die einzige nichtanfechtbare art des ehevertages ist ausheck

die andere form der eheverträge wurde mit den neuen gesetzen zu diese jahr neu rechtsgültig. nur in besonderen fällen seien die neuen gesetze nicht anfechtbar. zum beispiel nach 20 jahren ehe ohne erwerbstätig gewesen zu sein.
aber da werden nicht mehr die höchsten summen gezahlt sondern, zumutbare.

die eheverträge wie andere vereinbarungen sind nach einer trennung alle anfechtbar.
es sei denn, es ist ein testament.
so hat uns das vor kurzem unser anwalt mal hinter vorgehaltener hand erklärt.

aber hundertprozentig kann ich das jetzt nicht widerlegen *kopfschüttel*

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15.08.2008 11:53 kukulux ist offline E-Mail an kukulux senden Beiträge von kukulux suchen Nehmen Sie kukulux in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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entschuldige bitte kukulux, aber das war eigentlich nicht druckfähig. sag deinem anwalt bitte beim nächsten mal, er soll die hand runternehmen, damit man ihn versteht - es sei denn, er hat genuschelt, DAMIT man ihn nicht versteht (weil er nämlich keine ahnung hat worüber er spricht).

ich glaube nicht, dass eheverträge früher auch ohne notar wirksam waren (s.o.).

die vorschriften für testamente sind völlig andere - aber ehegatten-testamente können anders als eheverträge auch privatschriftlich errichtet werden (§ 2267 BGB)

es ist auch nicht wahr, dass nur die gütertrennung die einzig nichtanfechtbare art des ehevertrages sei. gütertrennung ist ein güterstand, genauso wie die zugewinngemeinschaft oder, als dritte form, die gütergemeinschaft. regelungen über den güterstand können im ehevertrag enthalten sein, müssen es aber nicht.

die "neuen gesetze seit diesem jahr", die nur in besonderen fällen nicht anfechtbar sein sollen - nun, da beziehst du dich offenbar auf das neue unterhaltsrecht, das wiederum mit dem güterstand nichts und mit dem ehevertrag nur eventuell was zu tun hat (wenn darin nämlich etwas über den unterhalt geregelt werden soll). richtig ist allerdings, dass sich das unterhaltsrecht weitgehend geändert hat, und zwar teilweise durch gesetzesänderung und teilweise auch durch neue, höchstrichterliche rechtsprechung.

gesetze können im normalfall vom einzelnen bürger überhaupt nicht angefochten werden, sondern nur rechtsgeschäfte (mehrseitige, also verträge, oder auch einseitige, wie z.b. testamente).

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15.08.2008 13:11 Coleman ist offline Beiträge von Coleman suchen Nehmen Sie Coleman in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Roland71
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kann man eigentlich irgendwo her die info bekommen, seit wann § 1410 bgb so besteht, bzw. ob der irgendwann mal geändert wurde oder so?

Gruß
Roland
15.08.2008 13:14 Roland71 ist offline E-Mail an Roland71 senden Beiträge von Roland71 suchen Nehmen Sie Roland71 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Zitat:
Original von Roland71
kann man eigentlich irgendwo her die info bekommen, seit wann § 1410 bgb so besteht, bzw. ob der irgendwann mal geändert wurde oder so?

Gruß
Roland

§ 1410 wurde durch das Gleichberechtigungsgesetz (1957) eingeführt; es gab aber schon vorher den gleichlautenden § 1434 (alte Fassung) BGB - wann der eingeführt wurde, weiss ich nicht.
Die derzeitige Fassung des § 1410 BGB stammt aus dem Jahre 1969 (§ 56 III des Beurkundungsgesetzes).

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15.08.2008 13:52 Coleman ist offline Beiträge von Coleman suchen Nehmen Sie Coleman in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ook, dann geht, bzw. ging sowas also nur mir Notar.

Dankeschön!

Noch ne Frage:

Wenn man jetzt Gütertrennung vereinbaren will, dann geht das wohl auch erst ab dem Tag, an dem man das beim Notar unterschreibt, und nicht ein oder zwei monate rückwirkend, oder?

Und noch eine:

Wenn man sich trennt, und erst paar Jahre später scheiden lässt, gilt ja als Stichtag für den Zugewinnausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Wenn man es aber gerne so hätte, dass der Tag der Trennung gilt (man will ja nicht in Kauf nehmen, dass der Andere während des Getrenntlebens sein Vermögen zwar nicht verschwendet, aber eben plötzlich relativ großzügig mit dem Geld umgeht, und nachher beim Zugewinnausgleich dafür noch belohnt wird), kann man das dann anders (günstiger) regeln, als notariell den Übergang zur Gütertrennung zu vereinbaren?

Gruß
Roland
15.08.2008 14:27 Roland71 ist offline E-Mail an Roland71 senden Beiträge von Roland71 suchen Nehmen Sie Roland71 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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jetzt kommen wir schon in den bereich wo eine kostenpflichtige beratung durch den anwalt geboten ist. alles folgende also unter diesem vorbehalt.

an sich tritt ohne gesonderte vereinbarung die änderung des güterstands mit dem abschluss des notariellen vertrages ein. es kann aber auch ein anderer zeitpunkt vereinbart werden, insbesondere also auch eine rückwirkung, und das kann auch mehr als nur ein oder zwei monate sein.

als stichtag für das endvermögen gilt in der tat regelmässig die zustellung des scheidungsantrags - oder eben das ende des güterstands (durch notariellen ehevertrag). bin kein spezialist für sowas, denke aber, dass es ohne notar nicht geht.

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15.08.2008 15:24 Coleman ist offline Beiträge von Coleman suchen Nehmen Sie Coleman in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Dankeschön!

Naja, dann werden wir wohl zum Notar gehen müssen. Wenigstens gehts rückwirkend, also können wir den Tag zum Stichtag machen, an dem wir vereinbart haben, uns zu trennen.

Hoffe nur, dass das mit der Vereinbarung der Gütertrennung und meines Umzugs in eine "Zweitwohnung" keinen negativen Einfluss auf das Vohaben hat, Steuerklasse 3 und 5 zu behalten und uns zusammen veranlagen zu lassen.

Gruß Roland
15.08.2008 15:48 Roland71 ist offline