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Sorgerecht und Unterhalt - Steuern bei nicht-eigenem Kind :





Steuern bei nicht-eigenem Kind im Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Steuern bei nicht-eigenem Kind
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okonrad
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Steuern bei nicht-eigenem Kind

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Nehmen wir einmal an, Paar A ist nicht verheiratet. Bei Paar A lebt ein Kind von Frau A. Vater des Kindes ist B. B zahlt seit Jahren regelmaessig Unterhalt an das Kind, das bei Paar A lebt. B hat kein Sorgerecht.

Nun verdient Herr A viel Geld und hat Herrn B gebeten, ein offiziell ausschauendes Schriftstueck zu unterzeichnen, weil damit, so Herr A, viel Steuern gespart werden koenne - fuer Herrn A und damit letztlich fuer Paar A. Die Rueckzahlungen bzw. Steuererleichterung wird auf mehrere zehntausend Euro pro Jahr angelegt (Herr A verdient richtig viel Geld). Das Schriftstueck besagt durch die Unterschrift von Herrn B, dass das Kind von B (und Frau A) im Haushalt der As lebt (wahrscheinlich, aber das ist auch Frage 1).


Fragen:

1. Um was fuer eine (steuerliche) Befreiung fuer die As koennte es sich handeln, die das Schriftstueck ermoeglicht?

2. Wenn so viel Geld (weitaus mehr als der monatliche Unterhalt) aufgrund dieser Uebertragung ausgezahlt wird (bzw. nicht eingehalten), muss Herr B immer noch Unterhalt zahlen?


Zusatz zur zweiten Frage: so wie es sich darstellt bekommt Paar A Geld von Herrn B und noch Geld vom Staat. Nur Herr B zahlt, ohne Ansprueche geltend machen zu koennen (steuerliche Verguenstigungen).
18.08.2008 20:26 okonrad ist offline E-Mail an okonrad senden Beiträge von okonrad suchen Nehmen Sie okonrad in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
katnau katnau ist weiblich
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wie_jetzt

Ich glaube, ein Beratungsgesrpäch bei einem Steuerberater wird hier eher weiterhelfen.
Das klingt wie ein Sachverhalt aus einem Lehrbuch schiel .

Dem leiblichen Vater stehen doch Steuervergünstigen, sprich Kinderfreibetrag zu, und Kindergeld wird ja auch hälftig mit Unterhaltsanspruch "verrechnet".

Der Stiefvater ist dem Kind rein rechtlich zu überhaupt nichts im finanziellen Sinn verpflichtet (mal abgesehen bei Bezug von Sozialgeldern).

sorry.

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Ist nicht bekannt, dem Finanzamt, daß das Kind sowieso schon bei den As lebt?

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A könnte Unterhalt an Bs Kind zahlen und diesen Unterhalt als Angehörigenunterhalt von der Steuer absetzen.

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Dann adoptiert A das Kind und überträgt 200.000 Euro Vermögen auf Bs Kind, bis zur Grenze, die die Einnahmen des Kindes begrenzen. Beim Kind von B sind die Einnhamen steuerfrei, A müsste ansonsten Zinsabschlagsteuer und ab 2009 Abgeltungssteuer bezahlen.

Aber da kommen keine mehrere 10000 Euro zusammen sondern nur einige 1000.

B müsste ein Schriftstück aufsetzen, mit dem er das Kind zur Adoption freigibt, also sein Einverständnis.

Frage 1: Abgeltungssteuer
Frage 2: nein, denn er ist nicht mehr mit dem Kind verwandt.

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RE: Steuern bei nicht-eigenem Kind

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Zitat:
Original von okonrad
Nehmen wir einmal an, Paar A ist nicht verheiratet. Bei Paar A lebt ein Kind von Frau A. Vater des Kindes ist B. B zahlt seit Jahren regelmaessig Unterhalt an das Kind, das bei Paar A lebt. B hat kein Sorgerecht.

Nun verdient Herr A viel Geld und hat Herrn B gebeten, ein offiziell ausschauendes Schriftstueck zu unterzeichnen, weil damit, so Herr A, viel Steuern gespart werden koenne - fuer Herrn A und damit letztlich fuer Paar A. Die Rueckzahlungen bzw. Steuererleichterung wird auf mehrere zehntausend Euro pro Jahr angelegt (Herr A verdient richtig viel Geld). Das Schriftstueck besagt durch die Unterschrift von Herrn B, dass das Kind von B (und Frau A) im Haushalt der As lebt (wahrscheinlich, aber das ist auch Frage 1).


Fragen:

1. Um was fuer eine (steuerliche) Befreiung fuer die As koennte es sich handeln, die das Schriftstueck ermoeglicht?

2. Wenn so viel Geld (weitaus mehr als der monatliche Unterhalt) aufgrund dieser Uebertragung ausgezahlt wird (bzw. nicht eingehalten), muss Herr B immer noch Unterhalt zahlen?


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Erstmal was grundsätzliches:
Solange das Kind von A nicht adoptiert wird bleibt B Unterhaltspflichtig.
Das mit dem offiziellen Schriftstück nutzt garnichts, es sei denn da steht drin "Hiermit gebe ich mein Kind xy zur Adoption frei" Ansonsten ist es nur ein Papier.
Sollte es so sein, dass der Vater das Kind zur Adoption freigibt kann A die Adoption anstreben.

Was das für Steuervorteile mit sich bringen soll ist mir allerdings nicht bekannt. Wo diese mehreren zehntausende Rückzahlungen herkommen sollen wüsste ich gerne mal.

Die einzige Möglichkeit die mir bekannt ist:
Wenn das Kind adoptiert ist kann A dem Kind bis zu 205.000 EURO schenken. Dies ist der höchstmögliche Freibetrag laut Schenkungssteuergesetz. Danach tritt eine Sperrfrist von 10 Jahren ein. Der geschenkte Betrag ist zunächst steuerfrei. Die Gewinne daraus sind zu besteuern. Das heißt, dass Kind ist zukünftig verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

zu Frage 1. Das wüsste ich jetzt auch gern. Mir ist keine steuerliche Befreiung bekannt nur weil man ein Kind hat. Sollte es doch so sein hätte ich gerne eine Info.

zu Frage 2: Wenn das Kind adoptiert wurde ist er nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Er steht in keinem familiären Zusammenhang mehr mit dem Kind.
18.08.2008 22:03 littlefoot ist offline E-Mail an littlefoot senden Beiträge von littlefoot suchen Nehmen Sie littlefoot in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ich glaube nicht, dass Herr A das Kind apoptiert hat; das haette Herr B mitbekommen.. oder?

Vielleicht ist mit dem Schriftstueck das Leben des Kindes bei den As bekannt gemacht worden, aber das hat, laut den Antworten, keine solchen Auswirkungen, dass x0.000 Euro zusammenkommen koennen.

Danke jedenfalls fuer die zahlreichen Antworten. Und: nein, das ist nicht aus einem Lehrbuch, bleibt mir aber eben raetselhaft.
18.08.2008 22:22 okonrad ist offline E-Mail an okonrad senden Beiträge von okonrad suchen Nehmen Sie okonrad in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Zitat:
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Dazu muesste Herr A doch aber (rechtlich) mit dem Kind von Frau A und Herrn B verwandt sein, oder nicht? Oder warum sollte er sonst Unterhalt zahlen? Warum das ueberhaupt, wenn das Kind in dem Haushalt der As lebt?
18.08.2008 22:28 okonrad ist offline E-Mail an okonrad senden Beiträge von okonrad suchen Nehmen Sie okonrad in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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