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RE: Unterhaltsreform! Jetzt profitiert die Ex von StKl III? |
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Original von Hextina
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Original von *claudi*
Kurz zu mir: Ich bin mit einem Mann verheiratet, der geschieden ist und aus dieser Ehe zwei Kinder hat. Gemeinsam haben wir ein weiteres Kind. |
So weit so gut
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| Der Unterhalt für alle Kinder und auch für beide Frauen wurde damals mit dem Einkommen nach Steuerklasse IV berechnet. |
Warum hatte er denn damals 5?
Steuern sind jetzt nicht gerade mein Fachgebiet, aber ich weiß das sich das eigentlich unterjährig nur rechnet wenn du mind. doppelt so viel verdient hast wie er. Dann frage ich mich allerdings warum du in Elternzeit bist und nicht er.
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| Akut steht eine Unterhaltsneuberechnung an, wobei die Ansprüche aller Beteiligten mit dem Einkommen nach Steuerklasse III berechnet werden sollen. |
Japp, kann gut sein, warum denn auch nicht? Ich meine den Kindern steht doch allen 3en der gleiche Anteil an Unterhalt von ihrem Vater zu, oder?
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| Das hieße für uns, dass wir von den 750 Euro, die wir zum Leben haben, 500 Euro an die Ex abgeben müssten. Von 250 Euro können wir aber nicht leben... |
Nie im Leben....
Also es gibt Selbstbehalt etc pp. Wie hats du die 750€ berechnet?
Außerdem ist das Geld nicht für die Ex sondern für seine anderen Kinder....
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Deswegen meine Frage: Wird das Einkommen nach Steuerklasse III wirklich für alle Beteiligten berücksichtigt?V
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Ja, zumindest ziemlich sicher für seine anderen Kinder.
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| Ich habe aber hier gestöbert und bin immer darauf gestoßen, dass die Ex nicht von diesem Vorteil profitiert. |
Also bei den Zahlen unterstelle ich jetzt fast eine Mangelfallberechnung und dann bekommen NUR die Kinder mehr.
Ansonsten profitieren alle Elternteile die sich um Kinder deines Mannes kümmern. Warum sollte da mit zweierlei Mass gemessen werden?
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| Wo finde ich denn Angaben dazu, ob sie nun profitiert oder nicht? Ach so, OLG Hamm ist zuständig... |
Frag hier http://forum.jurathek.de/. Aber lies bitte vorher die Nutzungsbedingungen da, die haben es in sich
LG,
Tina |
Da hast Du aber kräftig etwas falsch verstanden.
Mein Mann war nie in Steuerklasse 5! Wir hatten vor der Geburt beide Steuerklasse 4- das habe ich auch so geschrieben... Damit dürfte sich die Frage nach unsere Rollenverteilung wohl erübrigen!
Es versteht sich von selbst, dass alle Kinder den gleichen finanziellen Anteil von ihrem Vater bekommen. Danach habe ich nicht gefragt! Ich sprach von allen Beteiligten- bezogen auf drei Kinder und zwei Frauen.
750 Euro sind das Geld für unsere monatlichen Ausgaben wie Essen, Kleidung, Pflege, Telefon, GEZ, Versicherungen, etc. Und laut RA sollen wir davon 500 Euro BU zahlen, während uns 250 Eurobleiben. Die reichen selbst bei den größten Einschränkungen nicht.
Ein Mangelfall liegt nach der Berechnung mit dem Einkommen nach Steuerklasse 3 nicht vor. Lediglich wenn mit dem Einkommen nach 4 gerechnet würde, bleibt kein Geld für die Frauen...
Es profitieren alle Elternteile? Die Kinder aus erster Ehe werden bis 16 Uhr in der Schule betreut, während die Ex zwei bis drei Vormittage a 4 Stunden arbeitet. Wo ist denn mein "Profit", wenn ich mit dem Säugling wieder arbeiten muss, damit sie noch mehrUnterhalt bekommt und wir trotzdem leben können?
Mal nebenbei: Sie hat trotz Trennung bis zum dritten Lebensjahr des jüngeren Kindes zu Hause bleiben dürfen...
VG,
Claudi
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