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Sorgerecht und Unterhalt - Tochter meiner Frau 18, weniger Unterhalt vom Exmann?? :





Tochter meiner Frau 18, weniger Unterhalt vom Exmann?? im Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Tochter meiner Frau 18, weniger Unterhalt vom Exmann??
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Steini1965
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Tochter meiner Frau 18, weniger Unterhalt vom Exmann??

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Hallo, ich hätte mal eine Frage hier ins Forum da es hier bei der Rechtsauslegen des Anwalts meiner Frau und der Ihres Exmanns erhebliche Unterschiede gibt.
Stand: 2 Kinder meiner Exfrau in unserem Haushalt. Alter 11 und 18. Meine Frau arbeitet 14 Stunden die Woche. Brutto 700 € mit Steuerklasse 5, Netto 470€. Kindergeld bekommen wir für beide. Exmann 1950€ Netto. Unser Anwalt hat augerechnet, betrachtet das Gehalt meiner Frau, des Ex des Kindergelds das sich der Unterhalt von Tochter 18 nicht ändert. Sohn 11 bekäme ab Januar (12 Jahre) etwas mehr. Jetzt sagt der Anwalt der Gegenpartei das beim Gehalt meiner Frau auch mein Einkommen zählt, das vorhandene Haus (ist mir allein), die vorhandene Schulden auf das Haus usw. beim Unterhalt seines Mandanten (Exmann) eine Rolle spielen und er nicht mehr so viel zahlen muss. Die 18 Jährige Tochter geht noch bis 2009 aufs Gymnasium und es hat sich praktisch Nichts geändert. Ist es korrekt das diese ganzen Gegebenheiten etwas mit dem Unterhalt der 18 jährigen Tochter zu tun hat?? Was hat mein Verdienst oder das Haus damit zu tun. Dies war bis jetzt ja auch nicht der Fall. Vielleicht kann jemand dazu was sagen. Ich verstehe nicht das die Anwälte so unterschiedliche Aussagen machen. Wer hat nun Recht???

Gruß Steini1965
19.08.2008 09:25 Steini1965 ist offline E-Mail an Steini1965 senden Beiträge von Steini1965 suchen Nehmen Sie Steini1965 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Mir hat letztens ein Anwalt erklärt, dass mit dem 18. Geb. der Unterhalt grundsätzlich 50:50 geteilt wird.

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also generell gilt: zwei juristen, drei meinungen. wozu bräuchten wir sonst gerichte? achja, der richter ist auch jurist... Zahnlücke

da ein anwalt nicht unparteilich ist, sondern die interessen seines mandanten im auge haben muss, kommt es sogar sehr häufig zu unterschiedlichen auffassungen. allerdings kann es sein, dass ein anwalt sehr wohl der meinung ist, der gegner hat recht - und trotzdem was anderes sagt, denn wer nicht kämpft, hat schon verloren, und vielleicht kommt ja am schluss ein vergleich heraus, bei dem wenigstens ein teil gewonnen wird. ausserdem gibt es viele auslegungsfragen, die unterschiedlich beurteilt werden können. so gibt es zum beispiel von den verschiedenen oberlandesgerichten (die die berufungsinstanz im familienrecht sind) jeweils eigene und zum teil voneinander abweichende unterhaltsrechtliche richtlinien, an die sich die familiengerichte des jeweiligen olg-bezirks dann normalerweise auch halten.

eine unterhaltsberechnung mit konkreten zahlen und fakten wird die kein vernünftiger jurist mal eben so nebenbei (kostenlos) servieren.

die aussage, ab 18 würde 50:50 geteilt, ist so nicht richtig, denn die höhe des unterhalts richtet sich nach dem verhältnis der jeweiligen leistungsfähigkeit, nach abzug des selbstbehalts.

andere unterhaltsberechtigte spielen natürlich mit eine rolle, und dabei kommt auch deren eigene leistungsfähigkeit/bedürftigkeit ins spiel.

es hilft nichts - wenn sich die parteien (es gibt drei: tochter, vater, mutter) nicht auf die höhe des unterhalts und die aufteilung zwischen den beiden eltern einigen können (z.b. mit hilfe eines mediators - es geht manches auch konstruktiv statt im streit!), dann muss es halt durch einen unparteilichen entschieden werden, und das ist dann in der regel eben der richter.

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ich seh das auch so wie coleman - die aussage, ab 18 muss der unterhalt 50:50 ist nicht ganz richtig. mir hat damals meine anwältin erklärt, das das in gewissem masse von anfang an ist - denn meine tochter lebt bei mir, ich zahle miete, lebensmittel usw. also bezahle ich ja schon die ganze zeit einen teil. das mit dem unterhalt von beiden seiten ist erst wirklich der fall, wenn die tochter weder im haushalt der mutter noch des vaters lebt. dann sind beide unterhaltsverpflichtet - bis sie eine ausbildung abgeschlossen hat. richtet sich aber auch nach dem einkommen.

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Steini1965
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Danke für die schnellen Antworten aber wozu niemand etwas geschrieben hat, hat meine finanzielle Situation (neuer Mann der Frau) etwas mit dem Unterhalt für die 18 Jährige Tochter zu tun? Den Anwalt des Exmanns geht das doch überhaupt nichts an wenn es um den Unterhalt für die Tochter seines Mandanten geht. Ich sehe nicht ein, hier irgendetwas darzulegen. Das Haus gehört laut Grundbuch mir, die neu abgeschlossenen Kredite lauten aber, da verheiratet, auf Eheleute.

Gruß Steini1965
19.08.2008 10:48 Steini1965 ist offline E-Mail an Steini1965 senden Beiträge von Steini1965 suchen Nehmen Sie Steini1965 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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dazu kann ich dir leider nichts sage, aber das problem sehe ich auch auf mich zukommen, da ich in den nächsten monaten zu meinem freund ziehen werde, meine tochter aber bei meiner mutter bleiben wird und ich ab dem moment dann auch unterhaltsverpflichtet bin - was wir aber schon gelöst haben. mein ex kann aber durchaus noch auf die idee kommen zu sagen, er verdiene ja alleine, und ich lebe zusammen mit meinem partner und wir haben 2 verdienste. bin ja selbst mal gespannt, was da noch auf uns zukommt...

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19.08.2008 10:52 Zuckerschneckle ist offline E-Mail an Zuckerschneckle senden Beiträge von Zuckerschneckle suchen Nehmen Sie Zuckerschneckle in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Zuckerschneckle in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Zuckerschneckle: whitesheep75@yahoo.de MSN Passport-Profil von Zuckerschneckle anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Doch, Steini, ich habe etwas dazu geschrieben.

Dies ist ein Forum in dem sich User gegenseitig Rat und Hilfe geben. Ich bin noch nicht lange dabei, aber Du hast Dich noch nicht einmal irgendwo vorgestellt, sondern hast das Forum mit Deiner Fragestellung "überfallen" - mit der Du Dich eigentlich besser an einen Anwalt gewandt hättest (oder glaubst Du, mit einer Antwort aus diesem Forum den Anwalt des Ex Deiner Frau oder auch nur den eigenen Anwalt Deiner Frau eines besseren belehren zu können? wohl kaum!). Das ist, um es zurückhaltend zu formulieren, ziemlich unhöflich, und ich finde es eher erstaunlich, dass Du dennoch so viele Antworten bekommen hast.

Wie auch immer: Eigentlich gehen weder den Ex Deiner Frau noch ihre Kinder Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse irgendwas an. So weit ist es richtig. Deine Frau dagegen gehen Deine Verhältnisse sehr wohl was an, denn sie haben unmittelbaren Einfluss auf ihre eigene Situation, und damit auf ihre Leistungsfähigkeit oder Bedürftigkeit in Bezug auf ihre Kinder und ihren Ex-Mann.

Hätte Deine Frau viel Geld und Du nichts, sie würde also Dich unterstützen müssen - würdest Du dann auch sagen, den Anwalt Ihres Ex geht es nichts an?

Die Unterhaltsgläubiger Deiner Frau haben ihr gegenüber Auskunftsansprüche, um das Bestehen und die etwaige Höhe ihrer Ansprüche feststellen zu können. Und soweit in diesem Rahmen ihre eigenen Ansprüche oder Belastungen gegenüber ihrem derzeitigen Ehemann (also Dir) oder anderen eine Rolle spielen, können auch deren finanzielle Verhältnisse eine Rolle spielen. Du selbst musst natürlich dem Ex Deiner Frau gar nichts sagen - aber sie muss es unter Umständen, und wenn sie es nicht weiß, hat sie ja ihrerseits Auskunftansprüche Dir gegenüber.

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19.08.2008 13:24 Coleman ist offline Beiträge von Coleman suchen Nehmen Sie Coleman in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Steini1965
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Na dann sorry das ich hier einfach eigefallen bin und etwas gefragt habe. Trotzdem Danke für die netten und ausführlichen Antworten.
Vielleicht hilft ja meine Frage dem einen oder anderen der das liest. Mich hat das alles halt nur verwundert das nach 7 Jahren die Ihr Exmann schon Unterhalt bezahlt jetzt auf einmal die finanziellen Verhältnisse meinerseits ins Spiel kommen. Nun seis drum. Es wird eine Regelung geben.

Danke Coleman für die ausführliche Beantwortung meiner Frage!!
19.08.2008 13:55 Steini1965 ist offline E-Mail an Steini1965 senden Beiträge von Steini1965 suchen Nehmen Sie Steini1965 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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