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dein letztes posting habe ich nicht ganz verstanden, mafa: was spricht bei dieser konstellation, wenn die beiden schon sowieso zum notar gehen und einen ehevertrag schließen wollen, gegen die gütertrennung? eine "einseitige" auflösung der zugewinngemeinschaft gibt es in der tat nicht - aber die beiden wollen doch gar keine zugewinngemeinschaft, wenn ich das recht verstanden habe?
es wird halt mit der gütertrennung nicht nur der zugewinnausgleich unter lebenden im falle einer scheidung ausgeschlossen, sondern auch der zusätzliche erbanspruch des überlebenden. ob man das will oder nicht, müssen die beiden natürlich selbst entscheiden.
__________________ Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe. (René Descartes)
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