Tach,
man manchmal könnte ich *zensiert*
Sorry, aber mit erschließt sich gerade nicht ansatzweise warum der Richter das so geurteilt hat. Hmm....
wie meintest du das?sorry bin grad bissel verwirrt weils mir auch nich soo gut geht seelisch gesehen.Also muss er definitiv kein KU zahlen,richtig?
Ich wäre mehr als verwirrt an deiner Stelle gerade *drück*
Ansonsten, - immer ohne jede Gewähr - ein ich habe nicht gesagt das er keinen KU zahlen muss. So weit ich weiß wird das ähnlich wie KU bei volljährigen Kindern gerechnet. Also das Einkommen von beiden Elternteil als Grundlage für die DT und jeder muss dann im Verhältniss zu seinem Einkommen zahlen. Das wird dann wieder irgendwie verrechnet....
Hier ist das anscheinend einzige Urteil dazu (für deinen RA) - BTW, auch in der Jurathek gibbet dazu Know-How -
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1075703796&ID=6407
Frag bitte dazu Menschen die davon mehr wissen, ich kann da nur sehr begrenzt helfen.
mein Ex kann auch nix dafür das ich SS bin...Allerdings isses trotzdem nicht so leicht nen Job zu finden...Bin Kinderpflegerin,und da find dann mal was.ne Umschulung krieg ich erst nach der elternzeit vom AA bezahlt.Da will ich dann Krankenschwester machen.
Ich weiß das alles. Ich denke auch das dir EU zu steht, dein Kind ist sehr klein und deine neue Beziehung sehr jung. In 2 Jahren sehe das dann anders aus, aber eben erst dann.
Der ist erst 3 1/2 und hat seinen so genannten vater wenns hochkommt vieleicht alle 4 wochen
Herr im Himmel....
Das in Verbindung mit deinem anderen Posting.
Nochmal wer ist das auf die Idee gekommen ein Wechselmodell auszuurteilen? Wer hat das initiiert und wie hat der Richter das begründet?
So weit ich weiß ist dafür zwingende Vorraussetzung das die Eltern extrem gut kommunizieren können,
und das die Eltern räumlich ganz nah beieinander leben eben damit das Kind nicht in 2 KiGa - soll das später auch auf 2 Schulen?! - gehen muss etc pp. Dem Kind soll demit bei beiden Eltern
dasgleiche(!) soziale Umfeld ermöglicht werden.....
IMO wird hier die Grundlage der Idee des Wechselmodell fast ad absurdum geführt. Wie weit wohnen du und dein Ex auseinander? Wissen der Richter und/oder das JA von der KiGa Problematik?
Irgendetwas passt da ned, so halte ich das für leicht anfechtbar, aber ich bin kein RA.
Zu dem Gutachten: Gutachten dauern immer. Wenn man jetzt schauen will wie sich das Kind in die Situation einfindet dann sind 4 Monate verdammt wenig. Wenn man 'nur' die sozialen Umfelder erfassen will halte ich das für angemesen. Was dabei rauskommt kann ich dir leider ned sagen, warum hat der Richter das angeordnet? Ich habe irgendwie immer mehr Fragezeichen in den Augen.
Kennt sich dein RA gut aus mit diesem Modell? Weil so ganz einfach ist das ned.
Mein RA kennt sich mit dem Modell gar nit aus denke ich...Danke übrigens für den Link,ich klick mal da durch.
Du hast dazu eine PN ;-)
Irgendwie hört sich deine Geschichte so an ob du dringend einen anderen RA bräuchtest.
Viele Grüße,
Tina
P.S. Das mit den KiGas haut selbst mich gerade aus den Socken, ich hab schon viel gesehen an kruden Urteil gegen die Kinder, aber das?! Kannst du das Urteil anonymisiert mal irgendwo hochladen, weil da ist irgendetwas ganz schräg IMHO.