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Sorgerecht und Unterhalt - Einverständniss des Exmannes?? :





Einverständniss des Exmannes?? - Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Einverständniss des Exmannes??
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Mond-Perle Mond-Perle ist weiblich
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Einverständniss des Exmannes??

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Hallöchen ihr lieben

Ich bräuchte mal einen Rat u vllt kann mir jemand von euch da weiter helfen!
Es geht darum das ich ende Juli mit meinen Kindern nach Lotte-Büren ziehe was von meiner jetzigen Heimat *Emmerich* ca 200km entfernt ist!
Geschieden bin ich seid Mai 07.
Nun was mein anliegen is,sit folgendes!

Brauche ich das einverständniss meines Exmannes wenn ich woanders hin ziehen möchte?
22.06.2008 20:20 Mond-Perle ist offline E-Mail an Mond-Perle senden Beiträge von Mond-Perle suchen Nehmen Sie Mond-Perle in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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RE: Einverständniss des Exmannes??

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Zitat:
Original von Mond-Perle
Es geht darum das ich ende Juli mit meinen Kindern nach Lotte-Büren ziehe was von meiner jetzigen Heimat *Emmerich* ca 200km entfernt ist!
Geschieden bin ich seid Mai 07.
Nun was mein anliegen is,sit folgendes!

Brauche ich das einverständniss meines Exmannes wenn ich woanders hin ziehen möchte?


Ja.
Zumindest bei gemeinsamer Sorge. Du darfst die Kinder nicht einfach mitnehmen, das wäre Kindesentführung.

HTH,
Tina

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Ich glaube daran, dass das größte Geschenk, das ich von jemandem empfangen kann, ist, gesehen, gehört, verstanden und berührt zu werden.
Das größte Geschenk, das ich geben kann, ist, den anderen zu sehen, zu hören, zu verstehen und zu berühren. Wenn dies geschieht, entsteht Kontakt.
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22.06.2008 21:02 Hextina ist offline E-Mail an Hextina senden Beiträge von Hextina suchen Nehmen Sie Hextina in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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RE: Einverständniss des Exmannes??

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Wieso Kindesentführung?
KLar haben wir das gemeinsame Sorgerecht u er kann seine Kinder weiterhin sehen wenn er es möchte,dem habe ich mich noch nie in den Weg gestellt!
Ich muss mich doch nicht nach ihm richten was er will oder nicht.Leben doch in einem freien land oder irre ich mich da so?
Zwingen kann mich doch niemand das ich hier wohnen bleibe,da meine wohnung schon gekündigt is u mein partner u ich dort schon eine gemeinsame wohnung haben!
Oder muss ich vllt mit ihm verheiratet sein so das mein Exmann mir nicht mehr dazwischen funken kann?
22.06.2008 21:08 Mond-Perle ist offline E-Mail an Mond-Perle senden Beiträge von Mond-Perle suchen Nehmen Sie Mond-Perle in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ja da brauchst du das einverständnis deines Ex-Mannes es sind EURE Kinder nicht nur deine und demnach kannst du über solche Dinge auch nicht alleine entscheide.
Frei bist du ja in so fern, dass du über DICh und DEIN Leben frei entscheiden kannst aber das Leben eurer kinder da habt ihr wie du ja selbst sagst beide das Sorgerecht udn wie soll der vater der Kinder das Sorgerecht in anspruch nehmen, wenn die Kidner so weit weg sind.
Der begrioff Sorgerecht ist gut gewählt weil Sorge und Recht. Er hat das Recht sich um seine Kinder zu sorgen/kümmern, was du ihm mit einem Umzug ja erschweren würdest. Daher brauchst du seine Einverständnis was den Umzug der Kinder betrifft.

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und was mache ich wenn er mir diese nicht gibt??? unglücklich
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Wenn ihr ein entspanntes Verhältnis habt udn du ihm die Gegebenheiten erklärst wird er sir sicherlich die zustimmung geben. Wenn nicht ja dann kannst entweder nur du alleine Umziehen oder aber erst mal da wohnen bleiben.

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Alexander: 04.10.2003 Damian: 16.02.2007

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RE: Einverständniss des Exmannes??

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Zitat:
Original von Mond-Perle
Wieso Kindesentführung?


Weil du EURE Kinder an einen anderen Ort bringen würdest. das nennt das Gesetz Entführung.

Zitat:
KLar haben wir das gemeinsame Sorgerecht


Sorry, falsche Frage von mir, ich meinte Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Zitat:
u er kann seine Kinder weiterhin sehen wenn er es möchte,dem habe ich mich noch nie in den Weg gestellt!


Und wie soll das auf 200 km funktionieren?
Oder übernimmst du die Hol- und Bringdienste incl. der Kosten dafür? Wenndu dazu bereit bist dann wird vermutlich auch ein Richter die Mitnahme der Kinder ausurteilen.

Zitat:
Ich muss mich doch nicht nach ihm richten was er will oder nicht.Leben doch in einem freien land oder irre ich mich da so?


Japp, DU kannst gehen wohin du willst, ob eure Kinder mitgehen entscheidet ihr beide. Man darf Kinder nicht einfach von einem Elternteil trennen und das ist auch gut so,

Zitat:
da meine wohnung schon gekündigt is u mein partner u ich dort schon eine gemeinsame wohnung haben!


Tjaps, daran hättest du wohl eher denken müssen.

Zitat:
Oder muss ich vllt mit ihm verheiratet sein so das mein Exmann mir nicht mehr dazwischen funken kann?


Nein, das ändert ja nichts an der Vaterschaft des leiblichen Vaters, oder?

Also frag deinen Ex ob er zustimmt und lass die seine Antwirt schriftlich geben. Wenn er nein sagt und du meist das er zum Richter rennt dann musst du zum Anwalt. Wenndu pokerst und hoffst das er nicht rennt dann gehst du ein hohes Risiko ein. IdR führen Richter bei solchen Aktionen heute zum Glück rück.

Also in jedem Fall vorher klären und immer daran denken, Elternschaft endet eben nichgt mit dem Ende der Ehe/Beziehung.

HTH,
Tina

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22.06.2008 22:28 Hextina ist offline E-Mail an Hextina senden Beiträge von Hextina suchen Nehmen Sie Hextina in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Hextina ist das aber nicht bei (Ex)Ehepartnern auch automatisch geteilt also das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Auch wenn sie nicht mehr verheiratet sind?

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22.06.2008 22:40 Ilona ist offline E-Mail an Ilona senden Homepage von Ilona Beiträge von Ilona suchen Nehmen Sie Ilona in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Ilona: Cat240978 Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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so nun meld ich mich auch mal eben
danke für die rege teilnahme!!!

es is so das wir 3 kinder zusammen haben u eins von meinen drein lebt bei ihm also hat er das aufenthaltsbestimmungsrecht auch für sie u ich für die anderen beiden!

dann zu der entfernung!

klar 200 km sind nicht wenig aber wenn er seine kids sehen will muss er halt kommen denn ich hole alle 2 wochen meine tochter ab u bring sie ihm auch wieder.das nehm ich auch ohne anwalt u richter in kauf da mir meine kinder viel bedeuten u ich allesfür sie tu!!!
22.06.2008 22:48 Mond-Perle ist offline E-Mail an Mond-Perle senden Beiträge von Mond-Perle suchen Nehmen Sie Mond-Perle in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Rede am besten enifach mit ihm. ich hoffe, dass ihr eine Lösung findet die für euch beide O.K. ist.

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