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RE: Unterhalt und Sondervereinbarungen |
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Original von Petersilie77
Wenn ich ein zweites Kind mit meiner neuen Partnerin bekommen sollte, dann nur wenn eine vorherige Vereinbarung geschlossen wird , daß ich sowohl von Unterhaltszahlungen bei Trennung gegenüber dem Kinde als auch gegenüber der Mutter freigestellt werde. |
Keine Chance.
Ein Verzicht der Mutter auf Kindesunterhalt wäre nicht nur sittenwidrig sondern sie würde sich auch strafbar machen.
Den Kindesunterhalt schuldest du dem Kind! Darauf kann also kein Elternteil verzichten. Deine Elternschaft endet ja nun nicht mit der Beziehung, die bleit bestehen. Wie schon bei deinem erstem Kind.
HTH,
Tina
__________________ Ich glaube daran, dass das größte Geschenk, das ich von jemandem empfangen kann, ist, gesehen, gehört, verstanden und berührt zu werden.
Das größte Geschenk, das ich geben kann, ist, den anderen zu sehen, zu hören, zu verstehen und zu berühren. Wenn dies geschieht, entsteht Kontakt.
Virginia Satir
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