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Sorgerecht und Unterhalt - scheidung :





scheidung - Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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manu1985 manu1985 ist weiblich
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scheidung

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Hallo,

also ich bin sehr neu hier ( habe mich vor ca 5 Minuten angemeldet) und habe auch direkt ein Haufen Fragen ...

Also ich bin 23 und mein Ehemann 25 unser sohn wird im März 3 und um es kurzzufassen ich will mich scheiden lassen .....

Jetzt stelle ich mir die frage mit was kann ich ca rechnen also er kriegt im monat 2500 brutto und ich ( azubi) 278,20 ??? Darf ich die 73 qm Wohnung behalten(warm 630euro) und wie geht das überhaupt ???so haben wir keine schulden haben die etzten 2 jahre vom amt gelebt da er eine weiterbildung gemacht hat ( diese haben meine eltern übernommen kosten ca 2500 euro !!!) vWährend dieser schulzeit haben wir geheiratet(nov 2006)

Vielleicht kann mir eine etwas dazu sagen ...

wäre der/den persoenn sehr dankbar!!!


manu verwirrt
23.07.2008 00:08 manu1985 ist offline E-Mail an manu1985 senden Beiträge von manu1985 suchen Nehmen Sie manu1985 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
sannibep sannibep ist weiblich
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Setz dich am besten mit deinem Anwalt in Verbindung (, wenn du schon einne has) der kann das ausrechnen, braucht die Gehaltsnachweise von deinem Mann. Nach einem Jahr des Getrenntseins kann man sich scheiden lassen.

Ob du die Wohnung behalten kannst? Kommt drauf an wovon du leben wirst. Dein Mann hat ca eine Betrag von 1000€ den er behalten darf um seine Kosten abzudecken. Das Amt würde dir sagen, dass du umziehen musst.

__________________


*Patin von JoJaGre*
23.07.2008 09:55 sannibep ist offline E-Mail an sannibep senden Beiträge von sannibep suchen Nehmen Sie sannibep in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Leonie Leonie ist weiblich
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Ohje, erst mal mal drücken Scheidung ist ein harter Weg...
Wie sannibep schon geschrieben hat, es kommt darauf an, wer die Miete bezahlt. Wenn du Hilfe vom Amt bekommst, wovon ich mal ausgehe, oder? Dann darfst du dir eine Wohnung von 50 qm ( 1. Person 35, jede weitere 15 qm) suchen. Was sie kosten darf, kommt darauf an, wo du wohnst. In RLP waren das 4 Euro / qm. zzgl Nebenkosten. Aber das erfährst du auf dem Amt genau.
Als Auszubildende werden dir bestimmt noch mehrere Beihilfen zustehen, erkundige dich dazu mal auf dem Diakonischen Werk, oder Caritas.
Auf den Unterhalt würde ich nicht spekulieren. Nimm ihn, wenn du welchen bekommst, wenn nicht, ...

__________________
Liebe Grüße Leonie
Sonnenschein Patin von Ladykracher Sonnenschein

23.07.2008 11:37 Leonie ist offline E-Mail an Leonie senden Beiträge von Leonie suchen Nehmen Sie Leonie in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
manu1985 manu1985 ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von manu1985



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Erst mal lieben dank für eure antworten.
Also unterhalt wird er zahlen da er auch kontakt haben will und mir vor der hochzeit und entbindung nach ddorfer tabelle unterschrieben hat!!

wegen wohnung muss ich dazu sagen, dass es eine mit wbs ist !!!


manu
23.07.2008 13:01 manu1985 ist offline E-Mail an manu1985 senden Beiträge von manu1985 suchen Nehmen Sie manu1985 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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na ja, wbs hin oder her, ihr seid nicht mehr drei personen und daher ist dieser schein eigentlich auch hinfällig, leider. wie sieht es mit bab aus, bekommst du das vom arbeitsamt wegen der ausbildung oder bafög?

ansonsten denke ich nicht, dass du deine wohnung halten kannst, da sie zu teuer ist. ich denke, dass du etwa 1000,- bekommen wirst in etwa, ist nur eine einschätzung.

__________________


*Patin von JoJaGre*
23.07.2008 19:52 sannibep ist offline E-Mail an sannibep senden Beiträge von sannibep suchen Nehmen Sie sannibep in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
manu1985 manu1985 ist weiblich
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Hallo!

Da mus ich dir recht geben, dass dneke ich auch ne ich erhalte momentan nix weiteresvom amt da mein mann ja zuviel verdient ....


danke für eure hilfe

manu
24.07.2008 08:38 manu1985 ist offline E-Mail an manu1985 senden Beiträge von manu1985 suchen Nehmen Sie manu1985 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
kathile kathile ist weiblich
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hallo manu
also ich habe es auch gewagt es sind jetzt 2 Jahre heer aber geschieden bin ich immer noch nicht zur zeit dreht sich alles um meinen Unterhalt!
das allererste was ich tun würde ist nähme dir einen guten anwalt die kosten fürs Beratungsgespräch kannst du beim Amtsgericht beantragen das wird dir auch bewilligt damit gehst dann zu deinem anwalt der klärt dich über alles auf und hilft dir durch die schwere zeit! viel glück wünsche ich dir und stahlharte nerven ! apropo Unterhalt: mein ex hatte 2500 brutto wird jetzt angeklagt 935 Euro an mich und unsere 2 Töchter zu bezahlen! Gruß
10.10.2008 16:09 kathile ist offline E-Mail an kathile senden Beiträge von kathile suchen Nehmen Sie kathile in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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