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entschuldige bitte kukulux, aber das war eigentlich nicht druckfähig. sag deinem anwalt bitte beim nächsten mal, er soll die hand runternehmen, damit man ihn versteht - es sei denn, er hat genuschelt, DAMIT man ihn nicht versteht (weil er nämlich keine ahnung hat worüber er spricht).
ich glaube nicht, dass eheverträge früher auch ohne notar wirksam waren (s.o.).
die vorschriften für testamente sind völlig andere - aber ehegatten-testamente können anders als eheverträge auch privatschriftlich errichtet werden (§ 2267 BGB)
es ist auch nicht wahr, dass nur die gütertrennung die einzig nichtanfechtbare art des ehevertrages sei. gütertrennung ist ein güterstand, genauso wie die zugewinngemeinschaft oder, als dritte form, die gütergemeinschaft. regelungen über den güterstand können im ehevertrag enthalten sein, müssen es aber nicht.
die "neuen gesetze seit diesem jahr", die nur in besonderen fällen nicht anfechtbar sein sollen - nun, da beziehst du dich offenbar auf das neue unterhaltsrecht, das wiederum mit dem güterstand nichts und mit dem ehevertrag nur eventuell was zu tun hat (wenn darin nämlich etwas über den unterhalt geregelt werden soll). richtig ist allerdings, dass sich das unterhaltsrecht weitgehend geändert hat, und zwar teilweise durch gesetzesänderung und teilweise auch durch neue, höchstrichterliche rechtsprechung.
gesetze können im normalfall vom einzelnen bürger überhaupt nicht angefochten werden, sondern nur rechtsgeschäfte (mehrseitige, also verträge, oder auch einseitige, wie z.b. testamente).
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