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Sorgerecht und Unterhalt - Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen, was ist Einkommen? :





Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen, was ist Einkommen? - Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen, was ist Einkommen?
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Roland71
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Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen, was ist Einkommen?

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Hallo zusammen,

man kann ja den EU als außergewöhnliche Belastung absetzen, allerdings ja nur bis 8304 Euro (7680 + 624) Unterhalt plus Einkommen Unterhaltsempfänger.

Was gilt hier eigentlich alles als einkommen?

Zählt da auch steuerfreies Einkommen aus einem Minijob?

Zählt Einkommen, das aus einer Tätigkeit mit Übungsleiterfreibetrag erzielt wird, wenn es unterhalb des Freibetrags liegt?

Darf bei nichtselbständigen Einkünften (falls kein Minijob) da noch der Werbungskostenpauschbetrag vorher abgezogen werden?

Beispiel:

nichtselbständiger job (auf lst-karte) mit 3224 euro pro jahr (268,66 im monat)

(abzüglich 920 werbpausch und 624 freibetrag also 1680 Euro im Jahr)



minijob mit 400 euro im monat

(sollte nicht zählen, oder?)



übungsleitertätigkeit mit 2100 euro im jahr (175 Euro pro Monat)

sollte auch nicht zählen, oder?



Unterhalt 500 Euro pro Monat (macht 6000 euro im jahr)

macht 7680 Euro pro jahr, die absetzungsfähig sind.

ich könnte den kompletten unterhalt absetzen, oder?

Gruß Roland
18.08.2008 09:23 Roland71 ist offline E-Mail an Roland71 senden Beiträge von Roland71 suchen Nehmen Sie Roland71 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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