Hallo zusammen,
um unser Problem verstehen zu können, muss ich etwas ausholen, ich werde mich aber so kurz wie möglich fassen.
Unser Sohn (12) besucht seit der ersten Klasse eine Waldorfschule.
Schnell stellte sich heraus, dass im Gegensatz zu den restlichen Fächern alles, was mit lesen und schreiben zu tun hatte, ein Problem für ihn darstellte.
Diese Probleme wurden in der 2. Klasse so massiv, dass darunter auch das Familienleben erheblich litt, da das Erledigen der Hausaufgaben immer mit Konflikten und Streit einherging.
Daraufhin haben wir in regelmässigen Abständen mehrmals pro Schuljahr das Gespräch mit der Klassenlehrerin gesucht, die uns aber stets beruhigte und sinngemäss meinte "das wird schon noch". Ergotherapie und Heileurythmie wurde abgelehnt ("man kann das arme Kind auch übertherapieren"), lediglich eine Hausaufgabenhilfe durch einen Oberstufenschüler hielt die Klassenlehrerin für sinnvoll. Wir haben unseren Sohn daraufhin selbst auf eine Lese- und Rechtschreibschwäche untersuchen lassen (was eigentlich in den Aufgabenbereich der Schule fällt), das Ergebnis fiel jedoch negativ aus.
Nachdem im dritten Schuljahr immer noch keine Besserung in Sicht war, die Unterstützung durch einen Oberstufenschüler natürlich immer noch nicht umgesetzt wurde und die Situation innerhalb der Familie von Tag zu Tag schlimmer wurde, haben wir uns entschlossen einen Kinderpsychologen aufzusuchen und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (wohlgemerkt ohne Mitwirkung und Forderung der Schule bzw. der Lehrerin) nach Lösungen zu suchen.
Die mögliche Lösung war unseren Sohn auf eine Einrichtung für Erziehungshilfe zu schicken. Davon gibt es bei uns in der Nähe 2 zur Auswahl: Eine Anthroposophische, in der die Kinder komplett betreut werden (Schule und Unterkunft) und eine konventionelle, bei der die Möglichkeit bestanden hätte, die Waldorfschule weiter zu besuchen, das restliche Leben aber in der Einrichtung zu verbringen.
Wir teilten dies der Klassenlehrerin mit, das Entsetzen bei ihr war gross und eine Notwendigkeit ihrer Meinung nach überhaupt nicht gegeben. Allerdings wollte sie uns bei unserem Vorhaben unterstützen und sollte unser Sohn für eine Massnahme die Waldorfschule verlassen müssen, teilte Sie uns und unserem Sohn mehrmals (leider nur mündlich, 1. grosser Fehler) mit, dass er jederzeit die Möglichkeit hätte, nach Beendigung der Massnahme auf seine alte Schule zurückzukehren.
Aufgrund dieser Aussage und nach Rücksprache mit der Dame von derJugendhilfe und dem Kinderpsychologen und aufgrund der Tatsache, dass wir eine anthroposophische Einrichtung vorzogen, haben wir uns für die Massnahme Entschlossen, bei der unser Sohn die Waldorfschule verlassen musste, also komplett aus seinem Umfeld herausgenommen wurde.
Nachdem so eine Massnahme ja Unsummen an Geld kostet, wir in selbigem nicht schwimmen, und das Jugendamt nur bezahlt, wenn eine Notwendigkeit festgestellt wurde, baten wir die Klassenlehrerin noch einen Bericht zu verfassen, der die Notwendigkeit verdeutlicht (2. grosser Fehler). Für diesen Bericht hatte sie sich sogar bei uns noch entschuldigt, da Sie für das Jugendamt die Darstellung etwas übertrieben hatte und dies überhaupt nicht ihre Meinung repräsentieren würde.
So, nach zwei Jahren sind die Betreuer und das Jugendamt der Meinung, dass die Massnahme erfolgreich war und zu den Sommerferien 2009 beendet wird.
Unser Sohn machte nach den letzten Pfingstferien eine zweiwöchige Probezeit in seiner alten Schule, um zu sehen ob er sich den regelmässigen Besuch dort wieder vorstellen kann. Und nach ca. 2 Wochen kam dann zu unserem Entsetzen ein Brief der Klassenlehrerin, in dem sie uns mitteilte, unseren Sohn "zu ihrem Bedauern" , aber ohne Begründung, nicht wieder in der Klasse aufnehmen zu können.
Das wollten wir natürlich nicht einfach so auf uns sitzen lassen und forderten das persönliche Gespräch mit der Klassenlehrerin und ihrer Nachfolgerin für das nächst Schuljahr.
In diesem Gespräch behauptete sie plötzlich, die Massnahme wäre auf Betreiben der Schule und nicht auf unser Initiative hin erfolgt. Den Bericht, den sie für das Jugendamt geschrieben und für den sie sich bei uns noch entschuldigt hatte, zog sie als Begründung dafür heran. Und überhaupt wäre unser Sohn ja jetzt ein "E-Kind" und so etwas müsste die Waldorfschule ja gar nicht aufnehmen!
Und ihre Zusage unser Sohn dürfe jederzeit wiederkommen hätte wir schliesslich nicht schriftlich!
Das entsetzen unsererseits und von Seiten der Jugendhilfe und der Betreuer war dementsprechend gross.
Die enzige Alternative die sich unserem Sohn jetzt noch bietet, ist der Besuch einer Förderschule, da eine Regelschule ein Kind mit "E-Status" tatsächlich nicht aufnehmen muss. Dies hat uns vor Einleiten der Massnahme natürlich weder das Jugendamt noch die Klassenlehrerin mitgeteilt.
Hätten wir das gewusst, hätten wir uns natürlich für die Alternativmassnahme entschieden, bei der unser Sohn die Waldorfschule weiter besucht hätte.
Nachem dieser Sachverhalt nach und nach in der Schule bekannt war und die Empörung grosse Wellen schlug (was die Schule allerdings nur wenig beeindruckt), haben wir mehr und mehr Kontakt mit Eltern bekommen, deren Kinder ähnlich von der Schule gemobbt wurden.
Wir wollen das nicht auf uns sitzen lassen und gegen die Schule bzw. die Lehrerin vorgehen (immerhin verstossen Sie als eingetragener Verein auch gegen ihre eigene Satzung).
Allerdings haben wir das Problem, dass noch weitere 3 Kinder von uns diese Schule besuchen, deshalb würde ich mich nur ungern allzuweit persönlich aus dem Fenster lehnen, wer weiss was mit denen sonst noch auf dieser Schule alles passiert.
Unterliegen Waldorfschulen keiner Behörde oder höheren Instanz bei der man den Vorfall melden könnte? Hat einer von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiss, wie wir weiter vorgehen sollen?
Für jegliche Hilfe, die die Zukunft unseres Sohnes rettet, sind wir dankbar
Vielen Dank für die Geduld beim Lesen
Tristan
um unser Problem verstehen zu können, muss ich etwas ausholen, ich werde mich aber so kurz wie möglich fassen.
Unser Sohn (12) besucht seit der ersten Klasse eine Waldorfschule.
Schnell stellte sich heraus, dass im Gegensatz zu den restlichen Fächern alles, was mit lesen und schreiben zu tun hatte, ein Problem für ihn darstellte.
Diese Probleme wurden in der 2. Klasse so massiv, dass darunter auch das Familienleben erheblich litt, da das Erledigen der Hausaufgaben immer mit Konflikten und Streit einherging.
Daraufhin haben wir in regelmässigen Abständen mehrmals pro Schuljahr das Gespräch mit der Klassenlehrerin gesucht, die uns aber stets beruhigte und sinngemäss meinte "das wird schon noch". Ergotherapie und Heileurythmie wurde abgelehnt ("man kann das arme Kind auch übertherapieren"), lediglich eine Hausaufgabenhilfe durch einen Oberstufenschüler hielt die Klassenlehrerin für sinnvoll. Wir haben unseren Sohn daraufhin selbst auf eine Lese- und Rechtschreibschwäche untersuchen lassen (was eigentlich in den Aufgabenbereich der Schule fällt), das Ergebnis fiel jedoch negativ aus.
Nachdem im dritten Schuljahr immer noch keine Besserung in Sicht war, die Unterstützung durch einen Oberstufenschüler natürlich immer noch nicht umgesetzt wurde und die Situation innerhalb der Familie von Tag zu Tag schlimmer wurde, haben wir uns entschlossen einen Kinderpsychologen aufzusuchen und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (wohlgemerkt ohne Mitwirkung und Forderung der Schule bzw. der Lehrerin) nach Lösungen zu suchen.
Die mögliche Lösung war unseren Sohn auf eine Einrichtung für Erziehungshilfe zu schicken. Davon gibt es bei uns in der Nähe 2 zur Auswahl: Eine Anthroposophische, in der die Kinder komplett betreut werden (Schule und Unterkunft) und eine konventionelle, bei der die Möglichkeit bestanden hätte, die Waldorfschule weiter zu besuchen, das restliche Leben aber in der Einrichtung zu verbringen.
Wir teilten dies der Klassenlehrerin mit, das Entsetzen bei ihr war gross und eine Notwendigkeit ihrer Meinung nach überhaupt nicht gegeben. Allerdings wollte sie uns bei unserem Vorhaben unterstützen und sollte unser Sohn für eine Massnahme die Waldorfschule verlassen müssen, teilte Sie uns und unserem Sohn mehrmals (leider nur mündlich, 1. grosser Fehler) mit, dass er jederzeit die Möglichkeit hätte, nach Beendigung der Massnahme auf seine alte Schule zurückzukehren.
Aufgrund dieser Aussage und nach Rücksprache mit der Dame von derJugendhilfe und dem Kinderpsychologen und aufgrund der Tatsache, dass wir eine anthroposophische Einrichtung vorzogen, haben wir uns für die Massnahme Entschlossen, bei der unser Sohn die Waldorfschule verlassen musste, also komplett aus seinem Umfeld herausgenommen wurde.
Nachdem so eine Massnahme ja Unsummen an Geld kostet, wir in selbigem nicht schwimmen, und das Jugendamt nur bezahlt, wenn eine Notwendigkeit festgestellt wurde, baten wir die Klassenlehrerin noch einen Bericht zu verfassen, der die Notwendigkeit verdeutlicht (2. grosser Fehler). Für diesen Bericht hatte sie sich sogar bei uns noch entschuldigt, da Sie für das Jugendamt die Darstellung etwas übertrieben hatte und dies überhaupt nicht ihre Meinung repräsentieren würde.
So, nach zwei Jahren sind die Betreuer und das Jugendamt der Meinung, dass die Massnahme erfolgreich war und zu den Sommerferien 2009 beendet wird.
Unser Sohn machte nach den letzten Pfingstferien eine zweiwöchige Probezeit in seiner alten Schule, um zu sehen ob er sich den regelmässigen Besuch dort wieder vorstellen kann. Und nach ca. 2 Wochen kam dann zu unserem Entsetzen ein Brief der Klassenlehrerin, in dem sie uns mitteilte, unseren Sohn "zu ihrem Bedauern" , aber ohne Begründung, nicht wieder in der Klasse aufnehmen zu können.
Das wollten wir natürlich nicht einfach so auf uns sitzen lassen und forderten das persönliche Gespräch mit der Klassenlehrerin und ihrer Nachfolgerin für das nächst Schuljahr.
In diesem Gespräch behauptete sie plötzlich, die Massnahme wäre auf Betreiben der Schule und nicht auf unser Initiative hin erfolgt. Den Bericht, den sie für das Jugendamt geschrieben und für den sie sich bei uns noch entschuldigt hatte, zog sie als Begründung dafür heran. Und überhaupt wäre unser Sohn ja jetzt ein "E-Kind" und so etwas müsste die Waldorfschule ja gar nicht aufnehmen!
Und ihre Zusage unser Sohn dürfe jederzeit wiederkommen hätte wir schliesslich nicht schriftlich!
Das entsetzen unsererseits und von Seiten der Jugendhilfe und der Betreuer war dementsprechend gross.
Die enzige Alternative die sich unserem Sohn jetzt noch bietet, ist der Besuch einer Förderschule, da eine Regelschule ein Kind mit "E-Status" tatsächlich nicht aufnehmen muss. Dies hat uns vor Einleiten der Massnahme natürlich weder das Jugendamt noch die Klassenlehrerin mitgeteilt.
Hätten wir das gewusst, hätten wir uns natürlich für die Alternativmassnahme entschieden, bei der unser Sohn die Waldorfschule weiter besucht hätte.
Nachem dieser Sachverhalt nach und nach in der Schule bekannt war und die Empörung grosse Wellen schlug (was die Schule allerdings nur wenig beeindruckt), haben wir mehr und mehr Kontakt mit Eltern bekommen, deren Kinder ähnlich von der Schule gemobbt wurden.
Wir wollen das nicht auf uns sitzen lassen und gegen die Schule bzw. die Lehrerin vorgehen (immerhin verstossen Sie als eingetragener Verein auch gegen ihre eigene Satzung).
Allerdings haben wir das Problem, dass noch weitere 3 Kinder von uns diese Schule besuchen, deshalb würde ich mich nur ungern allzuweit persönlich aus dem Fenster lehnen, wer weiss was mit denen sonst noch auf dieser Schule alles passiert.
Unterliegen Waldorfschulen keiner Behörde oder höheren Instanz bei der man den Vorfall melden könnte? Hat einer von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiss, wie wir weiter vorgehen sollen?
Für jegliche Hilfe, die die Zukunft unseres Sohnes rettet, sind wir dankbar
Vielen Dank für die Geduld beim Lesen
Tristan