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Hallo Littlefoot,
erstmal danke für die antworten!
Zu 1. Also dass meine Freundin mich "einfach so" vor die Türe setzen würde, glaube ich nicht (jepp, glauben heißt nicht wissen). Klar, wenns auseinandergeht braucht einer eine neue Wohnung, aber ich ziehe wegen ihr in diese Stadt, dann würde ich wohl ehe wieder wegziehen, wenns au wäre.
Hmm... wenn sie die Wohnung mietet, als ihren Hauptwohnungssitz, kann ich mich dann polizeilich dort anmelden, ohne Zweitwohnungssteuer zu zahlen? Dann wären z.B. Müllgebühren und so korrekt abgerechnet und fällig.
Zu 2. Also gibts hier den ersten finanziellen Haken der Trennung Light, dass sie keine Unterstützung bekommt (ist ja auch ok so).
Zu 3. Ok, nennen wir es Ehevertrag statt Scheidungsfolgenvereinbarung. Man schließt also einen Ehevertrag ab, vereinbart darin Gütertrennung, macht nen entsprechenden Zugewinnausgleich (darf man den ohne Gericht machen, also sozusagen im Rahmen des Ehevertrags?), und schließt für die Zeit nach dem Ende der Zugewinngemeinschaft den Versorgungsausgleich aus (also so, dass bei einer späteren Scheidung kein Zugewinnausgleich mehr stattfindet, und die Berechnung des Versorgungsausgleichs nur vom Eheschließungsdatum bis zum Ende der Zugewinngemeinschaft berechnet wird.
Das sollte doch gehen, oder?
Zu 4. Man könnte aber auch (für sich privat sozusagen) eine Trennungsvereinbarung machen, also niederschreiben, wann man sich getrennt hat, und im Falle eines Falles (sofern das dann ein Jahr her ist) sofort die Scheidung beantragen, und sich scheiden lassen. Müsste dann halt einvernehmlich sein, aber wenn im Ehevertrag alles abgeklärt ist...
Wegen dem rechtlichen: Erstmal weiß ja keiner von uns beiden, ob diese Trennung wirklich auf Dauer ist. Wirklich weiß man das ja erst, wenn zumindest einer einen neuen Partner hat, von dem er sich 100%ig sicher ist, dass er für immer bei ihm bleiben will, und dann wird derjenige diesen Partner heiraten wollen, und schon muss die Trennung Light einer richtige Scheidung weichen.
Und außerdem wirtschaften wir auch noch einiges gmeinsam. Wir behalten beide das Haus, zahlen zusammen die Schulden ab usw.
Ich würde ihr dann halt keinen Unterhalt zahlen, sond | |