Es ist ein Thema, das nur zu gerne verdrängt wird – umso plötzlicher liegt es dann auf dem Tisch, wenn es soweit ist: Der Tod. Früher oder später wird sich jeder mit ihm auseinandersetzen müssen und das ist nicht einfach, besonders als Hinterbliebener. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen und wo Sie Hilfe bekommen.
Wo tritt der Tod ein
Zunächst einmal ist zu unterscheiden, wo der Tod eintritt. Denn rechtlich muss ein Arzt den Tod zweifelsfrei feststellen, am besten mit mit einer irreversiblen Nulllinie im EEG, also wenn über einen so langen Zeitraum, dass eine Heilung unmöglich ist, keine Gehirnaktivität mehr vorhanden ist. Das ist in einem Krankenhaus relativ einfach einfach, da hier ärztliches Personal rund um die Uhr verfügbar ist, jedoch ist das Krankenhaus einerseits nicht unbedingt der Ort, an dem man sterben möchte und andererseits ist der Tod nur selten vorhersehbar. Wenn ein Todesfall eintritt und zu erwarten ist, dass er erst vor Kurzem passiert ist, sollten Sie es auf jeden Fall mit Erster Hilfe verursachen und einen Notarzt verständigen. Dieser kann dann den Tod zweifelsfrei feststellen und den Totenschein ausstellen. Mit dieser Urkunde können Sie nachweisen, dass eine Person tatsächlich verstorben ist. Das ist rechtlich von Bedeutung, etwa wenn es darum geht, Verträge zu kündigen.
Auf den Tod folgt das Erbe
Nach dem Tod eines Menschen folgt die Frage, was mit dem Hab und Gut der Person passiert. Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder hat die Person zu Lebzeiten ein Testament angefertigt oder das Gesetz wird zu Rate gezogen. Denn für den Fall, dass es kein Testament gab, hat der Gesetzgeber vorgesorgt und festgelegt, welche Familienmitglieder wie viel bekommen. Dafür ist es aber unabdingbar zu wissen, wer als Erbe überhaupt in Frage kommt. Im Zweifel sollte man einen Anwalt oder einen Dienstleister“bemühen, um diese Fragen zu klären. Übrigens bedeutet die bloße Existenz eines Testaments noch nicht zwangsläufig, dass es auch vollumfänglich gültig ist; denn in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und der Verstorbene muss nicht unbedingt einen Anwalt oder Notar mit der Überprüfung und Beglaubigung eines Testaments beauftragt haben (auch wenn es definitiv sinnvoll wäre). Denn ein Enterben oder der Ausschluss von einem Erbe ist nicht so einfach zulässig. Insofern mussten sich Gerichte schon oft mit der Frage befassen, ob ein Testament überhaupt gültig ist. Da man als Hinterbliebener andere Sorgen hat und nicht auch noch mit der Justiz zu tun haben will, wäre es allein deshalb schon eine gute Idee, einen Fachmann um Hilfe bei der Abwicklung zu bitten.
Was nach dem Tod alles erledigt werden muss
Angenommen, nach dem Tod einer Person ist das Erbe geklärt, dann gibt es trotzdem noch eine Menge Arbeit, körperlich und bürokratisch, die zu tun ist, bevor der Fall endgültig beendet wurde. So müssen alle Arten von Verträgen gekündigt werden. Das ist im Todesfall fristlos möglich, da laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Verträge spätestens mit dem Tod des Vertragspartners enden. Des Weiteren müssen möglicherweise existierende Kraftfahrzeuge abgemeldet werden und ggf. verkauft werden, der Haushalt muss aufgelöst werden. Weiterhin muss man sich als Hinterbliebener um die Beisetzung kümmern samt Trauerfeier.
Warum eine neutrale Partei von Vorteil ist
Wenn man mit der Erledigung der bürokratischen Dinge einen externen Fachmann beauftragt, hat das auf jeden Fall den Vorteil, dass man den Kopf für wichtigere Dinge freibekommt, was in einer solchen Situation von unschätzbarem Wert ist. Weiterhin kann ein Dienstleister für die Verwaltung des Erbes auch schlichtend eintreten, wenn es um die konkrete Aufteilung des Erbes geht – Geld kann man immerhin gut teilen, bei Gegenständen wird das schon schwieriger. Auch haben externe Dienstleister schon jahrelange Erfahrungen und können die Chancen vor Gericht besser einschätzen, sodass man schon eher eine Lösung findet, die die Justiz nicht beinhaltet.