• Kategorien

  • Archive

  • ANZEIGE: Home » Finanzen und Recht » Kinderkonto: So finden Sie das Richtige!

    Kinderkonto: So finden Sie das Richtige!

    Geld

    Viele Eltern möchten ihrem Nachwuchs den verantwortungsvollen Umgang mit Geld nahebringen und richten dafür ihrem Kind ein Kinderkonto bei einer Bank oder Sparkasse ein. Im Gegensatz zum klassischen Girokonto eines Erwachsenen wird das Kinderkonto als Guthabenkonto geführt. Nahezu jede Bank bietet solche Konten an, die Konditionen und Kosten variieren jedoch von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Darauf sollten Sie bei der Eröffnung eines Kinderkontos achten:

    Was definiert ein Kinderkonto?

    Viele Banken ermöglichen ein Kinder- oder Jugendkonto bereits ab einem Alter von sieben Jahren. Doch zumeist bietet sich ein solches Konto eher nach Beendigung der Grundschulzeit im Alter von 10 bis 11 Jahren an. Ab diesem Zeitpunkt lernen die Kinder den vernünftigen Umgang mit Geld bzw. dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Kinderkonten führen die Banken kostenlos bis zum 18. Geburtstag ihrer jungen Klienten, in Ausnahmefällen auch über die Volljährigkeit des Teenagers hinaus. Bis dahin bleibt das Kinder- oder Jugendkonto ein reines Guthabenkonto, das heißt ein Überziehungs- oder Dispokredit ist nicht möglich. Möchten Eltern für den Sohn oder die Tochter eine Kinderkonto beantragen, benötigen sie dafür ihren Personalausweis oder gültigen Reisepass sowie die Geburtsurkunde des Kindes. Es müssen unbedingt beide Elternteile bzw. der gesetzliche Vertreter des Kindes bei der Eröffnung anwesend sein. Da die Konditionen der einzelnen Banken durchaus variieren, empfiehlt sich immer ein Kinderkonto Vergleich. Nicht in jedem Fall ist die Hausbank der Eltern auch die passende für den Nachwuchs.

    Welche Leistungen sollte ein Kinderkonto erbringen?

    Die Wahl des Kinderkontos erfolgt am besten bei einer Bank, die dieses für ihre jungen Kunden gebührenfrei anbietet. Eltern können bei der Eröffnung entscheiden, ob sie ein einfaches Girokonto für Kinder bevorzugen oder ein Sparkonto, auf welches Zinsen gezahlt werden. Bei letzterem handelt es sich vorrangig im ein klassisches Tagesgeldkonto. In Zeiten des Niedrigzinses erbringen diese Konten jedoch nur geringste Gewinne. Da die Kinder selbstständig und eigenverantwortlich nach §110 BGB (Taschengeldparagraph) mit ihrem Konto verfahren können, geben die Eltern bereits bei der Kontoeröffnung an, welche Zusatzfunktionen sie wünschen. Sinnvoll erweisen sich hierbei kostenlose Einzahlungen auf das Konto, gebührenfreie Überweisungen wie auch kostenlose Bargeldabhebungen an Automaten. Eine kostenlose EC-Karte sollte ebenfalls im Leistungsumfang berücksichtigt werden.

    Kinderkonten eignen sich nicht als Sparanlage

    Richten Eltern für ihren Sohn oder die Tochter ein Kinderkonto als Sparkonto ein, dürfen sie in Zeiten von Zinstiefstständen kaum mit Gewinnen rechnen. Nahezu alle Banken bieten daher andere Produkte für ihre Kunden an, die dem klassischen Sparbuch eher entsprechen. Nachfragen lohnt sich also. Hinzu kommt der Fakt, dass die erzielten Gewinne auch von Kindern versteuert werden müssen. Ein Freistellungsauftrag für steuerfreie Einnahmen aus Zinserträgen ist bei Sparkonten für Kinder ein absolutes Muss.

    Sinnvolle Konditionen bei Kinderkonten im Überblick:

    • Kostenlose Kontoführung
    • Kostenlose Einzahlung
    • Bargeldabhebung ohne Zusatzkosten an Automaten
    • gebührenfreie EC-Karte
    • Überweisungen ohne Gebühr

    Fazit: Kinderkonten eignen sich sehr gut, um dem Nachwuchs den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erleichtern. Nahezu jede Bank bietet ein solches Kinder- oder Jugendkonto in ihrem Portfolio an. Die Leistungen der einzelnen Kreditinstitute unterscheiden sich in erheblichem Maße, daher raten Finanzexperten immer zu einem Vergleich der Kinderkonten.