Das Elterngeld ermöglicht frisch gebackenen Müttern und Vätern, eine Zeit lang ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten. Als finanzieller Ausgleich wird, abhängig vom vorigen Einkommen, dann diese Unterstützung gewährt. Seit 01. Januar 2011 wurden die Bestimmungen zum Elterngeld jetzt neu geregelt. Für einige Familien bedeutet dies finanzielle Kürzungen, für Andere wurden die Voraussetzungen deutlich verbessert. Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitteilt, soll sich für den Großteil der Elterngeldberechtigten jedoch nichts ändern. Hier noch einmal die Rahmenbedingungen im Überblick: Das Elterngeld soll einen finanziellen Spielraum schaffen und Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt somit aktiv unterstützen. Die Aufteilung des Elterngeldes für Vater oder Mutter kann dabei frei gewählt werden: Insgesamt wirddas Geld für maximal 14 Monate gezahlt. Dabei kann ein Elternteil zwischen zwei und zwölf Monaten in Anspruch nehmen; unter gewissen Umständen ist eine Verlängerung auf vierzehn Monate möglich. Alleinerziehende dürfen die vollen vierzehn Monate Elterngeldzahlung in Anspruch nehmen. Auch die Höhe des gezahlten Elterngeldes orientiert sich wie zuvor am Durchschnittseinkommen, welches im Vorjahr erzielt wurde. Hier sind monatliche Zahlungen zwischen 300 und 1.800 Euro möglich. Hiermit ist bereits eine Kürzung des möglichen Maximalbetrages enthalten. Spitzenverdiener ab einem Einkommen von 250.000 Euro jährlich haben künftig gar keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Elterngeldes. Für Empörung vielerorts sorgte auch die Neuregelung, nach der Hartz-IV-Empfänger künftig kein Elterngeld mehr erhalten: Dieses gilt heute als bereits im Regelsatz enthalten. Deutlich verbessert jedoch hat sich die Situation für Geringverdiener. Als Faustregel gilt hier: Je geringer das Einkommen, desto größer der finanzielle Ausgleich durchs Elterngeld. Als Vergleich hierzu sei die alte Regelung genannt: Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro wurden bisher 67 % des vorigen Einkommens als Elterngeld gezahlt. Nach der neuen Regelung sinkt der Prozentsatz fürs Elterngeld bei Einkommen über 1.200 Euro monatlich auf 65 %, wohingegen der für Geringverdiener mit unter 1.000 Euro monatlich auf bis zu 100% des vorigen Einkommens ansteigen kann. Darüber hinaus gibt es einige weitere Bedingungen, die es zu beachten gilt. Einen guten Überblick bietet die offizielle Website des Bundesministeriums. Darüber hinaus bieten auch Anwälte und Elterngeldrechner Online ihre Dienste an. Übrigens: Das Elterngeld als Ausgleich zur ausgesetzten Erwerbstätigkeit. Dementsprechend dürfen Berechtigte im jeweiligen Zeitraum maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten erlischt der Anspruch auf die Zahlung.
Internet: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html