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    Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen – Wie können Kinder in Kitas geschützt werden?

    Überall wo viele Menschen aufeinander treffen besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich Infektionskrankheiten ausbreiten können. Dies ist nicht erst seit der Corona-Pandemie bekannt. Und doch wirft eben diese Pandemie noch einmal ein ganz anderes Licht auf das Thema Hygiene. Sind wir nicht froh, dass so langsam wieder der Betrieb der Kitas wieder aufgenommen werden kann? Da stellt sich natürlich die Frage, wie unsere Kinder in den Kitas vor einer möglichen Infektion geschützt werden können und wie es mit der nötigen Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen eingehalten werden kann. Dieser Frage widmen wir uns in diesem Artikel und klären über gesetzliche Grundlagen und Richtlinien auf.

    Der Hygiene Plan

    Ähnlich wie es auch in Arztpraxen der Fall ist, müsen die Hygiene Grundlagen in Gemeinschaftseinrichtungen in einem entsprechenden Hygieneplan festgehalten werden. Nur so können die Hygienebeauftragten der Einrichtungen überprüfen und dokumentieren, wie die möglichen Risiken zu bewerten sind und ob alle Grundlagen eingehalten und umgesetzt werden. Damit der
    Hygieneplan Gemeinschaftseinrichtung wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben erstellt werden kann, benötigen die Hygienebeauftragten eine entsprechende Fortbildung. Der Plan regelt:

    • die Reinigung in den unterschiedlichen Räumen der Kita
    • die Desinfektionen der Oberflächen, Böden und Gegenständen in der Kita
    • die Hygiene bei Textilien wie beispielsweise die Handtücher an den Waschbecken oder Wechselwäsche, wenn bei den Kleinen mal etwas daneben geht
    • die Hygiene beim Wickeln der Windelkinder
    • die Hygiene in der Küche der Kita

    Inhalt des Seminars

    Mitarbeiter die in Kindergrippen, Kindergärten, Tagesstätten und Horten, aber auch jene die in einer Schulbetreuung arbeiten, können sich, wenn sie Interesse haben zu einem Seminar mit dem Schwerpunkt Hygiene anmelden. Eine besondere Voraussetzung besteht nicht um an dem Seminar teilzunehmen. Die Inhaltspunkte des Seminars sind:

    • die Risikobewertung
    • das Hygienemanagement
    • die Basishygiene
    • die Anforderungen des IfSG
    • die Anforderungen nach der Biostoffverordnung
    • die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, wenn Magen-Darm-Erkrankungen, Läuse oder ähnliches auftreten

    Was kann jeder Einzelne tun

    Doch mit einem Seminar für die Erzieher alleine ist es längst nicht getan. Zwar erfahren und lernen sie auf diesem Seminar, wie sie sich im Falle einer Erkrankung eines oder mehrerer Kinder oder Kollegen verhalten sollen und wie eine Basishygiene auszusehen hat, jedoch sollten hier unserer Meinung nach auch die Eltern mit in die Verantwortung gezogen werden. Lernen die Kinder schon von zu Hause aus, wie wichtig regelmäßiges Händewaschen ist und das auch schon die Kleinsten mitverantwortlich für eine ausreichende Hygiene sind. Darüber hinaus sollte sich jedes Elternpaar im Klaren darüber sein, dass ein krankes Kind nicht in die Obhut der Erzieher gehört, da es dort weitere Kinder und auch die Erzieher selbst anstecken könnte. Viel zu oft sehen wir leider, dass augenscheinlich fiebrige Kinder von ihren oft berufstätigen Eltern in die Einrichtung gebracht werden. Hier wünschen wir uns ein bisschen mehr Rücksicht von allen Seiten.

    Fazit

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man als Elternteil auf jeden Fall nicht zu scheu sein sollte, um in der Kita mal kritisch nachzufragen, ob es in der Einrichtung einen Hygiene Plan gibt und welche Mitarbeiter als Hygienebeauftragte fungieren. Eventuelle Fragen bezüglich der Hygiene Maßnahmen in der Einrichtung klärt man am besten mit den entsprechend geschulten Mitarbeitern.