Das Elterngeld können Eltern nach der Geburt ihres Kindes beantragen und sollte in den ersten drei Lebensmonaten gestellt sein. Die örtliche Elterngeldstelle ist für den Antrag verantwortlich und in manchen Bundesländern ist ein Onlineantrag möglich.
Wir erklären in unserem Beitrag welche Schritte für eine Beantragung der Familienleistung Elterngeld unternommen werden müssen, um es zu erhalten. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Zahlung ist, darüber informiert unser Artikel ausführlich.
Was ist Elterngeld?
Wenn Eltern ihre Kinder nach der Geburt zuhause betreuen, haben sie ein Anrecht auf das Elterngeld, welches zu den staatlichen Familienleistungen gehört und fehlendes Einkommen ausgleicht.
Das Elterngeld steht in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zur Verfügung. Alle Ausführungen lassen sich miteinander verbinden und einen Anspruch auf die Leistung haben auch Elternteile, die getrennt voneinander leben.
Zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen wegen der COVID-19 Pandemie erfolgte eine Verlängerung des Elterngeldes bis zum 31. Dezember 2021 und ist eine Maßnahme, die das fehlende Einkommen der Eltern während der Kinderbetreuung kompensiert.
Auf das Elterngeld werden ALG I, Kurzarbeitergeld und andere Einkommensersatzleistungen nicht angerechnet.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird 14 Monate lang gezahlt und dient dem Ausgleich fehlenden Einkommens, sollten Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen und aus diesem Grund nicht ihre Arbeit ausüben können.
Die Anträge auf das Basiselterngeld können beide stellen und die Monate individuell unter sich aufteilen. Mindestens zwei und maximal zwölf Monate kann ein Vater oder Mutter für sich beanspruchen.
Alleinerziehende haben einen Anspruch auf die gesamten 14 Monate Elterngeld.
Eine Beantragung ist ausschließlich in den ersten 14 Monaten des Nachwuchses möglich, doch danach bleibt weiterhin ElterngeldPlus bzw. Partnerschaftsbonus beziehbar.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus eröffnet Eltern die Möglichkeit das Elterngeld deutlich länger als das Basiselterngeld zu erhalten. Nach den Angaben entspricht ein Monat Basiselterngeld zwei Monate ElterngeldPlus.
Falls Vater und Mutter nach der Niederkunft ihres Kindes nicht arbeiten, beläuft sich die Höhe des ElterngeldPlus auf 50 Prozent vom Basiselterngeld.
Die Zahlung entspricht der gleichen Höhe wie das Basiselterngeld, wenn Elternteile nach der Geburt teilzeitbeschäftigt sind.
Partnerschaftsbonus
Zu den Familienleistungen zählt der Partnerschaftsbonus, die Eltern überwiesen bekommen, wenn sie während der Kinderbetreuungszeit zur gleichen Zeit 25 bis 30 Wochenstunden in ihren Beruf tätig sind. Sie profitieren von vier Extramonaten ElterngeldPlus.
Der Partnerschaftsbonus darf auch von getrennt erziehenden Eltern beantragt werden, die zusammen in Teilzeit arbeiten.
Teilzeitmöglichkeiten
Die erlaubte Arbeitszeit im Zuge eines Elterngeldbezugs beläuft sich auf 32 Wochenstunden und sind übersetzt vier Arbeitstage. Der Partnerschaftsbonus wird maximal 24 bis 32 Wochenstunden gezahlt.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze für Paare beläuft sich auf maximal 300.000 Euro pro Jahr, bis zu der das Elterngeld bezogen werden kann. Bei Alleinerziehenden darf sich das Einkommen auf bis zu 250.000 Euro belaufen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes hängt von dem monatlichen Einkommen ab. Auf Grundlage des Einkommens liegt die Zahlung beim Basiselterngeld bei 300 bis etwa 1.800 Euro pro Monat und 150 bis 900 Euro im Monat beim ElterngeldPlus.
Das Mindestelterngeld wird ausbezahlt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet. Eltern mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus und entspricht 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes.
Auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird das Elterngeld komplett als Einkommen angerechnet.
Jedoch gilt eine Ausnahme für Bezieher der genannten Leistungen, wenn sie vor der Geburt arbeiten waren und profitieren von einem Elternfreibetrag. Die maximale Summe des Freibetrags beläuft sich auf 300 Euro.
Fazit
Das Elterngeld ist mit seinen zahlreichen Regelungen mitunter schwer verständlich, weshalb das Bundesfamilienministerium einen umfassenden Service eingerichtet haben.
Der Service besteht aus einem Elterngeldrechner mit Planer und ElterngeldDigital. Offene Fragen werden in Videos und über die Hilfefunktionen beantwortet.
Auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur angebotenen Leistung wird eine leicht benutzerfreundliche Navigation geboten. In Zukunft kann das Elterngeld zu 100 Prozent online beantragt werden.