Wer Alkohol konsumiert hat, darf bereits mit einer vergleichsweise leichten Trunkenheit kein motorisiertes Gefährt mehr im Straßenverkehr bewegen. Radfahrer gelten bislang erst ab 1,6 Promille Alkohol im Blut als „absolut fahruntüchtig“ – geht es nach NRWs Innenminister Ralf Jäger, soll dieser Wert auf 1,1 Promille gesenkt werden.
Geht es nach der SPD in Nordrhein-Westfahlen in Person von Innenminister Ralf Jäger, soll der Status der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werden. Dies sagte er der „Westfahlenpost“. In Nordrhein-Westfahlen waren 2011 960 betrunkene Radfahrer an Unfällen mit Verletzten und sogar Toten beteiligt.
Statistiken belegen diese Forderung: 840 der 960 – und damit 87,5 Prozent – in schwere Unfälle verwickelten Radfahrer hatten mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut. Der traurige Rekord liegt gar bei 5,0 Promille. Wie „Die Welt“ in ihrer Online-Ausgabe berichtet, wissen viele Radfahrer gar nicht, dass sie sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind oder sonstige Ausfallerscheinungen an den Tag legen. Hierzu zählen bereits ein Sturz oder das Fahren in Schlangenlinien.
Hochburg der betrunkenen Fahrradfahrer scheint Münster zu sein. 234 alkoholisierte Drahteselreiter wurden im vergangenen Jahr dort belangt. Bei 224 von ihnen konnte ein Blutalkoholwert von mehr als 1,1 Promille gemessen werden. Bernhard Witthaut, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei findet die Forderung ebenfalls gut; er hatte bereits in der vergangenen Woche für eine Herabsetzung der Promillegrenze geworben.