Es gibt verschiedene Gründe, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Meist hat die Beziehung oder Ehe schon lange bestand und es besteht eine enge Verbindung zu dem Kind. Mit einer Adoption übernehmen Sie die volle Verantwortung für dessen Wohl und fungieren wie ein leiblicher Elternteil. Damit die Stiefkindadoption ohne Probleme klappt, zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Voraussetzungen für die Adoption
In Deutschland muss ein Erwachsener viele Voraussetzungen erfüllen, um ein Kind adoptieren zu können. Um bei all den rechtlichen Aspekten nicht den Überblick zu verlieren, ist es ratsam, einen Anwalt für Familienrecht“aufzusuchen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Anträge zu stellen und die Formalitäten mit dem Jugendamt zu klären. Trotz der umfassenden Gesetzgebungen steht bei jeder Adoption das Wohl des Kindes im Fokus. Es muss nachgewiesen werden, dass sich die Lebenssituation des Nachwuchses dadurch verbessert und eine Bindung zwischen dem Kind und dem Ziehelternteil besteht. Um dies herauszufinden, führen Experten des Jugendamtes Gespräche mit allen Beteiligten und machen Hausbesuche. Seitens des Gesetzgebers müssen Sie folgende Kriterien erfüllen, um für die Stiefkindadoption infrage zu kommen:
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Das Stiefkind ist nicht mehr als 40 Jahre jünger.
- Es besteht eine Ehe oder Eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen den Erwachsenen.
- Die Ehe oder Eingetragene Lebenspartnerschaft muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
- Der gesetzliche Vertreter des Kindes muss der Adoption zustimmen. Ist es älter als 14 Jahre, muss es selbst seine Zustimmung abgeben, die notariell beglaubigt werden muss.
- Einer Adoption müssen beide Elternteile zustimmen. Der andere leibliche Elternteil muss die Freigabe zur Adoption notariell beglaubigen lassen. Damit gibt er seine Rechten und Pflichten seitens des Kindes an Sie ab.
Ablauf der Adoption
Mithilfe des Anwalts für Familienrecht wurden alle wichtigen Dokumente zusammengetragen, beglaubigt und an das ortsansässige Jugendamt weitergeleitet. Welches Amt für Ihren Bezirk zuständig ist, können Sie auf dieser Webseite herausfinden.
Die Mitarbeiter werden zuerst prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Adoption erfüllt sind. Anschließend folgen verschiedene Gespräche mit den Beteiligten und eine Besichtigung des Hauses. So möchten die Experten sicherstellen, dass das Kind in guten sozialen Verhältnissen aufwächst. Das Jugendamt prüft nicht nur aktuelle Gegebenheiten. Möchten Sie ein Kind adoptieren, müssen Sie auch Angaben über die eigene Kindheit und das Verhältnis zu Ihren Eltern machen.
Stimmen das Jugendamt der Adoption zu, senden sie eine Bestätigung an das Standesamt. Dort wird die Änderung der Geburtsurkunde vorgenommen, sodass Sie nun offiziell ein Elternteil des Kindes sind, mit all seinen Rechten und Pflichten. Dazu gehört die Möglichkeit der Familienversicherung wie auch unter Umständen der Empfang des Kindegeldes. Der gesamte Vorgang kann von der Antragstellung bis zur Änderung der Geburtsurkunde zwischen einem halben und einem ganzen Jahr dauern. Mit der Unterstützung eines Anwalts für Familienrecht können alle Unterlagen schnellstmöglich zusammengetragen werden, sodass sich das Verfahren deutlich verkürzen kann.