Nun hat das Gerangel um die Pendlerpauschale also endlich ein Ende. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 19. März 2009 gelten jetzt, bis auf Weiteres, die neuen alten Regelungen. Die Vorteile für die Pendler sind erheblich. Können sie doch nun für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder 30 Cent je Entfernungskilometer beim Finanzamt absetzen.
Auch die Aufwendungen für Fahrten mit Bus oder Bahn sind jetzt mit dem Bundestagsbeschluss steuerlich abziehbar, soweit der als Entfernungspauschale absetzbare Betrag überschritten wird. Liegen die tatsächlichen Kosten für die Fahrausweise über diesem Betrag, wie etwa bei einer geringen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, können diese höheren Aufwendungen zusätzlich geltend gemacht werden.
Darüber hinaus sind auch die Kosten eines Unfalls, der sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ereignet hat, wieder steuerlich absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden.
Die Entfernungspauschale kann nun rückwirkend ab dem 1. Januar 2007, in Höhe von 30 Cent vom ersten Kilometer an geltend gemacht werden, so wie es dem bis zum 31.12.2006 geltendem Recht entsprach. Die Finanzämter werden sich bemühen, die nun von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 bereits im ersten Quartal 2009 zu leisten.
Pendler, die im Vertrauen auf eine Gesetzesänderung in ihrer Steuererklärung 2007 keine Angaben zu der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht haben und auch die Anzahl der Arbeitstage nicht angegeben haben, sollten sich an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Dieses veranlasst dann von Amts wegen eine Änderung der Steuerfestsetzung für 2007.
Derzeit hat der Bundestagsbeschluss vom 19. März 2009 Gültigkeit. Wann die Bundesregierung über eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 entscheidet und wie diese aussehen wird, ist ungewiss.
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