Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hat den Zweck, Kinder und Jugendliche unter 18-Jährige vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen. Das Gesetz regelt unter anderem die Ausgehzeiten, den Verkauf und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten, sowie den Umgang mit Glücksspiel für Minderjährige.
Da junge Menschen beim Umgang mit Geld oftmals noch sehr unbedarft sind und über eine höhere Risikobereitschaft als Erwachsene verfügen, kann es bei unter 18-Jährigen schnell gefährlich werden. Mithilfe des Jugendschutzgesetzes soll unter anderem der Spielsucht entgegengewirkt werden.
Jugendschutzgesetz: Glücksspiel für Minderjährige
Laut dem Jugendschutzgesetz ist das Glücksspiel für Minderjährige strengstens verboten.
Im JuSchG wird zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Im Sinne des Gesetzes werden Personen, die noch keine 14 Jahre alt sind als Kinder, jene die älter als 14, aber noch keine 18 Jahre alt sind, als Jugendliche definiert. Demnach ist Glücksspiel in Deutschland erst ab 18 Jahren legal.
Beim Glücksspiel wird zwischen drei Arten unterschieden: Geldgewinnspielgeräte, Glücksspiel und Spielgeräte.
Bei Geldgewinnspielgeräten handelt es sich um elektronische Aufzeichnungsgeräte wie etwa Spielautomaten, die die Möglichkeit auf einen Geldgewinn bieten. Unter die Kategorie Glücksspiele fallen unter anderem Lotto, Sportwetten und Tischspiele wie Poker, Roulette, Blackjack und Co. Spielgeräte beschreiben die Möglichkeit, Spielwaren zu gewinnen.
Bußgelder für Missachtung des Jugendschutzgesetzes
Die Teilnahme am stationären als auch am Online-Glücksspiel ist gemäß dem Jugendschutzgesetz ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Wird das Gesetz missachtet, können hohe Bußgelder die Konsequenz sein – sowohl für Gewerbetreibende als auch für anderweitig beteiligte Personen. Da sich die Regelsätze teilweise nach Bundesland unterscheiden, wurde eine Bußgeldtabelle festgelegt.
Hohe Bußgelder für Gewerbetreibende oder beteiligte Personen
Halten sich Gewerbetreibende oder andere beteiligte Personen nicht an das Jugendschutzgesetz, können hohe Bußgelder drohen. Diese dienen nicht nur der Maßregelung, sondern sollen vielmehr eine abschreckende Wirkung auf Betreiber von Casinos und Spielhallen haben und den Zugang für unter 18-Jährige verhindern.
Halten sich Kinder in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen auf, so muss der Eigentümer mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Auf anderweitig beteiligte Personen kann ein Bußgeld von 500 Euro zukommen.
Diese Regelung ist stets geltend, selbst wenn sich die Minderjährigen in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten befinden.
Erlaubt der Eigentümer einem Kind die Teilnahme an Spielen, bei denen die Möglichkeit eines Gewinns besteht, so fällt ein Bußgeld von 3.000 Euro an. Handelt es sich dabei um einen Jugendlichen, wird eine Strafe von 2.000 Euro verhängt.
Begleitpersonen können bei Kindern mit 500 Euro und bei Jugendlichen mit einem Bußgeld von 300 Euro belangt werden.
Bei den Bußgeldern handelt es sich lediglich um Regelsätze. In schweren Fällen können bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe verhängt können.
Wann ist Glücksspiel in Ausnahmefällen erlaubt?
Laut § 6 JuSchG besteht eine Ausnahme, nach der Kinder und Jugendliche doch an Glücksspielen in der Öffentlichkeit teilnehmen dürfen. Minderjährige dürfen demzufolge nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen an Glücksspielen teilnehmen und nur dann, wenn der Gewinn von geringem Wert ist.
Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
Auch, wenn ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter einem Minderjährigen eine Vollmacht ausstellt, ist diese laut dem Jugendschutzgesetz nicht wirksam. Spielbanken und Spielhallen dürfen also von Kindern und Jugendlichen nicht besucht werden.
Als Elternteil das eigene Kind schützen
Oftmals sind sich Eltern nicht im Klaren darüber, was ihre Kinder in ihrer Freizeit machen. So hat eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bekannt gegeben, dass sich wohl jeder fünfte Jugendliche unter 18 Jahren an Glücksspielen versucht. Um zu vermeiden, dass Heranwachsende Gefallen am Glücksspiel finden und gar eine Sucht entwickeln, können Eltern oder Erziehungsberechtigte präventiv Maßnahmen ergreifen.
Zunächst ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder über Glücksspiel und Spielsucht aufklären – je ehrlicher, desto besser. Nur dann verstehen Minderjährige, wieso der Jugendschutz es vorsieht, dass erst ein bestimmtes Alter erreicht werden muss, um am Glücksspiel teilzunehmen.
Smartphones und Tablets dienen als Begleiter eines jeden Jugendlichen. Da Glücksspiel über den mobilen Browser oder per App gespielt werden kann, ist es ratsam, eine Kindersicherung für solche Websites einzurichten.
Das neue Online-Casino-Gesetz
Weitere Regelungen wurden erst kürzlich festgelegt. Im Juli trat das neue Online-Casino-Gesetz 2021 in Kraft, wodurch Online-Glücksspiel reguliert wird. Ziel ist es, den bislang unzureichenden Spieler- und Jugendschutz auszubauen und Spielsucht vorzubeugen. Das neue Gesetz sorgt unter anderem für Einsatzlimits und die Einführung eines sogenannten“Panik-Buttonsâ€, mit dem Spieler sich selbst vom Spiel sperren können.