Ein Thema, welches leider niemals an Brisanz verliert, ist der Kinderschutz. Zahlreiche Gesetze und Regelungen wurden bereits auf den Weg gebracht, um Kinder noch besser vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Doch weil entsprechende Delikte oftmals im engsten Familienkreis geschehen, ist ein rechtzeitiges Erkennen und Handeln besonders schwierig: Viele Fälle werden erst sichtbar, wenn es für die Betroffenen, nämlich die Kinder selbst, oftmals schon viel zu spät ist. Um kriminellen Handlungen wie Missbrauch und Vernachlässigung rechtzeitig zu begegnen, hat Familienministerin Kristina Schröder (CDU) jetzt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Sie selbst bezeichnete es als „eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung“ – ein Satz, der zeigt, welchen Stellenwert der Kinderschutz heute einnimmt. Um auch bisher unentdeckte Fälle besser zu erkennen und Kindern frühzeitig helfen zu können, hat die Ministerin gemeinsam mit ihren Mitarbeitern und Beratern einen umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser umfasst unter Anderem eine Lockerung der Ärztlichen Schweigepflicht im Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung. Bei bereits bekannten Familien soll außerdem der Besuch vom Jugendamt deutlich besser geregelt werden. Wie die jeweiligen Maßnahmen in der Realität umgesetzt werden können, ist selbstverständlich auch eine finanzielle Frage. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzu gibt es ab 2012, wenn das neue Kinderschutzgesetz in Kraft treten soll.
Internet: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=165664.html