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    Hilfestellung für Alleinerziehende durch den Staat

    Alleinerziehend

    „Um ein Kind zu erziehen, bedarf es eines ganzen Dorfes“ sagt ein altes Sprichwort. Doch die Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung sprechen eine andere Sprache. 2011 waren demnach 2,69 Millionen Mütter und Väter als alleinerziehende Eltern ohne Partner auf sich gestellt. Umso wichtiger ist die staatliche Unterstützung für Familien, in denen nur ein Elternteil die Hauptlast der Erziehung trägt. Besondere Bedeutung erreichen dabei die finanziellen Leistungen wie etwa das Kindergeld oder steuerliche Vorteile. Nachfolgend sollen einige dieser Hilfen aufgeführt werden:

    Kindergeld – eine willkommene Leistung

    In Deutschland haben Eltern, die ein Kind erziehen, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kindergeld. Zum einen muss das Kind im eigenen Haushalt leben und unter 18 Jahren alt sein, zum anderen kann auch für Kinder bis 25 Jahre Kindergeld bezogen werden, sofern sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Arbeitslose Kinder bis 21 Jahre im eigenen Haushalt werden überdies ebenso durch das Kindergeld unterstützt. Es beträgt für die ersten beiden Kinder monatlich 184 € je Kind, für das dritte 190 € sowie für jedes weitere Kind 215 € und kann bei der Familienkasse beantragt werden.

    Entlastung bei der Steuer

    Wohnung, Essen oder Kinderbetreuung – Eltern haben mehr Kosten jeden Monat zu stemmen, als kinderlose Bürger. Der Staat möchte daher auch alleinerziehende Väter und Mütter unterstützen, indem er ihnen Freibeträge bei der Steuer einräumt oder das Kindergeld zahlt. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuerklasse II liegt beispielsweise bei 1308 € jährlich. Im Rahmen der Steuererklärung berechnet das Finanzamt, welche Vergünstigung für den alleinerziehenden Elternteil mehr Haushaltseinkommen erzielt: Entweder das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag. Steuertipps für Alleinerziehende gibt beispielsweise der Steuerberater, Fachliteratur oder der Lohnsteuerhilfeverein.

    Kinderbetreuungskosten können teilweise steuerlich geltend gemacht werden

    Gerade alleinerziehende Väter und Mütter, die auch im Berufsleben stehen, sind auf die Betreuungsangebote von Kindertagesstätten, Tagesmüttern oder Horten angewiesen. Auch hier greift der Staat den Eltern unter die Arme. So können Alleinerziehende unter bestimmten Bedingungen eine Bezuschussung bzw. die Übernahme der Betreuungskosten für ihr Kind beantragen oder aber sie in der Einkommenssteuererklärung teilweise geltend machen.

    Elterngeld als Überbrückung für die ersten Monate

    Ist der Nachwuchs geboren, möchten sich viele Eltern in den ersten Lebensmonaten voll und ganz ihrem Kind widmen. Für diese Zeit gewährt der Staat auch alleinerziehenden Eltern, die weniger als 250.000 € Jahreseinkommen im Vorjahr erzielten, für zwei bis maximal 12 Monate Elterngeld. Erwerbseinkommen, welches durch die Betreuung des Kindes plötzlich wegfällt, wird damit teilweise aufgefangen und die alleinerziehenden Väter und Mütter finanziell entlastet.

    Mehrbedarfszuschlag bei der Grundsicherung

    Das Risiko für alleinerziehende Eltern unter die Armutsgrenze zu fallen, ist deutlich höher als für Paare. Um den Lebensunterhalt zu bestreiten, haben Bezieher der staatlichen Grundsicherung die Möglichkeit, einen Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende zu beantragen. Auch beim Wohngeld versucht der Staat, Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren durch Freibeträge und die damit verbundenen finanziellen Vorteile zu entlasten.

    Fazit:““ Diese und viele weitere Unterstützungsleistungen können die alleinerziehenden Eltern zumeist in Anspruch nehmen. Hilfreiche Tipps geben beispielsweise das Bundesministerium für Familie, der Steuerberater und umfangreiche Fachliteratur.