Jüngst hat eine Studie ergeben, dass es in deutschen Mündern gut aussieht – zumindest gesundheitlich. Eine andere Baustelle sind schiefe Zähne, die der Kieferorthopäde begradigen kann. Aber wann sollte man mit der Untersuchung beginnen?
Frühbehandlung ist sinnvoll
Kieferfehlstellungen sind gemein. Damit es möglichst nicht soweit kommt, sollten Sie mit ihren Kindern möglichst früh einen Kieferorthopäden aufsuchen. Das ist zusätzlich zum Zahnarzt. Wenn das Kind sechs Jahre alt ist, empfiehlt sich schon ein erster prüfender Blick eines Fachmanns. Er kann dann schon erkennen, ob eine Behandlung sinnvoll ist. Ohne eine Behandlung drohen Fehlstellungen wie ein Kreuzbiss oder ein offener Biss.
Zahnspange behebt Fehlstellungen
Wenn sich bei den Untersuchungen herausstellt, dass eine Fehlstellung droht, lässt sich diese mit einer Zahnspange beheben. Während das Gebiss noch wächst, also solange die Milchzähne noch vorhanden sind, wird eine herausnehmbare Zahnspange zur Behandlung verwendet. Erst wenn die bleibenden Zähne vorhanden sind, wird auf eine feste Zahnspange gewechselt werden.
Zahnfehlstellungen sind dabei relativ vielfältig. Je nach Art der Problematik müssen die Zähne gedreht, gekippt oder zusammengeschoben werden. Da es sich um einen Eingriff am Knochen handelt, dauert die Behandlung entsprechend lange. Bis zu vier Jahre sollten hierfür eingeplant werden, wobei nicht mit Einschränkungen im täglichen Leben zu rechnen ist.
Auch später noch möglich
Zwar ist ein Behandlungsbeginn auch im Erwachsenenalter noch möglich. Genauer gesagt ist es grundsätzlich immer möglich, solange die Zähne gesund und die Wurzeln nicht entzündet sind. Dennoch fällt die Korrektur von Zahnfehlstellungen in die Kategorie „was weg ist, ist weg“ – werden die Zähne im Kindesalter korrigiert, bleibt das dem Patient später im Erwachsenenalter erspart.