Es war wohl DIE Meldung überhaupt in punkto Eltern und Erziehung für den Monat August: Väter sollen fortan mehr Rechte eingeräumt bekommen. Dies war nicht nur für zahlreiche alleinerziehende Väter, sondern auch beispielsweise für Unverheiratete eine lang ersehnte Entscheidung. Dabei: Schaut man genauer hin, handelt es sich bei dem neuen Urteil nicht um eine allgemeine Verbesserung väterlicher Rechte, sondern lediglich um einen ganz spezifischen Fall – nämlich das Umgangsrecht nicht verheirateter, von der Mutter getrennt lebender Väter. Doch beginnen wir von ganz vorn und erzählen, wie es überhaupt zu dem Ausehen erregenden Urteil kommen konnte: Der Kölner Vater Horst Zaunegger war es, der gegen die schwierigen Besuchsmöglichkeiten mit seiner Tochter klagte. Nach der Trennung von der Kindesmutter hatte der Vater kaum noch Mitspracherechte – und fühlte sich von Behörden und Familiengerichten gleichermaßen ungerecht behandelt. Bis vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg brachte Zaunegger sein Anliegen – und erhielt, nach einem mitunter zermürbenden Gerichtsmarathon, endlich Recht. Die Richter entschieden hier, dass der ledige Vater von deutschen Gerichten ungerecht, in Juristensprache diskriminierend behandelt worden sei. Die Kindesmutter habe dabei einen deutlichen Vorteil gehabt. Neben der bloßen Bestandaufnahme aber beinhaltete das Urteil eine weitere, mitunter weitreichende Forderung: Ein Fall wie der von Horst Zaunegger, welcher für viele ledige Väter sicherlich nach wie vor Realität ist, sollte nicht wieder vorkommen. Die Deutsche Bundesregierung sah sich unter Zugzwang und reagierte schnell: Ab sofort sollten die Rechte auch für unverheiratete Väter gestärkt werden, so Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Natürlich sind hierzu einige Änderungen im Gesetzestext nötig, die zunächst von der Bundesregierung verabschiedet und vom Bundesrat zugelassen werden müssen. Wie schnell die Änderungen konkret sicht- und fühlbar werden, wird sich zeigen. Denkbar wären beispielsweise ein gemeinsames Sorgerecht von Anfang an – bisher muss die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen bzw. ihres mit dem Vater „teilen“, wenn beide Elternteile nicht verheiratet sind. Auch eine Stärkung getrennt lebender, unverheirateter Väter in Sorgerechtsfragen wird diskutiert. Väterverbände schätzen, dass in Deutschland mindestens 1,6 Millionen Väter von ähnlichen Probleme betroffen sein könnten. Wie steht´s mit Ihnen – was haben Sie für Erfahrungen mit Familiengerichten gemacht, und sehen Sie die Kindesväter ebenfalls im Nachteil? Sollte zu Gunsten eines Elternteils oder zu Gunsten eines Kindes entschieden werden – und was ist im Zweifel das Beste fürs gemeinsame Kind? Die Diskussion im Forum ist eröffnet…