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    Soldatenkinder mit Beihilfe oder gesetzlich versichern

    ANZEIGE: Eine Krankenversicherung ist sehr wichtig, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein. Neben Arztbesuchen und Zuschüssen für Arzneimittel oder medizinische Hilfsmittel werden auch Krankenhausaufenthalte oder Operationen übernommen.
    Bei Soldaten, die Vollzeit oder auf Zeit arbeiten, ist der Fall etwas anders: Sie haben weder eine private noch eine kassenärztliche Krankenversicherung. Berufs- und Zeitsoldaten werden über die truppenärztliche Verordnung krankenversichert.
    Wie sieht das Ganze nun mit der Familie und insbesondere mit den Kindern von Soldaten aus? Dieser Frage geht der folgende Teil nach, der Ihnen auch zeigt, wie Sie Soldatenkinder mit Beihilfe oder gesetzlich versichern können.

    Restkostenversicherung bei Soldatenkindern

    Soldaten, die Vollzeit oder auf Zeit arbeiten, sind also über die Heilfürsorge des Bundes versichert. Soldatenkinder dagegen fallen nicht unter diese Kategorie, die von den Eltern selbst versichert werden müssen. Rund 80 Prozent Beihilfe stehen Soldatenkindern zu, die von der Bundesbeihilfe übernommen werden.
    In Deutschland muss jeder Bürger eine 100 prozentige Krankenversicherung vorweisen: Das bedeutet, dass Soldatenkinder die restlichen 20 Prozent über eine sogenannte Restkostenversicherung abdecken. Darunter fallen alle Kinder, die berechtigt sind, Kindergeld zu beziehen. Das ist in der Regel bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 21. Lebensjahr des Kindes üblich, sofern das Kind als arbeitslos gemeldet ist.

    Wie werden Soldatenkinder versichert?

    Eine Familienversicherung gibt es bei Berufs- und Zeitsoldaten nicht, sodass die Soldatenkinder anders versichert werden müssen.
    Bei Soldaten, die einen Familienzuschlag erhalten, übernimmt der Dienstherr 80 % der Krankheitskosten. Das ist in diesem Fall ähnlich wie bei Beamten, die über den Bund versichert sind.
    Nach Dienstzeitende erhält der Soldat noch 70 % Beihilfe und nimmt eine private Pflegepflichtversicherung an. Gleichzeitig schließt der Soldat eine sogenannte Anwartschaft ab. Die eigenen Kinder fallen dann unter die Nachversicherungsgarantie für Soldaten, die gewährleistet, dass Neugeborene in den ersten beiden Monaten ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.

    Wo gibt es eine gute Beratung?

    Wer sich noch gerne näher beraten lassen möchte über die Kinderkrankenversicherung für Berufs- und Zeitsoldaten, der wird hier fündig. Die Webseite kennt sich bestens mit Kinderkrankenversicherungen aus, die zum Steckenpferd des Unternehmens geworden sind.
    Vor allem für Soldaten ist die Situation nicht leicht zu verstehen und so lassen sich mithilfe der Webseite die meisten Fragen klären. Für weitere Rückfragen stehen die Betreiber mit guten Ratschlägen zur Seite und erklären individuelle Fälle sachlich und verständlich.

    Fazit

    Soldatenkinder werden anders krankenversichert als die meisten Kinder in Deutschland. Über die Restkostenversicherung müssen Soldaten nur noch 20 Prozent zuzahlen und wissen ihre Kinder gut versichert. Sofern den Eltern die Anwartschaft nicht zusagt, kann das Kind auch über den anderen Elternteil versichert werden.