Für großes Aufsehen sorgte in den letzten Wochen die Aussage von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Grund des Aufsehens war eine Forderung der nordrhein-westfälischen SPD-Chefin Hannelore Kraft, auf die Rückforderung zu viel ausgezahlten Kindergeldes von Hartz-IV-Familien zu verzichten. Das Problem scheint dabei hausgemacht – eine Neuregelung hatte Anfang des Jahres zu einer Kindergelderhöhung geführt (wir berichteten in unserem Januar-Blog). Was offensichtlich nicht oder erst zu spät bedacht wurde, war die korrekte Verrechnung mit dem Hartz-IV-Satz der betroffenen Familien. Die Erhöhung des Kindergeldes wurde im Januar 2011 nicht angerechnet, was jedoch korrekter Weise hätte geschehen müssen. Die Konsequenz sind Forderungen nach Rückzahlung, welche jetzt durch die jeweiligen Familien geleistet werden müssen. Dabei handelt es sich hierbei um einen Betrag von lediglich 20 Euro pro Familie – ein Betrag jedoch, welcher für Betroffene mehrere Tageseinkäufe für Lebensmittel bedeuten könnte. Dieser Umstand bewog Hannelore Kraft (SPD) zu ihrer Forderung nach einem Verzicht auf Rückzahlung zu viel gezahlter Gelder. Ursula von der Leyen aber beruft sich auf das Recht von Staat und Steuerzahler: Die nicht rechtmäßig ausgezahlten Gelder fehlen an anderer Stelle – im Gros ergeben 20 Euro pro Hartz-IV-Familie eine enorme Summe. Die Familienministerin sieht dies als wichtiges Argument für eine Rückforderung zu viel gezahlter Gelder, auch wenn der Fehler hier bei den Behörden oder bei der Bundesregierung selbst gelegen haben könnte ( über die Verantwortung wird nach wie vor gestritten). Dabei soll jedoch keine Familie finanziell benachteiligt werden – die Gelder werden abhängig von den eigenen Möglichkeiten zurück gezahlt. Insgesamt haben betroffene Familien hierzu ganze vier Jahre Zeit. Demgegenüber stellte Hannelore Kraft, dass die Einforderung zu viel bezahlter Beträge gar nicht wirtschaftlich sei: Ihrer Berechnung nach rechtfertige der bürokratische und somit auch finanzielle Aufwand das Vorhaben nicht.