Vorsicht walten lassen
Wer beabsichtigt eine Garage auf seinem Grundstück zu errichten, der sollte dabei berücksichtigen, dass einige Aspekte bezüglich der Bauvorschriften zu beachten sind. Vor allem was den Abstand zum Nachbargrundstück betrifft, müssen einige Vorschriften eingehalten werden. Es gibt nämlich hierzulande einige Regeln die diesbezüglich zu beachten sind. Das ist wichtig, dass nicht von vornherein Streitereien mit den Nachbarn vorprogrammiert sind. Sonst kann kein schönes Richtfest mehr mit ihnen gefeiert werden.
Um hier näheres zu erfahren, sollte man beim örtlichen Bauamt vorstellig werden. Das ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Regeln für die Bebauung und um Abstandsflächen zwischen Bauwerken geht.
Für jedes beabsichtige Bauvorhaben ist es sinnvoll, sich vorab über die gesetzlichen Verordnungen zu informieren. Das sollte am besten vor Beginn der Bauarbeiten geschehen, vor allem sollte die erforderliche Genehmigung zum Bauen eingeholt werden.
Fast alle Hausbesitzer besitzen auch eine Garage. Diese bietet guten Schutz vor Einbruch und Diebstahl, sofern ein stabiles Garagentor vorhanden ist. Außerdem der ideale Ort um Gartengeräte und weitere Gegenstände unterzustellen. Damit ist dieser Hausrat vor Wind und Wetter geschützt und auch durch die Hausrat-Versicherung abgesichert.
Bauantrag für die Garage
In Deutschland ist für die Errichtung einer Garage eine Baugenehmigung vonnöten. Garagen müssen hierzulande gewissen Anforderungen standhalten um überhaupt genehmigt zu werden. Sollte die Nutzfläche unter 50 Quadratmeter liegen, ist keine Genehmigung nötig, allerdings muss die Garage in einem äußeren Bereich liegen.
Trotzdem müssen auch in diesem Fall, laut Garagen- und Stellplatzverordnung, gewisse Vorgaben erfüllt werden. Laut Landesbauordnung müssen folgende Regeln eingehalten werden:
- Die Verordnungen für den Brandschutz und den Nebenanlagen müssen vorhanden sein, die Garage muss verkehrssicher gebaut werden
- Eine Garage muss immer auf einem Baugrundstück stehen, oder auf einem Nachbar- Grundstück unweit des Eigenheims
- Eine Garage darf nie zweckentfremdet genutzt werden
- Eine Vorrichtung für die Luftzirkulation sollte vorhanden sein
- Die Garage darf nicht Gesundheit der anliegenden Nachbarschaft gefährden, auch darf die Ruhe derer nicht gestört werden
- Von öffentlichen Straßen aus, sollte die Garage auf dem kürzesten Weg erreichbar sein
Verordnung für Garage und Stellplatz
In dieser Verordnung wird genau festgehalten, was eine Garage ist und wofür diese ist. Auch wird darin beschrieben, welche Anforderungen beim Bau sowie nach der Fertigstellung gegeben sein müssen. Es sind auch genau Anweisungen darin enthalten bezüglich Brandschutzes, lichter Höhe, Zufahrt und tragender Wände.
Ebenfalls ist darin auch festgelegt, dass keine fremden Fahrzeuge in anderen Räumen geparkt werden dürfen, die keine Garage sind.
Bau einer Garage, Planung und Konzept
Damit eine Garage die an ihr gestellten Anforderungen erfüllt, ist ein fachgerechter Aufbau nötig. So eine Montage kann je nach Werkstoff und System recht unterschiedlich sein. Eine Grundvoraussetzung ist allerdings sehr wichtig, der Baugrund gehört dementsprechend darauf vorbereitet. Schließlich muss der Untergrund die Garage dauerhaft tragen. Bei der Erbauung einer Garage sind folgende Aspekte von besonderer Wichtigkeit:
- Fundament
- Wände und Dach
- Abdichtung + Entwässerung
- Einbau Garagentor
- Anschlüsse
Am leichtesten sind Fertiggaragen zu errichten. Hier ist in erster Linie wichtig, dass der Untergrund richtig vorbereitet wird. Die Garagen selbst ist ja da sie bereits fertig ist, innerhalb kürzester Zeit aufgestellt. Mittels Krans und Schwertransporter ist dies im Normalfall schnell erledigt.
Wichtig ist der Anschluss für Wasser und Strom
Ein Stromanschluss ist keine schwierige Sache, mit einem ausgelegten Kabel ist schnell für die nötige Elektrik gesorgt.
Doch bei einem Wasseranschluss ist die Sache nicht mehr ganz so einfach. Hierzu sind immer aufwendigere Arbeiten nötig. Es muss von der Wasserleitung im Hause eine Leitung zur Garage verlegt werden. Sind diese Rohre verlegt, muss ein Wasserhahn installiert werden. Doch mit der Wasserleitung alleine ist es noch nicht getan, zusätzlich muss auch ein Abfluss eingeplant werden. Das sollte schon bei der Zubereitung des Baugrundstücks mitberücksichtigt werden. Damit soll die Möglichkeit gegeben sein, dass man sich auch in der Garage die Hände waschen kann und in der Garage selbst eine ausgezeichnete Sauberkeit herrscht.
Eine wichtige Sache, eine gute Entwässerung
Eine neu errichtete Garage versiegelt eine größere Fläche. Regnet es stärker fallen große Mengen an Wasser an, diese versickern dann nicht mehr einfach nur im Boden. Daher müssen diese Massen an Wasser in die Kanalisation geleitet werden. Ist die Garage mit einem Flachdach versehen, wo das Wasser nicht mehr automatisch abfließt, muss für eine fachgerechte Entwässerung gesorgt werden. So eine Entwässerung sorgt dafür, dass Staunässe vermeiden wird. Handelt es sich um eine Fertiggarage, dann ist bereits ab Werk eine Vorrichtung zur Entwässerung vorhanden.
Keine Garage ohne Garagentor
Das Garagentor ist das A&O jeder Garage. Letztendlich sorgt ein funktionierendes Garagentor auch dafür, dass eine Garage ihre Aufgaben vollständig erfüllen kann. Es bietet zum Beispiel:
- Schutz vor Diebstahl und Beschädigung
- Schutz vor Wind und Wetter, neben dem Dach hält ein Tor Niederschläge zurück.
- Auch bei Sturm von Vorteil
- Schutz vor Schmutz, Laub, Schnee und Blütenstaub werden ferngehalten
- Schutz vor eisiger Kälte, zudem brauchen im Winter die Scheiben nicht mehr gekratzt werden.
In einem ausführlichen Artikel zu dem Thema des Garagentors, sei es ein Neubau oder eine Nachrüstung findet man dazu noch mehr Informationen.