In Deutschland besteht zur Sicherheit der Kinder eine Kindersitzpflicht gemäß Ã‚§21 der Straßenverkehrsordnung. Sicherheit im Straßenverkehr geht vor und gerade die Kleinen bedürfen eines besonderen Schutzes. Wichtig ist vor allem, dass der Dreipunktgurt auch bei Kindern wie bei einem Erwachsenen am Körper verläuft, denn nur so kann er das Kind schützen und Verletzungen vermeiden. Ohne die Verwendung eines Kindersitzes könnte beispielsweise das Hochrutschen des Beckengurtes zu schweren Bauchverletzungen führen. Doch Kindersitz ist nicht gleich Kindersitz und weil ja nach dem Gewicht des Kindes ein anderer Kindersitz gewählt werden muss, werden Kindersitze in verschiedene Gewichtsgruppen unterteilt.
- Gruppe 0 / 0+ (0 bis 12 Monate)
In diese Gruppe fallen alle Kindersitze, welche ab der Geburt bis zu einem Körpergewicht von 9 Kilogramm (Gruppe 0) bzw. 13 Kilogramm (Gruppe 0+) geeignet sind. Bei diesen Sitzen handelt es sich um die so genannten Babyschalen, welche Sie unbedingt entgegen der Fahrtrichtung anbringen müssen.
- Gruppe 1 (ca. 9 Monate bis 4 Jahre)
Die Gruppe 1 der Kindersitze ist perfekt für Kleinkinder mit einem Körpergewicht von 9 bis 18 Kilogramm.
- Gruppe 2 /3 (ca. 3,5 bis 12 Jahre)
Die Kindersitze der Gruppe 2/3 ist auf ein Körpergewicht von 15 bis 36 Kilogramm angepasst. Wahlweise kann ab dieser Gewichtsklasse auch eine einfache Sitzerhöhung verwendet werden, jedoch sollten Sie immer bedenken, dass ihr Kind im Falle eines Unfalls, in einem richtigen Kindersitz mit Rückenlehne und Seitenschutz wesentlich besser vor Verletzungen geschützt ist als auf einer Sitzerhöhung.
Es gibt auch sogenannten mitwachsende Kindersitze, welche an die Körpergröße des Kindes angepasst werden können. Ein derartiger Kindersitz erfüllt somit alle Anforderungen der Kindersitzgruppe 1, 2 und 3. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie nach der Gruppe 0 nur einem weiteren Kindersitz kaufen müssen und diesen dann bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zum Erreichen einer Körpergröße Ihres Kindes von 1,50 Metern verwenden können. Ab dann darf das Kind auch ohne Kindersitz, oder Rückhaltevorrichtung wie es die Straßenverkehrsordnung bezeichnet, im Auto mitfahren.
Sicherheit hat oberste Priorität – Holen Sie sich Informationen über die aktuellen Testsieger ein
Da Sie für Ihren Nachwuchs bestimmt einen Kindersitz bevorzugen, welcher den Kindersitz Test 2017 hervorragend bestanden hat, sollten Sie sich Informationen zu den aktuellen Tests und den Testergebnissen einholen. Als Kindersitz dürfen nur Systeme verwendet werden, welche, die Kriterien der ECE 44-03 oder ECE 44-04 erfüllen. Demzufolge werden auch nur derartige Kindersitze in diese Tests einbezogen.
Ebenso sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie sich für einen Kindersitz mit Isofix entscheiden. Zwar müssen Sie hierfür vielleicht etwas tiefer in den Geldbeutel greifen, aber dafür erhöhen Sie nochmals die Sicherheit Ihres Kindes während der Autofahrt. Durch die Isofix-Vorrichtung ist der Kindersitz nicht nur durch den Anschnallgurt gesichert, sondern zudem fest mit dem Rücksitz verankert.
Neben der Sicherheit sollte der Kindersitz Ihrem Kind auch Komfort auf längeren Strecken bieten. Diesen Anspruch erfüllen jedoch nahezu alle Kindersitze mit guten Testergebnissen. Und nicht zuletzt sollten Sie als Eltern mit dem Kindersitz gut zurechtkommen. Dies umfasst neben der einfachen Verwendung im Alltag auch den (wahrscheinlich selteneren) Ein- und Ausbau des Kindersitzes.
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über den richtigen Kindersitz, denn die Sicherheit und das Wohl Ihres Kindes haben auch und insbesondere im Straßenverkehr oberste Priorität.