Trennung und Scheidung
Der Richter stellte Fragen. Ob sie in der Partnerschaft mit dem Noch-Ehemann misshandelt worden wäre. Meine Freundin verneinte und sagte es kam nie zu einer Misshandlung. Es gab nur die ganz normalen Familienkonflikte bis sie herausgefunden hatte, dass er fremdgegangen ist. Nach Befragung des Noch-Ehemannes wurde dann nach der Düsseldorfer Unterhaltstabelle festgelegt, wie viel Unterhalt er an die Kinder zahlen muss. Da meine Freundin ausdrücklich gesagt hat, dass sie keines falls alleinerziehend sein möchte, wurde das noch mit dem Besucherrecht geklärt. Eine Scheidungs-Beratung ist dabei sehr wichtig. Sie will ihren ab jetzt Ex-Mann nicht mit Kindesentzug strafen. Jetzt nach der schweren Zeit des Lügens und Betrügens steht meiner Freundin ein Start ins neue Leben bevor. Und es wird sicher nicht lange dauern, bis sie wieder einen Freund hat. Sie meinte nur, dass es jetzt noch zu früh wäre für einen neuen Partner an ihrer Seite. Sie will jetzt erstmal für sich und ihre Kinder da sein. Vorerst will sie das Leben eines Singles genießen, obwohl das ja auch nicht ganz stimmt, wenn man Kinder hat.
Vielen Menschen, die sich einer Scheidung gegenüber sehen, hilft es, einen Scheidungsbericht zu lesen. Denn nicht immer bekommen es die Betroffenen ehemaligen Partner hin, sich im Guten zu einigen. Vor allem, wenn Kinder zur Familie gehören, sind sie oft die Leidtragenden. Wie am besten mit einer solchen Situation umgegangen werden kann, kann im Scheidungsbericht nachgelesen werden. Eventuell stößt man hier auch auf Dinge, die man selbst ganz anders regeln würde.
Heutzutage wird ungefähr jede dritte Ehe in Deutschland wieder geschieden. Das ist nicht gerade als positiv zu bewerten, denn scheinbar hat die Ehe nicht mehr den Wert, den sie einmal hatte. Doch natürlich hat jeder seine Gründe, den Weg der Scheidung zu gehen und nicht selten ist es tatsächlich so, dass sich anderweitig keine Einigung mehr erzielen lässt. Da helfen Scheidungsberichte anderer Betroffener enorm weiter. Wobei gesagt werden muss, dass vor allem Frauen solche Berichte lesen, sie suchen nach Ähnlichkeiten bei anderen Fällen und damit im gewissen Sinn eine Unterstützung für sich selbst. Außerdem wird häufig in solchen Berichten Hilfe angeboten und es werden Informationen beispielsweise zum neuen Scheidungsrecht erteilt. Hierbei taucht die Frage nach dem Versorgungsausgleich auf. Dieser besagt, dass die Ansprüche auf eine Versorgung durch die Rentenkasse oder anderweitige Anwartschaften gerecht geteilt werden müssen. Nur allzu lange war es so, dass eine Hausfrau sich viele Jahre lang der Versorgung der Kinder und des Haushalts gewidmet hat und dann bei einer Scheidung plötzlich leer ausging. Da sie so lange keine Beiträge an die Rentenkasse gezahlt hatte, waren die Anwartschaften sehr niedrig und es drohte eine Altersarmut. Um das zu verhindern wurde der Versorgungsausgleich ins Leben gerufen.
Immer wieder gibt es Änderungen im Scheidungsrecht. Diese hat natürlich niemand im Kopf, so lange er sich nicht selbst in der Situation der Scheidung sieht. Daher sind Scheidungsberichte immer eine Hilfe auf dem Weg zu mehr Informationen. Natürlich hilft auch ein Scheidungsanwalt, aber meist ist es so, dass, wenn er erst einmal auf der Bildfläche erschienen ist, die Fronten bereits so verhärtet sind, dass keine gütliche Einigung mehr möglich ist.
Betroffene haben überdies häufig Fragen zum Unterhalt. Lange Zeit war der Besserverdienende auf viele Jahre hinweg an die Zahlung von Unterhalt an den ehemaligen Partner gebunden, doch jetzt ist es so, dass der andere Partner dazu angehalten wird, sich ein eigenes Einkommen zu suchen. Auch, wenn der unterhaltsberechtigte Partner in einer neuen Beziehung lebt und hierbei von einer Versorgungsgemeinschaft ausgegangen werden kann (was in der Regel der Fall ist, wenn beide zusammenleben), so können die Unterhaltszahlungen eingestellt werden. Das betrifft natürlich nicht die Zahlungen für eventuell vorhandene Kinder. Die Zahlungen hier werden nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet und steigen je nach Alter des Kindes. Maßgeblich ist aber natürlich auch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Wer sich für Scheidungsberichte interessiert, findet im Internet jede Menge davon, auch solche von Prominenten. Dabei sind letztere natürlich schon allein vom Streitwert her nicht auf den Normalbürger übertragen werden. Außerdem ist immer Vorsicht bei den Scheidungsberichten geboten, wenn sie zu einem Zeitpunkt der größten Frustration geschrieben wurden. Dann stehen hier oft Dinge, die überspitzt dargestellt wurden oder für die der jeweils andere Partner gar nichts kann. Scheidungsberichte können also hilfreich sein und auch eine gewisse tröstende Funktion haben, aber sie können kein Gespräch ersetzen. Vor allem nicht das Gespräch mit dem Partner, der nun verlassen wird oder der selbst derjenige ist, der die Beziehung beendet. Niemand sollte sich daher an einem einzigen Scheidungsbericht festhalten, sondern auf der Suche nach Informationen verschiedene Berichte lesen, die aber von Menschen verfasst sein sollten, die sich nicht nur in der Situation der Scheidung befinden, sondern am besten einige Zeit später – mit einem objektiveren Blick auf die Sache.