Neues Scheidungsrecht - Familienrecht, Schulden, Unterhalt und Rechtsanwälte

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Scheidungsrecht – Rechtsanwälte regeln Schulden und Unterhalt – Familienrecht

Aktuelles im Scheidungsrecht – Bundestag beschließt Neuordnung des Versorgungsausgleiches

Im deutschen Scheidungsrecht wird es wohl zum September 2009 eine Veränderung geben. Der Bundestag hat am 12. Februar 2009 die von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagene Reform beschlossen. Bei der Reform handelt es sich um die Neuordnung des Versorgungsausgleiches, die für eine gerechtere Rentenaufteilung nach einer Scheidung sorgen soll. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es nun noch der Zustimmung des Bundesrates. Dann soll es am 01. September 2009 in Kraft treten.

Informationen zum Versorgungsausgleich in Deutschland

Mit dem Versorgungsausgleich wird die Verteilung der Rentenansprüche zwischen den Ehegatten nach einer Scheidung geregelt.

Rentenansprüche können entstehen:

in der gesetzlichen Rentenversicherung
in der Beamtenversorgung
durch betriebliche Altersvorsorge
durch private Altersvorsorge

Ist die Ehe gescheitert, werden mit Hilfe des Versorgungsausgleiches die Anwartschaften geteilt, die von den Ehepartnern während der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden. So ist sichergestellt, dass beispielsweise Frauen, die auf Grund der Kindererziehung auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet haben, durch den Versorgungsausgleich eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität erhalten.

Wenn der Bundesrat der Reform des Versorgungsausgleiches zustimmt, wird das neue Recht zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens am 01. September 2009 in Kraft treten.

Das Recht gilt für Scheidungen, die ab diesem Termin beim Familiengericht eingeleitet werden. Sind Versorgungsausgleichssachen bereits bei Gericht anhängig, die nicht mehr mit Scheidung verbunden sind, werden diese, sofern sie nach dem 01. September weiter betrieben werden, nach dem neuen Recht entschieden.

Weitere Informationen zur Neuordnung des Versorgungsausgleiches: www.bmj.de/versorgungsausgleich

Voraussetzungen für eine Scheidung

Wann kann die Ehe geschieden werden?

Eine Ehe kann dann grundsätzlich geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (BGB). Wer am Scheitern der Ehe „schuld“ ist, ist dabei nicht maßgebend, denn das frühere Schuldprinzip wurde abgeschafft. Es gilt ausschließlich das Zerrüttungsprinzip. Voraussetzung für eine Ehescheidung ist, dass die beiden Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben und dass keine Möglichkeit gesehen wird, das eheliche Zusammenleben wieder aufzunehmen.

Wie lange müssen die beiden Ehepartner getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann?

Laut Gesetz müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Es ist also nicht statthaft, die Scheidung bereits vorher einzureichen, mit dem Argument, dass dann das Scheidungsverfahren schneller verlaufen kann. Wird die Scheidung vorzeitig eingereicht, birgt dies das Risiko, dass der Scheidungsantrag vom Gericht zurückgewiesen wird und der Antragsteller die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten des Antragsgegners, sofern dieser einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat, tragen muss.

„Getrennt leben“ bedeutet kurz gesagt: eine Trennung von Tisch und Bett. Normalerweise setzt dies eine räumliche Trennung voraus. Es reicht also nicht aus, dass sich die Ehepartner „nur“ nicht mehr verstehen oder dass es zu keinen Intimitäten mehr kommt. In Ausnahmefällen kann es allerdings auch ausreichen, eine Trennung innerhalb der Wohnung oder des Hauses zu vollziehen. Dann muss allerdings jeder der Partner für sich wirtschaften, Wäsche waschen, einkaufen usw. Ein Beweis für den Zeitpunkt der Trennung, also den Beginn des Trennungsjahres wird vom Gericht in der Regel nur dann gefordert, wenn ein Ehepartner den vom anderen Ehepartner angegebenen Trennungszeitpunkt bestreitet.

Kann der Scheidungsantrag auch bereits vor der einjährigen Trennungszeit eingereicht werden?

Scheidungsanträge nach einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr sind nur in Ausnahmefällen möglich. Es müssen also besondere Gründe vorliegen, um dieser Ausnahme zuzustimmen. Über diese Regelungen sollte man sich bei einem Anwaltsbesuch im Einzelfall informieren.

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Mit einer Scheidung wird das Familiengericht gleichzeitig den Versorgungsausgleich durchführen. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenansprüche, die die Ehegatten während ihrer Ehezeit erworben haben, geteilt werden. Dazu werden die Rentenkonten der beiden Ehepartner „geklärt“. Im Klartext bedeutet das: Mit den Rentenversicherungsträgern wird abgeklärt, welche Anrechnungszeiten und Einzahlungen bei der Rentenversicherung vorliegen.

Einzelheiten und mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de

Nähere Informationen zum Versorgungsausgleich, der ab dem 01. September 2009 reformiert werden soll, sind ebenfalls auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung abrufbar.

Wo muss die Scheidung eingereicht werden?

Zuständig für das Scheidungsverfahren ist das Familiengericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz des Ehepaares oder, sofern minderjährige Kinder vorhanden sind, das Familiengericht am Wohnort des Ehepartners, bei dem die minderjährigen Kinder leben.

Kann eine Scheidung auch ohne Anwalt erfolgen?

Im Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vorgeschrieben.

Welche Kosten entstehen bei der Scheidung?

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und den Gerichtskosten zusammen. Auch für ein Scheidungsverfahren ist es möglich, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Kurzzusammenfassung

Eine Scheidung wird eingeleitet, in dem ein Ehegatte die Scheidung durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht beantragt. Es herrscht Anwaltszwang. Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag nun dem Antragsgegner, also dem anderen Ehepartner zu. Der Antragsgegner erhält damit die Möglichkeit, sich gegenüber dem Familiengericht zu äußern, ob er die Ehe für gescheitert hält und ob er der Scheidung zustimmt.

Das Gericht versendet an beide Ehepartner Fragebögen zum Versorgungsausgleich, sofern dieser nicht ausgeschlossen wird. Beide Ehepartner müssen diesen ausgefüllt an das Gericht zurückschicken. Ist der Versorgungsausgleich berechnet, wird das Gericht einen Scheidungstermin anberaumen.

Beim Scheidungstermin werden die Ehegatten in der Regel befragt, ob sie die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden möchten. Außerdem wird die Frage nach dem Trennungszeitpunkt gestellt. Ist das Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugt, wird die Scheidung durch ein Urteil ausgesprochen.

Gegen dieses Urteil ist innerhalb eines Monats Berufung möglich, sofern beide Ehepartner nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben. Allerdings ist es nur möglich, auf Rechtsmittel zu verzichten, wenn beide Ehepartner von einem Anwalt vertreten werden.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird durch das Familiengericht der Versorgungsausgleich gleichzeitig mit geregelt. Andere Familiensachen, die so genannten Scheidungsfolgesachen können ebenfalls im Scheidungsverfahren mitgeregelt werden, wenn dies einer der Ehepartner beim Gericht beantragt.

Zu den Scheidungsfolgesachen zählen u.a.:

Kindesunterhalt
nachehelicher Ehegattenunterhalt
Sorgerecht und Umgangsrecht
Verteilung Hausrat
Zugewinnausgleich

Da sich deutsches und internationales Scheidungsrecht voneinander unterscheiden, sollten sich Betroffene vor dem Einreichen der Scheidung genau informieren, welche Dinge zu beachten sind und welches Land zuständig ist.

Was passiert bei einer Scheidung mit der Krankenversicherung?

Gesetzliche Krankenversicherung

Derjenige, der bei seinem geschiedenen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert war, muss innerhalb von drei Monaten nach der rechtskräftigen Scheidung einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwillige Weiterversicherung stellen. Dies gilt dann rückwirkend ab dem Tag der rechtskräftigen Scheidung. Wird diese 3-Monats-Frist versäumt, ist die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich, sofern nicht andere Gründe dafür sprechen. Empfehlenswert ist es, den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse rechtzeitig einzureichen und sich den Eingang des Antrags schriftlich bestätigen zu lassen

Private Krankenversicherung

War ein Ehepartner über die Beihilfe krankenversichert, fällt diese Beihilfeberechtigung ab dem Tag der Rechtskraft der Scheidung weg. So können nun höhere Beiträge für die private Krankenversicherung fällig werden. Ratsam ist es deshalb, sich rechtzeitig an die zuständige private Krankenversicherung zu wenden und sich über die weitere Vorgehensweise zu informieren.

Reform des Unterhaltsrechts

Bei einer Scheidung der Eltern leiden besonders die Kinder. Um die Kinder bei einer Trennung zumindest materiell besser abzusichern, gilt seit 01. Januar 2008 ein neues Recht. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, zielt die Reform des Unterhaltsrechts darauf ab, dass die Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsgläubigern haben. Die Unterhaltsrechtsreform wurde am 21. Dezember 2007 vom Bundespräsidenten ausgefertigt, am 28. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist als neues Unterhaltsrecht seit 01. Januar 2008 in Kraft.

Statistik zu Ehescheidungen

Die Zahl der Ehescheidungen ging im Jahr 2007 zurück.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist die Zahl der Ehescheidungen im Jahre 2007 gegenüber dem Vorjahr um 2 % gesunken. Damit wurden in Deutschland in 2007 knapp 187.100 Ehen geschieden, in 2006 waren es 190.900.

Allgemeines

Um sich über das neue Scheidungsrecht, die Reform des Unterhaltsrechts und die vielen Sachverhalte, die im Zusammenhang mit einer Scheidung anfallen, auszutauschen, suchen viele Männer und Frauen Rat und Hilfe in Foren. Nicht nur materiell ist eine Scheidung sehr belastend, auch emotional fahren die Gefühle oftmals Achterbahn. Besonders wenn Kinder in eine Scheidung involviert sind, ist es für Eltern oft nicht leicht, die Elternrolle und die Rolle als Noch-Ehepartner zu vereinbaren. Vielen Menschen hilft es, wenn sie sich mit anderen Betroffenen in einem Forum austauschen können, Tipps und Ratgeber lesen und sich über Sachthemen im Internet informieren.

Wer sich mit dem Gedanken an eine Scheidung trägt, sollte sich nicht scheuen, sich bei einem Anwalt nach seinen Rechten zu erkundigen. Scheidungsanwälte finden sich beispielsweise in Bayern, Niedersachsen, Hessen, NRW und in allen anderen Bundesländern. In größeren Städten wie Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Nürnberg oder Stuttgart sind auf jeden Fall mehrere Anwälte ansässig, die bei einer Scheidung beauftragt werden können. Wer möchte, kann in der heutigen Zeit den Scheidungsantrag auch online stellen. Dabei kann die Kanzlei mit der Einleitung und Durchführung des Scheidungsverfahrens online beauftragt werden. Dies spart Zeit und Geld, denn es ist nicht nötig, den Anwalt selbst in der Kanzlei aufzusuchen. Über das Prozedere einer online Scheidung sollte man sich vorab genau informieren.

Handelt es sich um internationales Scheidungsrecht, gelten in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, der USA, Türkei oder der Niederlande unterschiedliche Bestimmungen. Hier ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich vor einer Scheidung genau über die geltenden Rechte und Pflichten zu informieren.

Mit dem neuen Scheidungsrecht wurde der so genannte Versorgungsausgleich geregelt. Dieser betrifft die Verteilung der Rentenansprüche bei einer Ehescheidung. Die Anwartschaften in der Rentenversicherung werden bei einer Scheidung geteilt, so dass zum Beispiel eine Frau, die für viele Jahre Hausfrau war und sich um die Kinder gekümmert hat, nicht schlechter gestellt ist. Sie hatte schließlich keine Gelegenheit, in die Rentenversicherung einzuzahlen, wenn sie sich nicht privat abgesichert hat.

Das neue Scheidungsrecht soll dafür sorgen, dass es nach einer Scheidung gerechter zugeht und sich keiner der beiden ehemaligen Partner benachteiligt fühlt.

Doch was steckt denn nun genau dahinter?

Zum Zugewinnausgleich

Leben die Ehepaare in einer Ehe ohne Ehevertrag, so leben sie auch automatisch in der so genannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe angeschafft wurde, bei einer Scheidung auf beide Partner geteilt wird. Das Vermögen, das jeder vor der Ehe hatte und somit in die Ehe mit einbrachte, gehört auch der jeweiligen Person selbst und wird bei der Ermittlung des gemeinsamen Vermögens nicht berücksichtigt. Das gilt auch für Schulden. Hat ein Partner vor der Ehe Schulden gemacht, so werden diese beim Zugewinnausgleich nicht mit erfasst. Hat ein Partner in der Ehe dazu beigetragen, die Schulden des anderen zu tilgen, so bekommt er einen Ausgleich dafür zugesprochen.

Zu Manipulationen des Vermögens

Viele Eheleute mit der Absicht zur Scheidung haben bisher das Trennungsjahr dafür genutzt, einen Teil der Vermögenswerte zur Seite zu schaffen und den anderen Partner damit praktisch zu betrügen. Das Vermögen muss am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags genannt werden und nicht einmal Belege sind dafür notwendig. Jetzt, nach dem neuen Scheidungsrecht, muss das Vermögen zu einem Stichtag angegeben werden und der jeweils andere Partner kann verlangen, dass das Vermögen vom anderen offen gelegt wird. Besteht ein großer Unterschied zum einstigen Vermögen, muss nachgewiesen werden, wo es geblieben ist.

Zum Versorgungsausgleich

Früher wurden alle in der Ehe erworbenen Anwartschaften auf beide Partner gleichmäßig verteilt. Das bedeutet, dass der Partner, der in der Ehe weniger Anwartschaften gesammelt hatte, einen einmaligen Ausgleich zum Beispiel auf das Rentenkonto bekam. Dabei kam es allerdings zu Ungerechtigkeiten, denn die verschiedenen Versicherungen waren schlecht miteinander zu vergleichen. Vor allem haben viele Anspruchsberechtigte ihren Anspruch auch einfach vergessen, denn der Ausgleich wurde erst zu Beginn des Rentenalters vorgenommen, im Rahmen der Prüfung des Versicherungskontos.

Nach dem neuen Recht werden die Versicherungen jede für sich bewertet und es findet eine interne Teilung statt. Die Frau erhält dann ein eigenes Rentenkonto, zum Beispiel bei dem Versicherungsträger für die Betriebsrente des Mannes, und gelangt so zu den Ansprüchen. Das gilt auch für privat abgeschlossene Renten, wie die Riester-Rente oder Lebensversicherungen, die mit einer Rentenzahlung einhergehen. Neu ist zudem, dass das dem Partner zustehende Kapital zur Versorgung auch in eine andere Versicherung eingezahlt werden kann.

Zum Rentnerprivileg

Wer bei der Eheschließung bereits seine Altersrente bezog und einen Partner hatte, der noch nicht im Rentenalter war und sich dann scheiden ließ, bekam seine Rente ungekürzt weiter. Die Kürzung wurde erst mit Eintritt des Partners in das Rentenalter vorgenommen. Jetzt entfällt diese Regelung und die Rente wird zum Zeitpunkt der Ehescheidung gekürzt.

Ebenfalls neu…

… ist, dass der Versorgungsausgleich bei sehr geringen Ansprüchen (rund 25 Euro Rente pro Monat) nicht mehr automatisch durchgeführt wird. Auch bei Ehen, die nicht länger als drei Jahre hielten, wobei hier das Trennungsjahr mit einbezogen ist. Der Versorgungsantrag muss von einem der beiden Partner dann ausdrücklich beantragt werden.

Neu ist auch, dass bei Unterhaltszahlungen erst die Kinder in voller Höhe berücksichtigt werden und dann der ehemalige Partner. Ist der nicht in der Lage, allen gerecht zu werden, geht der Partner im Notfall leer aus.

Einzelne Artikel mit verschiedenen Informationen zum Thema Scheidungsrecht finden Sie auf der Seite http://www.bild.de/BILD/politik/2010/03/22/neues-scheidungsrecht/bei-ehen-mit-auslaendern-fordert-eu.html.

https://www.youtube.com/watch?v=gNLf0NLeESc