Einvernehmliche Scheidung anstatt Rosenkrieg: So klappt sie ganz sicher.

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Einvernehmliche Scheidung anstatt Rosenkrieg.

Wenn die große Liebe nicht mehr das hält, was man sich versprochen hat, kommt es bei vielen Paaren zur Trennung. Bei einer losen Verbindung sicherlich kein großes Thema – den gemeinsamen Haushalt kann man heutzutage schnell auflösen und auch die erworbenen Besitztümer sind bei einer rechtlich nicht verbundenen Partnerschaft in der Regel unkompliziert dem jeweiligen Eigentümer zuzuordnen. Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn die Beziehung durch eine Eheschließung gefestigt wurde – hier kann es bei einer Trennung zu unangenehmen Auseinandersetzungen kommen, die in der Regel konfliktbeladen und äußerst emotional geführt werden. Das Gesetz sieht zwar prinzipiell auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor – diese Option setzt aber immer voraus, dass die Parteien sich nicht bereits so weit voneinander entfernt haben, dass eine Einigung unmöglich geworden ist. Wichtige Aspekte und vertiefende Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.fachanwalt.de – einen kurzen Überblick geben wir Ihnen vorab mit auf den Weg.

Prinzipien zur einvernehmlichen Scheidung

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist zunächst, dass die Beteiligten nachweislich seit einem Jahr getrennt leben. Das bedeutet zum Beispiel konkret, dass die gemeinsame Haushaltsführung aufgegeben wurde. Das Trennungsjahr muss eingehalten werden und wird regelmäßig durch den Richter beim zuständigen Familiengericht überprüft.

Auf den normalerweise herrschenden Anwaltszwang im Scheidungsverfahren kann theoretisch zumindest bei einem der Beteiligten verzichtet werden, denn: Die einvernehmliche Scheidung impliziert ja, dass es bzgl. der grundlegenden Fragen keinen Dissens gibt. Mit dem einseitigen Verzicht auf eine anwaltliche Vertretung wird auch automatisch der Kostenaufwand für das Scheidungsverfahren reduziert – ein wichtiger Faktor und ein großer Posten bei begrenztem Budget.

Anwaltliche Beratung im Vorfeld

Auch, wenn das eigentliche Verfahren mit einer minimalen juristischen Betreuung auskommt – im Vorfeld sollten sich die Beteiligten dennoch umfassend rechtlich beraten lassen. Das ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass im Laufe des Verfahrens unter Umständen wichtige Regelungen vergessen werden oder die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung für Laien nicht erkennbar ist. Nachverhandlungen sind aber häufig mit dem Mangel der Verjährung behaftet – Sie tun also gut daran, hier durch eine kompetente Beratung VOR dem eigentlichen Verfahren auf Nummer Sicher zu gehen.

Was, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind?

In vielen Fällen verursachen Fragen und Konflikte rund um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder rechtliche Streitigkeiten, die erbittert bis in die letzte Instanz ausgefochten werden. Den beteiligten Ehepartnern sollte also daran gelegen sein, sich im Falle einer einvernehmlichen Scheidung auch diesbezüglich im Klaren darüber zu sein, wie das Sorge- und Umgangsrecht nach der Scheidung gehandhabt werden soll.

Optimal sind hier im Vorfeld abgeschlossene Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dabei können wichtige Aspekte des Scheidungsverfahrens bereits vor dem eigentlichen Prozess geklärt und schriftlich festgehalten werden. Es ist empfehlenswert, hierbei einen kompetenten und erfahrenen Anwalt zur Seite zu haben – dieser kann aufgrund seiner Expertise mit wertvollem Know-how zur Beschleunigung des Verfahrens erheblich beitragen.