Wenn nach der Ehe die Trennung erfolgt – Antragstellung zur Scheidung ist online m?glich
Die Beweggr?nde f?r eine Scheidung oder der Annullierung einer eingetragenen Partnerschaft sind sehr verschieden und pers?nlich. Die Intimit?t in Bezug auf die Partnerschaft endet nicht mit dem Trennungswunsch eines Beziehungspartners oder beider Eheleute. Bevor es zur rechtlichen Scheidung kommt, erfolgt zuvor das vorgeschriebene Trennungsjahr, bereits nach zehn Monaten kann der Scheidungsantrag gestellt werden und bei Gericht eingereicht werden. Der Scheidungsablauf und die Einhaltung der Formalit?ten werden durch einen Rechtsanwalt vertreten. Vorteile ergeben sich bei einer Antragstellung einer Scheidung online. Wie ist der Ablauf und was sind die Vorteile gegen?ber einer herk?mmlichen Prozedur?
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Der Antragsteller füllt das Scheidungsformular, auch als Aufhebungsformular bezeichnet aus, und übersendet die Datei online. Teil des Antrags sind Fragen zu: Mandanten, Ehepartner, Kinder, Wohnort, Daten zur Heirat und zur Trennung, der bevorstehenden Scheidung, einem Versorgungsausgleich, Angaben zu Einkommen und Hausrat.
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Mit dem Ausstellen einer Vollmacht zur Stellung des Scheidungsantrages durch den Rechtsanwalt, entstehen ab diesem Zeitpunkt anwaltliche Kosten. Der Rechtsanwalt Matthias Pilath informiert auf seiner Internetpräsenz zur Onlinescheidung über diese und weitere Formalitäten.
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Für die Beauftragung der Scheidung und zum Nachweis werden Kopien verschiedener Unterlagen benötigt.
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Es erfolgt die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht.
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Der Rechtsanwalt der Onlinescheidung prüft anhand der erfolgten Angaben des Mandanten ob eine Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann und ob solch ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
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Das Gericht teilt nach der Formulareinreichung die Aktenzeichen und die voraussichtlichen Gerichtskosten mit. Wenn die zuvor genannte Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, müssen keine Gerichtskosten gezahlt werden.
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Nach dem Erhalt der Scheidungskosten leitet das Gericht den Scheidungsantrag an den Ehepartner oder die Anwaltsstelle des Ehepartners weiter. Es folgt eine Frist zur Stellungnahme von vier Wochen.
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Während dieser Frist stellt das Gericht weitere Formulare zum Versorgungsausgleich aus.
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Bei Vollständigkeit aller Unterlagen werden die Versorgungsträger Vorschläge zur Teilung der Rentenanwartschaft vorlegen. Mit einem zeitlichen Ablauf von mindestens drei Monaten unterbreitet das Gericht die Scheidungspapiere und gleichzeitig einen Entwurf des Versorgungsausgleichs.
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Nach Annahme des Vorschlags erfolgt der Scheidungstermin.
Ungebunden auf dem Weg zur Ehetrennung
Anhand der genannten Punkte erklären sich der formelle Ablauf und die Bindung an Fristen und die Abgabe von Unterlagen. Eine Scheidung online hilft bei der Antragstellung und bietet weitere Vorzüge wie: zeitliche Flexibilität, keine Anwaltstermine, kostenlose Erstinformation zur Trennung und Scheidung, ständige Erreichbarkeit per E-Mail, keine örtliche Bindung. Der Mandant, die Mandantin entscheidet über den Zeitpunkt der Kommunikation.