Lustig -  .

C

Coleman

Guest
Na, das ist doch mal interessant zu lesen. Hätte ich das damals schon gekannt, hätte ich wegen der nächtlichen Ruhestörungen was unternehmen können - unser Mieter hat sich nämlich an § 2, Satz 2, letzter Halbsatz des Vertrages nicht gehalten!
Er ist aber schon vor rund zwei Jahren wieder ausgezogen, und Schadensersatzansprüche dürften wohl zwischenzeitlich verjährt sein.
So ein Pech aber auch.
 

lisa1979

I have a dream
:lhg :lhg süß
mein kleiner hat jetzt noch einen Tag um die Wohnung zu räumen, aber ich glaub der hält nix von Verträgen :lhg
 
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