Na, das ist doch mal interessant zu lesen. Hätte ich das damals schon gekannt, hätte ich wegen der nächtlichen Ruhestörungen was unternehmen können - unser Mieter hat sich nämlich an § 2, Satz 2, letzter Halbsatz des Vertrages nicht gehalten!
Er ist aber schon vor rund zwei Jahren wieder ausgezogen, und Schadensersatzansprüche dürften wohl zwischenzeitlich verjährt sein.
So ein Pech aber auch.