hans290348
Neues Mitglied
Hallo alle zusammen,
bezüglich meines besonderen Falls würde ich gerne eine andere Meinung einholen und vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.
Meine Ex-Freundin aus Brasilien mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Spanien wurde schwanger von mir. Wir haben uns dann entschieden, dass sie das Kind in Spanien zur Welt bringen soll, damit sie mit den Ärzten besser sprechen kann. Leider musste ich dann feststellen, dass sie mit der Schwangerschaft meiner Meinung nach fahrlässig umgegangen ist, sodass sie erst nach 2 Monaten nach Spanien geflogen ist und anschließend noch einmal nach Deutschland zurückgekehrt ist, obwohl sie nach den Flugvorschriften zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr fliegen dürfte. Da sie wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten konnte, lebte sie gezwungenermaßen von meinem Geld.
Was mich aber Ärgert ist, dass ich ihn in einer angeblichen Notsituation 500€ für eine Privatklinik geben musste, wobei sie bis heute diesen Aufenthalt weder durch eine Quittung noch durch eine Bescheinigung vom Krankenhaus nachweisen konnte. Im Mutterpass steht zudem auch nichts davon. Ebenso hat sie mir angeben, dass in dem 1. Krankenhaus ein Herzproblem bei dem Kind festgestellt wurde, sodass dies operiert werden muss. In den Gesprächen für die Geburtsvorbereitung in dem 2. Krankenhaus (entstand durch einen Wohnsitzwechsel) waren weder von den Herzproblemen noch von der Operation die Rede.
An dem Punkt bin ich dann nach Deutschland zurückgeflogen und meinte, dass sie mich auf Unterhalt verklagen sollte, denn vor Gericht müsste sie meiner Meinung Farbe bekennen und muss die Sachlage nachweisen.
Sie hat dann aber das Kind in Spanien allein auf die Welt gebracht und ist mit diesem nach Deutschland geflogen, um die "Missverständnisse" aufzuklären. Leider konnte bis sie mir bis heute weder mit einem ärztlichen Schreiben die Krankheit des Kindes nachweisen noch genau sagen, was und warum dies operiert werden soll. Nur das die Operation angeblich auf März festgesetzt ist. Über den Verbleib des Geldes konnte sie mir ebenso wenig Auskunft geben oder den Klinik-Aufenthalt durch eine Quittung nachweisen.
Sie will nun, dass ich die Vaterschaft des Kindes anerkenne. Daher möchte ich vorab eure Meinung einholen oder vielleicht hat noch jemand eine Idee oder Tipp für mich, abgesehen auf einen Vaterschaftstest bestehen.
Viele Grüße und schon einmal vielen Dank
Hans
bezüglich meines besonderen Falls würde ich gerne eine andere Meinung einholen und vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.
Meine Ex-Freundin aus Brasilien mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Spanien wurde schwanger von mir. Wir haben uns dann entschieden, dass sie das Kind in Spanien zur Welt bringen soll, damit sie mit den Ärzten besser sprechen kann. Leider musste ich dann feststellen, dass sie mit der Schwangerschaft meiner Meinung nach fahrlässig umgegangen ist, sodass sie erst nach 2 Monaten nach Spanien geflogen ist und anschließend noch einmal nach Deutschland zurückgekehrt ist, obwohl sie nach den Flugvorschriften zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr fliegen dürfte. Da sie wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten konnte, lebte sie gezwungenermaßen von meinem Geld.
Was mich aber Ärgert ist, dass ich ihn in einer angeblichen Notsituation 500€ für eine Privatklinik geben musste, wobei sie bis heute diesen Aufenthalt weder durch eine Quittung noch durch eine Bescheinigung vom Krankenhaus nachweisen konnte. Im Mutterpass steht zudem auch nichts davon. Ebenso hat sie mir angeben, dass in dem 1. Krankenhaus ein Herzproblem bei dem Kind festgestellt wurde, sodass dies operiert werden muss. In den Gesprächen für die Geburtsvorbereitung in dem 2. Krankenhaus (entstand durch einen Wohnsitzwechsel) waren weder von den Herzproblemen noch von der Operation die Rede.
An dem Punkt bin ich dann nach Deutschland zurückgeflogen und meinte, dass sie mich auf Unterhalt verklagen sollte, denn vor Gericht müsste sie meiner Meinung Farbe bekennen und muss die Sachlage nachweisen.
Sie hat dann aber das Kind in Spanien allein auf die Welt gebracht und ist mit diesem nach Deutschland geflogen, um die "Missverständnisse" aufzuklären. Leider konnte bis sie mir bis heute weder mit einem ärztlichen Schreiben die Krankheit des Kindes nachweisen noch genau sagen, was und warum dies operiert werden soll. Nur das die Operation angeblich auf März festgesetzt ist. Über den Verbleib des Geldes konnte sie mir ebenso wenig Auskunft geben oder den Klinik-Aufenthalt durch eine Quittung nachweisen.
Sie will nun, dass ich die Vaterschaft des Kindes anerkenne. Daher möchte ich vorab eure Meinung einholen oder vielleicht hat noch jemand eine Idee oder Tipp für mich, abgesehen auf einen Vaterschaftstest bestehen.
Viele Grüße und schon einmal vielen Dank
Hans