Hallo zusammen,
ich lebe seit ein paar Monaten getrennt von meiner Frau und unserem Kind (14 Jahre).
Das Kindesunterhalt wurde vom Anwalt berechnet und vom Jugendamt tituliert.
Trennungsunterhalt bekommt meine Frau nicht, da ich monatlich unsere Schulden
aus der Ehe monatlich abtragen muss und sie selbst eine Arbeit hat.
Jetzt möchte meine Schwester mir (als Unterstützung) ein paar tausend Euro überweisen.
Was passiert aber beim Scheidungstermin vor Gericht? Kann der Scheidungsrichter
oder der Anwalt meiner Frau meine Kontoauszüge verlangen auch wenn ich meine Gehaltsabrechnungen
seit der Trennung vorlege?
Zur Info: Eine Gütertrennung haben wir gemacht. Beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
hatte ich nur mein Bett, mein Klamotten und mein Schreibtisch mitgenommen.
Alles andere aus der Wohnung habe ich meiner Frau überlassen.
Wertgegenstände wie Autos, Häuser oder ähnliches gibt es bei uns nicht.
ich lebe seit ein paar Monaten getrennt von meiner Frau und unserem Kind (14 Jahre).
Das Kindesunterhalt wurde vom Anwalt berechnet und vom Jugendamt tituliert.
Trennungsunterhalt bekommt meine Frau nicht, da ich monatlich unsere Schulden
aus der Ehe monatlich abtragen muss und sie selbst eine Arbeit hat.
Jetzt möchte meine Schwester mir (als Unterstützung) ein paar tausend Euro überweisen.
Was passiert aber beim Scheidungstermin vor Gericht? Kann der Scheidungsrichter
oder der Anwalt meiner Frau meine Kontoauszüge verlangen auch wenn ich meine Gehaltsabrechnungen
seit der Trennung vorlege?
Zur Info: Eine Gütertrennung haben wir gemacht. Beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
hatte ich nur mein Bett, mein Klamotten und mein Schreibtisch mitgenommen.
Alles andere aus der Wohnung habe ich meiner Frau überlassen.
Wertgegenstände wie Autos, Häuser oder ähnliches gibt es bei uns nicht.