Frage -  Scheidung vor Gericht: Wann muss man sein Kontostand offenlegen?

Kaeseman

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich lebe seit ein paar Monaten getrennt von meiner Frau und unserem Kind (14 Jahre).
Das Kindesunterhalt wurde vom Anwalt berechnet und vom Jugendamt tituliert.
Trennungsunterhalt bekommt meine Frau nicht, da ich monatlich unsere Schulden
aus der Ehe monatlich abtragen muss und sie selbst eine Arbeit hat.
Jetzt möchte meine Schwester mir (als Unterstützung) ein paar tausend Euro überweisen.
Was passiert aber beim Scheidungstermin vor Gericht? Kann der Scheidungsrichter
oder der Anwalt meiner Frau meine Kontoauszüge verlangen auch wenn ich meine Gehaltsabrechnungen
seit der Trennung vorlege?
Zur Info: Eine Gütertrennung haben wir gemacht. Beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
hatte ich nur mein Bett, mein Klamotten und mein Schreibtisch mitgenommen.
Alles andere aus der Wohnung habe ich meiner Frau überlassen.
Wertgegenstände wie Autos, Häuser oder ähnliches gibt es bei uns nicht.
 

Muddi38

Neues Mitglied
Kann der Scheidungsrichter
oder der Anwalt meiner Frau meine Kontoauszüge verlangen auch wenn ich meine Gehaltsabrechnungen
seit der Trennung vorlege?

keine Ahnung warum dein fast 10 Jahre alter und unbeantworteter Text hier erscheint.

Wenn ein Gericht es verlangt, dann kannst Du ja mal versuchen, Dich dagegen zu wehren.
Wenn es eh ein Scheidungsverfahren war, wirst Du eh einen Anwalt gehabt haben.
War der Anwalt so mies, dass Du diese Frage lieber in irgendwelchen Foren stellst, statt sie
Deinem eigenen Anwalt zu stellen?
 

DanielaK.

Neues Mitglied
Hallo
Im Zuge der Scheidung müssen beide Partner ihr Vermögen offenlegen. Falsche Angaben zum Vermögen zu machen und zum Beispiel Konten oder Geldanlagen zu verschweigen, gilt als Prozessbetrug – und ist strafrechtlich relevant.

„Wichtig ist allerdings: Ob ein Ehegatte wahre Angaben macht, wird von Amtswegen nicht automatisch geprüft
Hat zum Beispiel eine Frau das Gefühl, dass ihr Ex-Mann in spe Vermögen verschweigt, kann sie einen Antrag auf Auskunft stellen. Diesem muss der Mann nachkommen und wahrheitsgemäß antworten. Danach kann die Frau einen Antrag darauf stellen, einen Teil des Vermögens zu erhalten. Diese Folge von Anträgen nennt man Stufenantrag.

Auf den Unterhalt hat das Vermögen übrigens nur selten Einfluss. Dieser hängt mit dem Einkommen des Zahlenden und des Berechtigten zusammen. Unterhalt wird auch nicht automatisch gezahlt: Wer berechtigt ist oder glaubt dies zu sein, muss den Verpflichteten in Verzug setzen und wenn nötig einen Antrag bei Gericht stellen. Kannst dies nochmals unter https://anwaltauskunft.de/magazin/g...idung-wann-muss-ich-mein-vermoegen-offenlegen oder https://www.anwalt-zuerich.attorney/ nachlesen.
 
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