RE: Wir trennen uns und sind nicht verheiratet
Hallo,
keine Tricks...sondern nur Hinweise:
1. Anspruch auf KU ( wenn ihr nicht mehr zusammen wirtschaftet )
Klärung durch das Jugendamt, unterzeichnung einer sogenannten
Jugendamtsurkunde. Am besten gleich mit dem Vater hingehen...
2. Anspruck auf Unterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahr des Kindes,
aber nur wenn du eine eigene Wohnung hast.
Gruß
Mafa