brauche Rat -  Ab wann verpflichtet zur Arbeit!?

dreamteam1971

Aktives Mitglied
Halli, hallo,

ich bin alleinerziehende Mama einer mittlerweile fast 3 1/2 jährigen Tochter. Seit wir vom Vater der Kleinen getrennt sind, leben wir leider von Sozialhilfe. Was mich jetzt intessieren würde, inwieweit das Sozialamt mich verpflichten kann, eine Arbeit anzunehmen.
Ich weiß, normalerweise muß man als Sozialhilfeempfänger jede Arbeit annehmen, aber wie schaut es aus, mit Kind?
Nicht, das ich nicht arbeiten möchte! Wahrlich nicht!Ich bin, wie viele andere auch, unverschuldet in diese Situation geraten. Ich habe kurz nach der Geburt meiner Tochter mein Studium beendet und wollte die drei Jahre bei meiner Kleinen verbringen. Nur jetzt schaut es so aus, seit sie im Kindergarten ist, daß ich jeden Aushilfsjob annehmen muß. Das kann es doch einfach nicht sein?!
Jetzt muß ich diese Woche bei der "Chance 2000" vorsprechen, zur Wiedereingliederung, dabei handelt es sich um Küchenjobs fürs Amt, Gärtnerarbeiten, Reinigungsarbeiten, usw. Sorry, seid mir nicht böse, aber irgendwo fühle ich mich dermaßen mies behandelt. Ich möchte ja gerne arbeiten, ich bin der Meinung, ich kann auch etwas auf meinem Gebiet, aber da steckt man mich in eine Maßnahme, nur zur Drückung der Arbeitslosenzahlen, nur um Statistiken zu verfälschen... Das soll ne "Chance 2000" sein?
Mich würde einfach mal interessieren, ob jemand in der gleichen Situation ist. Ob man gewungen ist, solche Maßnahmen anzuerkennen und welche Erfahrungen ihr damit gemacht habt?!
Wenn ich wüßte, daß es wirklich eine "Chance" für mich ist, würde ich es ohne wenn und aber hinnehmen, aber ich beweifle das. Ich sehe da eher den politischen Hintergrund..

Lg Kerstin
 
U

User2

Guest
Hallo Kerstin,

"Beschluss des VG Schleswig vom 28.01.1993 - 10 B 1/93 - IDAS 4/93 I 2.4 - Solange ein Kind nicht schulpflichtig ist, kann von einer alleinerziehenden Mutter grundsätzlich nicht erwartet werden, eine Arbeitstätigkeit i. S. von § 18 BSHG aufzunehmen. Bestätigt durch den Beschluss des OVG Schleswig vom 24.02.1993 - 5 M 15/93."

Eigentlich eindeutig, aber:

Bekommst du vielleicht einen Zuschuss für den Kindergartenbeitrag vom Jugendamt?
Meines Wissens nach bekommt man diesen Zuschuss nur wenn man einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Und wenn du den Zuschuss bekommst wird das SA im Gegenzug von dir verlangen arbeiten zu gehen.

Ich kann dir empfehlen mal hier nachzufragen:

http://www.sozialhilfe-online.de

Liebe Grüße
 
Hallo!
Als ich mich von meinen Mann damals getrennt habe war meine älteste Tochter 6 Jahre alt.Ich habe auch ne zeitlang vom SA gelebt bin aber nebenbei noch auf geringfügiger Basis arbeiten gegangen.Das habe ich mir selber gesucht und auch nie Probleme gehabt das ich irgendwelche gemeinnützigen Arbeiten machen sollte.Wieso suchst du dir nicht in der Zeit wo dein Kind im Kindergarten ist was auf 400€ Basis,dann brauchst du bestimmt auch nicht solche Sachen wie "Chance 2000" mitmachen.
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo Kerstin,

sobald Deine Kleine in den Kiga geht, kann von Dir verlangt werden Deine Arbeitskraft während der Betreuungszeit einzusetzen. Es kann aber keiner von dir verlangen, Dein Kind in den Kiga zu geben, wenn du das nicht willst. Dann könnte auch keiner von dir verlangen, daß Du arbeiten gehst.

Also: Kind unter 6 Jahren nicht im Kiga -> nicht arbeiten müssen
Kind unter 6 Jahren im Kiga -> Arbeitseinsatz möglich und kann verlangt werden
Kind über 6 Jahre und in Schule -> Arbeitseinsatz während Schulzeit möglich

Hier mal ein Link § 18 BSHG:
§ 18 BSHG

Gruss Gaby
 
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