Soviel ich weis gibt es im arabischen Recht keine Adoption.
Kinder behalten generell ihren Namen und sind nicht Erbberechtigt wie eigene Kinder. Ebenso ist der islamicher Glaube wichtig.
Ansonsten müssen die deutschen Adoptionsregeln beachtet werden.
Sollte ein Elternteil aber Marokkanisch sein, so kann die Bundesrepublik nichts gegen eine Pflegschaft sagen. Entscheidend ist letztendlich, dass ein international anerkanntes Gericht in Marokko die Entscheidung trifft.