Alleinerziehende scheitern mit Klage vor BVG

E

EngelchenC67

Guest
Verfassungsbeschwerde gegen Steuer-Änderungen abgewiesen

Allein erziehende Mütter und Väter sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages und die Abschaffung der Steuerklasse 2 gescheitert. Wegen fehlender Erfolgsaussichten nahm das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Klage von 96 allein Erziehenden nicht zur Entscheidung an. Zu den Klägern gehörte auch die Halbschwester von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), Ilse Brücke.

Die Verfassungsrichter hatten im November 1998 die bisherige Regelung des Haushaltsfreibetrages für verfassungswidrig erklärt. Das im Jahr 2001 geänderte Einkommensteuergesetz sieht daher vor, den Haushaltsfreibetrag bis 2004 stufenweise von 2916 Euro auf 1188 Euro abzusenken und ab dem Jahr 2005 völlig zu streichen. Zugleich wurde die Steuerklasse 2 abgeschafft. Parallel dazu führte der Gesetzgeber allerdings einen einheitlichen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ein, erhöhte das Kindergeld und ließ die Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten wieder zu.

Nach Angaben des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) sind von der Steuerreform bis zu zwei Millionen allein Erziehende betroffen. Mütter und Väter, die etwa nach einer Scheidung nun mit ihren Kindern allein leben, sind noch schlechter dran. Laut VAMV werden sie wie Singles eingestuft und zahlen bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro bereits 1020 Euro mehr Steuern.

Das BVG wies die Klagen nun aber ab, weil die allein Erziehenden nicht den üblichen Rechtsweg eingehalten und zunächst gegen die Steuerbescheide vor Finanzgerichte geklagt hatten. Stattdessen hätten die Kläger nur allgemein die Ungleichbehandlung mit ehelichen Gemeinschaften gerügt: Während Ehepaare in den Genuss des Splittingtarifs kämen, würde das Gesetz der verminderten Leistungsfähigkeit allein Erziehender nicht genügend berücksichtigen.

Offenbar in Erwartung der BVG-Entscheidung bietet der VAMV auf seiner Internet-Homepage www.vamv-bundesverband.de inzwischen vorgefertigte Einsprüche und Musterklagen gegen Steuerbescheide an, damit allein Erziehende nun den Weg über die Finanzgerichte beschreiten können.
 
Oben