anie
*rauchfrei*
von Männern
Bundesgesetzblatt für die Bundesrepublik Deutschland, Jahrgang 2004
Herausgegeben am 10. August 2004
Verordnung des Bundesministers für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die Artgerechte Haltung von Männern.
Aufgrund des § 32a, Abs. 4 des Artenschutzgesetzes, BGBI Nr. S48/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerum für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1 "Allgemeine Bestimmungen"
Sich einen Mann zuhalten ist bei weitem nicht mehr so unproblematisch wie zu Großmutters Zeiten. Es erhebt sich die Frage, ob der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt. Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte abter lt. BGBL Nr. 548/1973 unbedingt aufweisen:
§1, Abs. 1:
Er sollte nützlich sein (handwerkliche Fähigkeiten, fleissig im Haushalt, eine Wucht im Bett).
§1, Abs. 2:
Er sollte herzeigbar sein (sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen).
§1, Abs. 3:
Die in Abs. 1 und 2 genannten Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.
§2:
Er sollte reich sein.
Artikel 2 "Tipps und Empfehlungen"
§3, Abs. 1: Anschaffung
Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
§3, Abs. 2: Ernährung
Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.
§3, Abs. 3: Unterbringung
Man sollte das Männchen nicht den ganzen Tag ohne Ansprache oder Aufgabe einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat. Achten Sie dabei bitte auf die innerörtliche Leinenpflicht und lassen Sie das Männchen nie ohne Aufsicht, falls er Jagdtrieb besitzt!
§3, Abs. 4: Pflege
Sorgen Sie dafür, dass er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Überprüfen Sie auch in regelmäßigen Abständen die Ohren. Wenn ein Männchen "Schlitten fährt", bringen Sie ihn zum Tierarzt und lassen Sie die Analdrüsen kontrollieren und ggf. reinigen.
§3, Abs. 5: Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Männchens. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Bei der Ausbildung beachte man, dass eine Ausbildung auf Lob- und Erfolgserlebnissen nachhaltigere Ergebnisse bringt als eine Ausbildung mit Strafen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß", "Platz", "Kusch", "Pfui" und "Aus" erleichtern die Haltung des Mannes erheblich und ist entgegen mancher Vorurteile durchaus von allen Männern erlernbar.
§3, Abs. 6: Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich dementsprechend. Das Laufenlassen ohne Leine ist daher nur bei gut ausgebildeten und sehr gehorsamen Männern möglich. In speziellen Fällen (Hyperaktivität) empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brunftiger mann ist nur bedingt arbeitsfähig.
Bundesgesetzblatt für die Bundesrepublik Deutschland, Jahrgang 2004
Herausgegeben am 10. August 2004
Verordnung des Bundesministers für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die Artgerechte Haltung von Männern.
Aufgrund des § 32a, Abs. 4 des Artenschutzgesetzes, BGBI Nr. S48/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerum für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1 "Allgemeine Bestimmungen"
Sich einen Mann zuhalten ist bei weitem nicht mehr so unproblematisch wie zu Großmutters Zeiten. Es erhebt sich die Frage, ob der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt. Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte abter lt. BGBL Nr. 548/1973 unbedingt aufweisen:
§1, Abs. 1:
Er sollte nützlich sein (handwerkliche Fähigkeiten, fleissig im Haushalt, eine Wucht im Bett).
§1, Abs. 2:
Er sollte herzeigbar sein (sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen).
§1, Abs. 3:
Die in Abs. 1 und 2 genannten Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.
§2:
Er sollte reich sein.
Artikel 2 "Tipps und Empfehlungen"
§3, Abs. 1: Anschaffung
Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
§3, Abs. 2: Ernährung
Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.
§3, Abs. 3: Unterbringung
Man sollte das Männchen nicht den ganzen Tag ohne Ansprache oder Aufgabe einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat. Achten Sie dabei bitte auf die innerörtliche Leinenpflicht und lassen Sie das Männchen nie ohne Aufsicht, falls er Jagdtrieb besitzt!
§3, Abs. 4: Pflege
Sorgen Sie dafür, dass er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Überprüfen Sie auch in regelmäßigen Abständen die Ohren. Wenn ein Männchen "Schlitten fährt", bringen Sie ihn zum Tierarzt und lassen Sie die Analdrüsen kontrollieren und ggf. reinigen.
§3, Abs. 5: Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Männchens. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Bei der Ausbildung beachte man, dass eine Ausbildung auf Lob- und Erfolgserlebnissen nachhaltigere Ergebnisse bringt als eine Ausbildung mit Strafen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß", "Platz", "Kusch", "Pfui" und "Aus" erleichtern die Haltung des Mannes erheblich und ist entgegen mancher Vorurteile durchaus von allen Männern erlernbar.
§3, Abs. 6: Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich dementsprechend. Das Laufenlassen ohne Leine ist daher nur bei gut ausgebildeten und sehr gehorsamen Männern möglich. In speziellen Fällen (Hyperaktivität) empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brunftiger mann ist nur bedingt arbeitsfähig.