Arztbesuche währen der Arbeitszeit

Luna123

Aktives Mitglied
Hallo,

weiss jmd. ob es irgendwo geschrieben steht, dass man für Arztbesuche während der Schwangerschaft freigestellt werden muss - oder ist das von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Konkret hatte ich morgens meinen Termin zur Blutabnahme für Schwangerschaftsdiabetes ( ist übrigens alles ok :) ) - und nun muss ich die fehlenden Stunden wohl nacharbeiten - die Fehlzeit wird mir nicht gutgeschrrieben.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man als Schwangere freigestellt werden kann.
Über google hab ich da leider nicht finden können :shake
Weil das wurmt mich nun schon :evil:
 

Lenjas-Mama

Glücklich :)
im mutterschutzgesetze steht:
§16

Freistellung für untersuchungen

Der Arbeitgeber hat die frau für die zeit freiszustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hier durch nicht eintreten.


unter http://www.bmfsfj.de kannst du dir ja mal die broschüre zum mutterschutz bestellen. Ist umsonst :).
 
K

kiwi2000

Guest
Ich musste meinen Chef auch erst darauf aufmerksam machen, als ich damals schwanger war. Danach gab es jedoch keine Probleme mehr und ich musste die Zeit auch nicht nacharbeiten. Zwar sagte er, ich solle versuchen, die Termine möglichst außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, aber manche untersuchungen können auch nur vormittags durchgeführt werden.
 

daby

EF-Team
Teammitglied
Manche Arbeitgeber sind auch saublöd, das mußte jetzt so geschrieben werden.

Meine kollegen haben auch schon gemeckert, weil ich so oft beim Arzt bin, entweder muß ich dann später kommen oder früher gehen, anders gehts nicht, bei unseren Arbeitszeiten!
 

Luna123

Aktives Mitglied
Ja, bei uns hier hat scheinbar wirklich niemand einen Plan was das anbetrifft.

Es steht ja geschrieben:

"die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist."

Und da dies ein Termin war, wo ich die Leistung selber bezahlen musste, da es keine Kassenleistung ist, bin ich also theoretisch nicht vom Arbeitgeber freigestellt :rolleyes:

Ich werde die Stunden wohl nacharbeiten. NA ja, ich will mal nicht kleinlich sein - aber es wurmt mich trotzdem :shake

Aber noch 6 Wochen, dann bin ich ja auch in Mutterschutz
 

Luna123

Aktives Mitglied
So, ich habe das meiner Chefin gestern gesagt, den Gesetzestext den ich gefunden habe.
Da sie es nicht wusste....auf jeden Fall kam sie vorhin u. meinte, mir würden die Fehlzeiten gutgeschrieben.
Super, das freue ich mich :-D
 

daby

EF-Team
Teammitglied
super, jetzt haben die auch ncoh was gelenrt durch dich :-D
:applaus :applaus :applaus
 

sba

Aktives Mitglied
Hallo,

ich lege immer eine Bescheinigung vom Arzt vor und bekomme die Stunden gutgeschrieben.

Gruß
 
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